Einige dieser Portale bieten als Standardschnittstelle iCal an. Das ist aber nur in einer Richtung.

Ich verwende einen Channelmanager, der nicht nur die Belegungsdaten sondern auch die Preise, Beschreibungen und Bilder synchronisiert. Kommt über eines der angebundenen Portale eine Buchung, dann wird das sofort mit allen Buchungskanälen synchronisiert. Onlinebuchung auf der eigenen Webseite geht auch.

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Wenn die Reise auf keinen Fall im Winter sein soll, ist doch schon mal ein Teil der möglichen Bandbreite bekannt. Manche Seiten bieten die Möglichkeit, in einer Bandbreite zu suchen. Z.B. 1.9.-30.10. für 7 Übernachtungen, für 2 Erw. + 2 Kinder (immer Alter angeben) . Auch dann würde die Auswahl schwierig, wenn in dieser Zeit für genannte Personenzahl 20.000 Treffer für Deutschland kommen. Wenn man dann über ein Preislimit filtert, kommt bestimmt nichts in der Hauptsaison bis Mitte September. Wenn es Schulkinder sind, dann ist doch ebenfalls die Reisezeit vorab eingrenzbar. Der große Vorteil ist doch, dass man sich nicht erst mit Unterkünften beschäftigt, die nachher eh nicht passen.

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Mit der Bahn ab Heide ist es sogar billiger als mit Flixbus:

https://reiseauskunft.bahn.de/bin/query.exe/dn?ld=15061&protocol=https:&seqnr=2&ident=k1.01742661.1502693284&rt=1&rememberSortType=minDeparture&REQ0HafasScrollDir=1

Von Büsum nach Heide geht es jede Stunde mit der Bahn.

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Campingplatz kostet auch. Wildcampen ist auch im Süden verboten. Geld für ein Wohnmobil ist da, aber dann nicht mehr für die Reise???

Bitte die Frage vollständig stellen. Geht es um nur 1 Nacht oder ist das der Preis pro Nacht bei Buchung einer ganzen Woche?

Mach doch mal selbst ein faires Angebot. Bedenke bitte, dass ein Vermieter u.U. Personal bezahlen muss und auch seinen Lebensunterhalt durch die Vermietung bestreiten will.

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Ganz so einfach ist es nicht! Man muss sich die Beschreibung der Wohnung genau ansehen. Allein die Tatsache, dass ein Vermieter nicht möchte, dass Gäste eigene Tiere mitbringen, gewährleistet nicht, dass die Wohnung für Allergiker geeignet ist. Ein Gastgeber möchte sich zunächst nur vor Verschmutzungen, Beschädigungen und Belästigungen anderer Gäste schützen. Als Allergiker muss man immer nach Angeboten schauen, die für ihn zutreffende Kriterien ausdrücklich beschreiben. Z.B. "für Allergiker geeignet".

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Ich halte es für unwahrscheinlich, den Vermietungsauftrag in der Teilungserklärung zu regeln. Da würde ich nochmal genau nachlesen. Es kann eher so sein, dass im Verwaltervertrag die Verwaltung mit Vermietung/Vermittlung kombiniert ist. Da werden Pfründe gesichert. Für entfernt lebende Eigentümer hat das Vorteile. Benachteiligt jedoch nicht an dieser Lösung interessierte unangemessen. Eine Änderung ist dann nur durch Beschluss der Eigentümerversammlung möglich.

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Es kommt doch darauf an, was Du an höheren Preisen bei der Vermietung an Feriengäste bekommst. Und es kommt auf die vom Dauermieter zu belegende Saisonzeit an. Wir machen das immer so, dass wir für die Berechnung zuerst den Urlauberpreis nehmen. Und zwar für die vergleichbare Mietzeit im Vorjahr. Für übliche Leerstandszeiten kommen 50% als Mietzeit drauf. Das wäre dann der Erlös durch die regelmäßigen Urlauber plus einer Erwartung für bessere Vermietung. Du musst ja nichts verschenken. Da Du ja die Reinigung beim Gästewechsel sparst, müsstest Du diesen Aufwand wieder abziehen. Bei z.B. 20 Wochen also 19 x z.B. 30 Euro. Dann kommt es drauf an, ob Deine kalkulierten Preise mit Wäsche sind. Die Kosten sind ebenfalls abzuziehen. Das Ergebnis wird höher als ortsübliche Miete sein. Aber wenn es in einem Urlaubsgebiet wenige Dauerwohnungsangebote gibt, regelt auch hier bekanntlich der Markt den Preis.

