Mietkaution nach fast 50 Jahren gefordert?

2 Antworten

"Ein Vermieter hat nur dann Anspruch auf Zahlung einer Kaution, wenn dies mietvertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. § 551 Abs. 1 BGB bringt dies deutlich zum Ausdruck. Wurde nichts vereinbart, muss auch nichts gezahlt werden. Auch nicht nachträglich!"

https://deutschesmietrecht.de/kaution/289-mietkaution-fuer-eilige.html

Also Ihr müsst nichts zahlen.


eliwulei 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 15:27

Vielen Dank. Unser Mietvertrag wurde 1972, damals ohne Kaution, gemacht. Der neue Besitzer hat unseren "alten" Mietvertrag so, wie er ist übernommen. M.f.G.

Nein, eine Mietkaution ist eine vertragliche Vereinbarung. In eurem Mietvertrag steht nichts davon, dass eine Kaution zu entrichten ist. Es gibt also keine Rechtsgrundlage für die Forderung.