Storno Ferienwohnung, muss ich wirklich 100% Stornogebühren zahlen?
Ich habe eine gebuchte Ferienwohnung aus privaten Gründen stornieren müssen. Die Anreise wäre Mitte Juli gewesen, also in ca. 6 Wochen. Nun verlangt der Vermieter dass ich den Preis für die Ferienwohnung trotzdem komplett bezahle, also 100% Stornogebühren. Ist dies Rechtens? Es gab keine AGB's auf der Homepage der Ferienwohnung, da diese von einer Privatperson vermietet wurde. Auch bei der damaligen Buchungsbestätigung gab es keine Hinweise auf irgendwelche Stornogebühren. Ich habe mir gestern Abend extra nochmals alle Unterlagen und die Homepage durchgelesen. Es gibt nirgends AGB's oder Hinweise auf Stornogebühren. Was nun? Wer ist in diesem Fall im Recht? Vor allem wie will der Vermieter diese hohen Gebühren dann in Beweis stellen? Was würdet Ihr mir Raten?
6 Antworten
Der Vermieter kann Dir Stornogebühren in Höhe des Mietpreises stellen, sofern er das Objekt nicht anderwertig vermieten kann. Findet er also entsprechende Mieter (und hat dadurch keinen finanziellen Verlust), darf er Dir auch keine Stornogebühren in Rechnung stellen. Wobei es allerdings schwierig ist, dem Vermieter nachzuweisen, dass er hier hätte für das Objekt Mieter finden können bzw. ihm zu beweisen, dass das Objekt tatsächlich anderwertig vermietet ist.
Von den 100 % Stornokosten muss der Vermieter allerdings die gesparten Aufwendungen abziehen wie Wasser / Strom, Endreinigung usw. Meist entstehen dann Stornokosten in Höhe von 80-90 %.
Jetzt muss ich mal grübeln. Bei nicht abgenommenen Lieferungen steht dem Verkäufer ein Notverkauf zu. Der Erlös muss mit der Forderung aufgerechnet werden.
Würde mich nicht wundern, wenn es bei Vermietungen etwas Vergleichbares gibt.
Muss mal gucken...
In welchem Land denn? Wenn es im Ausland ist - gar nichts tun. Der ird neu vermieten statt klagen. Zudem müsste er den SChaden ancheisen, sprich anchweisen, dass er nicht neu vermieten konnte.
Das war in Österreich, also im Prinzip ist es ja Ausland
Ein Anruf bei deiner Rechtsschutzversicherung ob sie solche Fälle übernehmen und wenn ja, dann würde ich die Sache dann einem Rechtsanwalt übergeben. Normalerweise werden höchstens 80% verlangt bei Stornierung 6 Wochen vor Buchung. Wenn deine Buchung noch nicht so lange zurückliegt, kannst du auch noch eine Rücktrittsversicherung abschließen.
Ihr habt einen Vertrag geschlossen, Verträge sind einzuhalten. Dass du die Leistung nicht abrufst / entgegennimmst, entbindet dich nicht von der Verpflichtung zur Erbringung deiner vertraglichen Leistung.
Und die ist: Vollen Mietpreis bezahlen.
Wenn nichts im Vertrag steht, gilt die gesetzliche Regelung. Und die besagt: Verträge sind einzuhalten.
Steht denn irgendwas drin,was ist,wenn man die Ferienwohnung absagt/nicht antritt??
Nein, nichts. Habe ja gestern alles nochmals genau durchgeschaut
Es ist aber in dem Vertrag den ich geschlossen habe nicht aufgeführt bzw. hinterlegt. Der Vermieter kann da ja dann viel erzählen meiner Meinung nach...