Mietkaution nach fast 50 Jahren gefordert?
Wir, beide über 80 Jahre, wohnen seit 1972 - damals 4 Familien Neubau - in der gleichen Mietwohnung. Haben bisher alles selbst renoviert. Damals wurde keine Kaution verlangt. 1994 hatte unsere Vermieterin das Haus verkauft mit den bestehenden Mietverträgen die so, wie sie sind, übernommen werden. 3 Familien sind Neumieter und zahlten Kaution. Der Vermieter hat ab 01.Jan. 2020 die Verwaltung, an eine Hausverwaltung abgegeben. Heute morgen kam ein Anruf von der H.V. wir müssen ab sofort zwei Monatsmieten in Höhe von 940,00 Euro, Kaution bezahlen. Ist das rechtens? Wäre um ihre Antworte sehr dankbar.
2 Antworten
"Ein Vermieter hat nur dann Anspruch auf Zahlung einer Kaution, wenn dies mietvertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. § 551 Abs. 1 BGB bringt dies deutlich zum Ausdruck. Wurde nichts vereinbart, muss auch nichts gezahlt werden. Auch nicht nachträglich!"
https://deutschesmietrecht.de/kaution/289-mietkaution-fuer-eilige.html
Also Ihr müsst nichts zahlen.
Vielen Dank. Unser Mietvertrag wurde 1972, damals ohne Kaution, gemacht. Der neue Besitzer hat unseren "alten" Mietvertrag so, wie er ist übernommen. M.f.G.
Nein, eine Mietkaution ist eine vertragliche Vereinbarung. In eurem Mietvertrag steht nichts davon, dass eine Kaution zu entrichten ist. Es gibt also keine Rechtsgrundlage für die Forderung.
Vielen Dank.