Eine Ferienwohnung wurde gebucht, aber Gäste kommen nicht und wollen auch nicht bezahlen.
Ich vermiete seit längerer Zeit Ferienwohnungen und hab meistens bis jetzt gute Erfahrungen mit meinem Gästen gemacht. Doch seit einiger Zeit buchen Firmen für ihre Mitarbeiter Ferienwohnungen. Manchmal kommen die Mitarbeiter nicht an, weil diese erkranken, die Aufträge angeblich geändert worden sind oder fahren eher ab ohne bescheid zu sagen. Nun wollen machne Firmen für die gebuchte Zeit teils oder gar nicht bezahlen. Beansandungen an den Wohnungen selbst gab es nie. Diese Zeiten sind aber fest und verbindlich gebucht worden. Wie komme ich an mein Geld? Wie ist es in Deutschland geregelt mit den Zahlungsbedienungen bei Ferienwohnungen? Ich würde mich über jede hilfreiche Anwort freuen. Herzlichen Dank in voraus
4 Antworten
Du hast die Erfahrung gemacht. Warum änderst du nicht deine Vorgehensweise?
Grundsätzlich erfolgt die Vermietung nur mit Vertrag. Du kannst den auch per Email an die Firma senden und in dem steht künftig: Komplettzahlung am Anreisetag. Zudem sind bei Buchung 25 % des Mietpreises sofort fällig. Warum sollst du den Nachteil der zufälligen Terminänderung tragen?
Im Mietvertrag verankerst du (das unterstützt auch der DTV), dass bei Rücktritt 85 % des Mietpreises zu zahlen sind, wenn du nicht anderweitig vermieten kannst. Im Mietvertrag verankerst du, dass ab Anreise 100 % zu zahlen sind (das hebelt die frühe Abreise und das nicht-bezahlen-wollen aus).
Den Mietvertrag kannst du dir dann von der Firma auch per Fax schicken lassen. Wenn sie das nicht tun, nimmst du künftig keine Buchung mehr an.
Grundsätzlich gilt: Komplettzahlung am Anreisetag. Dann ist es dir schnuppe, ob sie eher abreisen. Ohne Zahlung gibt es keinen Schlüssel.
Du bist der Chef. Es ist DEINE Ferienwohnung. DU bist der Chef! DU machst die Regeln.
Deine offenen Posten kannst du 2 x anmahnen. Dann hast du das Recht, einen Mahnbescheid zu erstellen. Sowas geht heute problemlos online.
Den Mahnbescheid kann die Firma zurückweisen. Dann stellst du abermals einen Antrag und dann muss die Firma begründen, WARUM sie dich nicht bezahlt. Das kann sie nicht. Widerspricht sie diesem zweiten Mahnbescheid nicht, hast du das Recht, über einen Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen.
Nun kommt es natürlich darauf an, welche Posten du offen hast. Für 80 Euro lohnt der Aufwand nun nicht wirklich.
Nimm es als Erfahrung und handle künftig anders, damit du dich nicht mehr ärgerst.
Bei uns gibt es einen engen Mietvertrag und von jedem Gast eine Anzahlung. Spät. am Anreisetag ist komplett alles zu zahlen. Sonst gibts keinen Schlüssel. Ich bin noch nie auf nicht gezahlten Beträgen sitzen geblieben.
Am Anreisetag ist der
Vielen Dank, du gibst sehr ausführliche Antworten. Man merkt das Du Erfahrungen hast. Das wird mir sehr weiter helfen.
Du machst doch sicher Verträge mit den Firmen? In diesen sollten die Stornobedingungen aufgeführt werden und die entstehenden Kosten ebenfalls.
Dann ist es von Anfang an klar geregelt, wenn eine Stornierung erfolgt, bzw. niemand anreist. Das Problem ist natürlich nach wie vor, an das Geld zu kommen, wenn die Firma nicht zahlt. Dann musst Du zum Gericht gehen und die Forderung einklagen. Das geht natürlich am besten, wenn es schriftliche Verträge gibt, die auch vom Mieter unterschrieben sind.
Wir vermieten auch und nehmen grundsätzlich Vorkasse bei Anreise. Wer das schon nicht machen möchte, wird auch bei Stornierungen nicht zahlen. Die können dann gleich weg bleiben. Man muss auch nicht jeden reinnehmen. Neue Firmen lassen wir auch beim ersten Mal eine Kaution bezahlen.
Wichtig ist in jeden Fall aber ein wasserdichter Vertrag. Für Entwürde kannst Du mal googlen. Anwalt geht natürlich auch immer, finde ich aber erst mal übertrieben. Viel Erfolg.
ich kann Dir folgenden Tipp geben: Wenn ein Gast eine Ferienwohnung bucht dann ist bei Buchung sofort 75 % des Mietpreises fällig, der Rest wird dann bei Ankunft bezahlt. Sollte dann der Gast aus irgendeinen Grund nicht kommen und es mindestens 1 Woche vorher stornieren bekommt er sein Geld zurück. Storniert er die Buchung erst im letzten Moment oder gar nicht, dann werden diese 75% der Anzahlung als Entsschädigung gerechnet. So macht es meine Tante die selbst Ferienwohnungen vermietet.
Danke für die hilfreiche Antwort. Auch das wird mir sehr helfen. :-).
Naja, mit den 75% bewegt sich Tante auf dünnes Eis. Wenn der Gast sowas mitmacht, gut. Er könnte aber einen "Sicherungsschein" verlangen. Und bei der geschilderten Frist für kostenlose Stornierung bis 1 Woche vor Anreise ist das System komplett ausgehebelt. Da sollte Tante sich etwas intelligenteres einfallen lassen. Als "gute" Lösung taugt dieser Vorschlag hier nicht.
Hast Du nicht die Möglichkeit, in solchen speziellen Fällen eine Vorrauszahlung zu verlangen?
Danke für deine Antwort. Werde ab jetzt so verfahren.:-)
Vielen Dank für Deine Antwort. :-) Hat mir echt weiter geholfen.