Mietkaution nach fast 50 Jahren gefordert?

2 Antworten

"Ein Vermieter hat nur dann Anspruch auf Zahlung einer Kaution, wenn dies mietvertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. § 551 Abs. 1 BGB bringt dies deutlich zum Ausdruck. Wurde nichts vereinbart, muss auch nichts gezahlt werden. Auch nicht nachträglich!"

https://deutschesmietrecht.de/kaution/289-mietkaution-fuer-eilige.html

Also Ihr müsst nichts zahlen.

eliwulei 
Fragesteller
 28.05.2020, 15:27

Vielen Dank. Unser Mietvertrag wurde 1972, damals ohne Kaution, gemacht. Der neue Besitzer hat unseren "alten" Mietvertrag so, wie er ist übernommen. M.f.G.

1

Nein, eine Mietkaution ist eine vertragliche Vereinbarung. In eurem Mietvertrag steht nichts davon, dass eine Kaution zu entrichten ist. Es gibt also keine Rechtsgrundlage für die Forderung.