Nach Mietkaution nochmal Miete zahlen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Frage ist verwirrend. Vermutlich hast du da eine falsche Denke. Eine/die Kaution ist eine Mietsicherheit zur (einvernehmlichen!) Abdeckung von Schadenersatzforderungen des Vermieters an seinen Mieter nach Mietende.

Der Gesetzgeber räumt den Mietern (allen) das Recht ein, die Kaution in drei gleichen Raten zu entrichten: 1. Rate ist fällig zum vereinbarten Mietbeginn, 2. und 3.Rate in den beiden Folgemonaten mit der Miete, also bis 3. Werktag des jeweiligen Monats.

Die Kaution darf max. 3 Monatsnettomieten umfassen. Du hast vereinbart, dass zwei Netto - (=Grund-) Mieten als Sicherheit hinterlegt werden. Insofern ist deine Rechnung fehlerhaft. Du gehst von Bruttomieten (also Nettomiete + Betriebskostenvoraus-zahlung) aus. Richtig wäre/ist, dass am Tag des Mietbeginns die 1. Rate Kaution fällig ist (unabhängig vom Tag des Einzuges). Die Bruttomiete ist monatlich im Voraus zu zahlen bis 3. Werktag (Samstag zählt nicht mit, da kein Bankarbeitstag). Die 2. und 3. Rate der Kaution darfst du dann jeweils auch bis 3. Werktag in den beiden Folgemonaten zahlen/anweisen.

Gerhart  25.01.2022, 13:04

Der§551BGB spricht ausdrücklich von Monatsmieten als Grundlage der 'Mietsicheheit. Damit ist aber nicht die Gesamtmiete gemeint sondern die Grundmiete, die monatlich zu zahlen wäre.

Hier zahlt die FS 2 Monatsmieten als Kaution. Auch wenn sie nun fälschlich angenommen hätte , es seien 2 Gesamtmieten, wäre das auch noch in Ordnung.

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albatros  25.01.2022, 16:07
@Gerhart
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

Ist doch eindeutig, oder?

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Die Kaution ist in 3 gleichen Raten in den ersten 3 Monaten des Mietverhältnisses zu zahlen. Diese hat der Vermieter treuhänderisch für dich anzulegen.

Die Miete wird ganz normal zum 3. Werktag eines jeden Monats des Mietverhältnisses geschuldet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hast Du noch nie etwas gemietet und dafür eine Kaution hinterlegt?

Fahrradverleih (eigentlich ist Verleih kostenlos und es muss Fahrradvermietung heißen) , aber egal ob Verleih, Miete oder Leasing, der Eigentümer überträgt die Besitzrechte an den Entleiher/ Mieter (auch Leasing ist eine Form von Miete) und kann dafür eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution Verlangen.

Zb. Verleihe unter flüchtig Bekannten: " leihst Du mir dein Fahrrad?", Ja, aber lass mir deine Uhr als Kaution hier, bekommst sie zurück wenn Du das Fahrrad heile zurück gebracht hast"

madiusteffi 
Fragesteller
 25.01.2022, 11:32

Ich hab mal beim Schlittschuhlaufen meine Fahrkarte da gelassen, so wie meine Freunde, aber keiner hat mir erklärt warum und es war sowieso eine lange Schlange da weswegen ich keinen Mitarbeiter fragen konnte.. Das ist aber auch Jahre her und seitdem hat mir tatsächlich nie jmd., nachdem ich mir etw. ausgeliehen habe, gesagt hat du musst mir was dafür geben.

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Von Experte kevin1905 bestätigt

Du zahlst jeweils zum Monatsanfang:

Monat 1 (Mietbeginn, muss nicht identisch sein mit Einzug): Miete + Nebenkosten + 1/3 der Kaution

Monat 2: Miete + Nebenkosten + 1/3 der Kaution

Monat 3: Miete + Nebenkosten + 1/3 der Kaution (damit ist die Kaution erledigt)

ab Monat 4: Miete + Nebenkosten

Mariomadda69  25.01.2022, 07:59

Kaution ist nur bei genossenschaften in raten zahlbar,bei privatvermietern meistens nicht

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DaKaBo  25.01.2022, 08:12
@Mariomadda69

Nein, das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt das BGB auch für Privatvermieter. § 551, glaube ich.

