Stornokosten eines Kurses?

3 Antworten

Solltest du unter Einhaltung dieser Bedingungen kündigen müsstest du somit 30 % von 2500 Euro zahlen. Diese AGB müssten aber Teil des Vertrages geworden sein!

U.U. findest du aber eine andere Möglichkeit zu kündigen. Hierfür sind aber weitere Informationen notwendig (z.B. Online-Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

30% von 2.500 euro sind nach adam riese 750,- euro. das wären die stornogebühren, wenn der vertrag sowie die agb rechtsgültig sind. das kann aber nur ein profi, sproch rechtsanwalt klären.

eventuell würde ich mal beim verbraucherschutzverband anfragen, weil ein rechtsanwalt kostet auch richtig geld ohne rechtschutzversicherung.

und außerdem stellt sich die frage, was bei vorlage eines ärztlichen attestes an stornogebühren anfallen würde.

oder du versuchst, den lehrgang an jemanden zu verkaufen für z.b. einen nachlaß von 10%.

irgendwie macht diese ABG keinen sinn. so wie es klingt wäre eine kurzfristige absage ja besser xD

Entweder hast du es falsch kopiert oder die abg ist in meinen augen nicht rechtsgültig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD
SgtGoodNews 
Fragesteller
 07.04.2021, 21:42

Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen persönlichen Gründen länger als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, so wird eine Stornogebühr von 30% der Lehrgangskosten fällig.

Das ist eine 1/1 Kopie.

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Nayes2020  07.04.2021, 21:50
@SgtGoodNews

na gut ich gehe mal von aus da geht es um eine staffelung dass man sonst mehr zahlen muss. sonst macht die formulierung keinen Sinn.

steht da auch was von Fristen für kostenlose stornierungen?

Lehrgangskosten sind ja die vollen Kosten und nicht die Anzahlung. also dann von den 2500 und nicht 1000

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SgtGoodNews 
Fragesteller
 07.04.2021, 21:54
@Nayes2020

Nein, da steht nichts von kostenlosen Stornierungen. Das einzige was da steht, was ich aber nicht verstehe, wäre das hier:

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen und Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

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SgtGoodNews 
Fragesteller
 07.04.2021, 21:55
@SgtGoodNews

Dort steht halt noch, wenn man innerhalb 4 Wochen vor Kursbeginn storniert, dass dann die gesamten Kursgebühren fällig werden.

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Nayes2020  07.04.2021, 21:55
@SgtGoodNews

ist die salvatorische klausel. bedeutet falls ein punkt im vertrag nicht wirksam sein sollte weil zb sittenwidrig ist damit nicht der gesamte vertrag nichtig sondern nur der einzelene punkt.

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Nayes2020  07.04.2021, 21:56
@SgtGoodNews

ja gut dann macht der passus doch sinn. tja gemeiner vertrag aber durchaus nachvollziehbar. es sind ja kosten entstanden für das unternehmen.

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SgtGoodNews 
Fragesteller
 07.04.2021, 22:02
@Nayes2020

Na gut. Ist halt so, kann man nicht ändern. Kannst du mir beantworten ob ich noch was Zahlen muss von den Kosten? Hätte nur noch 1500€ zu zahlen, da ich ja 1000€ bereits gezahlt habe. Darin wären ja quasi die 30% inbegriffen. Und wenn ich jetzt nicht ganz doof bin, müsste ich doch sogar ein wenig wiederbekommen, oder?

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