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Mariomadda69  25.01.2022, 08:16
@DaKaBo

Dem ist leider nicht so,dann würden sich ja unheimlich viele vermieter strafbar machen....schau mal in die zeitung,oder geh auf wohnungssuche wie wir letztes jahr,kaution ist meist sofort u im ganzen zu zahlen

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kevin1905  25.01.2022, 08:35
@Mariomadda69

Schwachsinn!

Der Mieter schuldet die Kaution

  • in 3 gleichen Raten zu Beginn des Mietverhältnisses
  • kann die Zahlung von der Nennung eines insolvenzgeschützten Kautionskontos abhängig machen
  • jede für den Mieter abweichende Bestimmung ist unzulässig.
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DaKaBo  25.01.2022, 09:07
@Mariomadda69

Ich vermiete selber und bin mit der Gesetzeslage vertraut, das vorab.

machen....schau mal in die zeitung,oder geh auf wohnungssuche wie wir letztes jahr,kaution ist meist sofort u im ganzen zu zahlen

Was in der Zeitung steht, ist nicht relevant, sondern das BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

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DaKaBo  25.01.2022, 09:12
@Mariomadda69

Das hat mit Betrug nichts zu tun, sondern damit, dass Mieter ihre Rechte nicht kennen.

Sobald du einen unterschriebenen Mietvertrag hast, kann dir der Vermieter nichts vorwerfen, wenn du die Kaution gemäß BGB bezahlst.

Was anderes ist es, wenn der Vermieter die Kaution bei Vertragsunterzeichnung haben will. Das legt der Vermieter fest, und der Mieter lässt sich darauf ein oder nicht. Das BGB greift hier noch nicht, weil es noch keinen Vertrag gibt.

So ist das.

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albatros  25.01.2022, 09:30
@Mariomadda69

Falsch! Gleiches Recht für Alle. Das BGB macht da keinen Unterschied.

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Mariomadda69  25.01.2022, 12:55
@DaKaBo

Das leuchtet ein.....sorry das ich dann doch falschinformationen weitergegeben habe

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Mir ist bewusst, dass man jeden Monat Miete zahlen muss. Die Frage war jetzt, ob ich 3 Mieten auf einmal zahlen muss oder ob ich durch die 2 MonatsmietenKaution für 2 Monate nichts mehr zahlen muss. Vielleicht war die Frage etwas komisch gestellt, es ist morgen.. :/

annie80  25.01.2022, 07:07

Bitte ergänze das oben in deiner Frage.

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ToffeeFee50  25.01.2022, 07:10

Doch du musst alles zahlen Kaution und Miete

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verreisterNutzer  25.01.2022, 07:22
Die Frage war jetzt, ob ich 3 Mieten auf einmal zahlen muss

Nein, natürlich musst Du keine drei Mieten auf einmal zahlen, aber eine Miete und die Höhe von zwei Mieten als Kaution.

Der Mietzins ist die Gebühr für die Überlassung der Besitz- und Nutzungsrechte. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für Differenzen nach Rückgabe der Mietsache. Die Kaution gehört dem Mieter und der Vermieter ist verpflichtet sie zu mindestens banküblichen Zinsen (zur Zeit -0,5%) anzulegen. Auf dieses Geld darf der Vermieter erst durch gerichtliche Anordnung zurück greifen, falls der Mieter nach Auszug Mietrückstände oder Sachmängel an der Mietsache zurück lässt.

Gegen Sachmängel empfehle ich den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mit dem optionalen Einschluss "Mietsachschäden und Verlust privater Schlüssel".aber das liegt in deinem Ermessen. Allerdings solltest Du wissen, dass ein verlorener Schlüssel einer Schließanlage leicht eine fünfstellige Summe kosten kann, da ggf der Austausch aller veebunden Schließzylinder erforderlich ist. Das können gut mehrere Mietshäuser sein und Schließanlagen sind nicht billig.

Wer dem Vermieter nach Auszug nichts schuldig bleibt, bekommt die Kaution anschließend erstattet.

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