Zwei Ratgeber hatten den Mietspiegel als Vergleichsmaßstab genannt. Nun, den gibt es erstens nicht für jeden Ort und in der Regel nicht für möblierten Wohnraum.

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Das sieht jetzt so aus:

  1. Du hast keinen Plan
  2. Du hast von dem Sachgebiet keine Ahnung

Vorgehensweise:
  1. Wo sitzt Du, wo sind die zu vermarktenden Einheiten?
  2. Welche Mitbewerber gibt es?
  3. Was werden Deine Leistungen sein? Reine Gästevermittlung, Anreisebetreuung, Wohnungsübergabe, Ausstellung Kurkarten, Reinigung,
  4. Welche Software?
  5. Zusammenarbeit mit Buchungsportalen/Anzeigenportalen
  6. Was erwarten Deine Vermieter/Eigentümer, welche Auslastungsgarantien wirst Du geben?

Viel Erfolg
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Wenn es erfolgreich sein soll, dann reicht ein einziges Anzeigenportal nicht aus. Ich bevorzuge rein leistungsbezogene Vergütungmodelle. Aber das wird schnell stressig, weil man für die Verhinderung von Doppelbuchungen verantwortlich ist. Dafür gibt es allerdings technische Lösungen. Und es gibt  sogar die Möglichkeit, auf den regionalen/kommunalen Tourismusseiten online buchbar zu sein, ohne sich dort direkt vertraglich zu binden und nur eingeschränkt auf wenigen Portalen sichtbar zu sein. Schick mir mal 'ne PN.

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Welche Buchungskanäle und welche Anzeigenportale sollen denn angebunden werden? Ist eine eigene Webseite vorhanden und soll dort online gebucht werden können? Welche Inhouselösung ist im Einsatz und soll sie sich mit dem Channelmanager synchronisieren?

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Bei nur einer Ferienwohnung lohnt sich das doch nicht. Selbst dann nicht, wenn jeder Gast diesen Zahlungsweg nutzt. Da reicht doch ein Blick auf die mtl. Grundkosten.

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Nutzung für Wochenende und Freizeit meint nicht zusammenhängende Zeiten von 360 Tagen. Selbst dann nicht, wenn im persönlichen Einzelfall die "Freizeit" so lang ist, weil man z.B. nicht mehr im Erwerbsleben steht. Hier scheint ein "Dauerwohnen" beabsichtigt. Das ist mit Sicherheit nicht durch den Bebauungsplan gedeckt. Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt hat das zunächst nichts zu tun.

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Das Foto ist leider nicht scharf. Es kann sich um eine Austernart handeln, die es auch in der Nordsee gibt.

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Es ist schon erstaunlich wie viele "Fachleute" sich hier tummeln.

Fossegrimmen hat hier sicher noch die korrekteste Antwort gegeben.

Hier mal meine Zusammenfassung:

  • Zunächst mal gilt das BGB mit seinen besonderen Vorschriften über befristete Mietverträge. Mietverträge sind u.a. nicht an eine Form gebunden!
  • Danach gibt es kein Rücktrittsrecht und daraus folgend ist der Mieter verpflichtet, den Mietausfall zu bezahlen. Bei Tod, seine Erben! Genauso ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache zur Verfügung zu stellen.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, sich um neue Mieter zu bemühen. Er kann vom Mieter benannte Ersatzmieter in begründeten Fällen ablehnen.
  • Bei der Berechnung des Mietausfalls hat der Vermieter sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Lt. Rechtsprechung können diese der Einfachheit halber mit 10-20% des Übernachtungspreises pauschaliert werden. Wobei es dem Mieter obliegt, eine höhere Einsparung nachzuweisen, wenn er mit dem Satz nicht einverstanden ist.
  • Es gibt auch kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Die gelten hier nämlich nicht.
  • AGB des Vermieters sind vor Buchung bekannt zu geben. Geschieht dies erst mit der Buchungsbestätigung, kann der Mieter ihnen widersprechen.
  • Die AGB dienen der Klarstellung und können Regelungen des BGB vorgehen. Die Pauschalierung von Mietausfall kommt aus der Praxis von Pauschalreiseveranstaltern und kann hier nach meiner Einschätzung angegriffen werden. Ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung bei nachweislicher Neubelegung lohnt, hängt von der Höhe des Streitwertes ab.
  • Mietausfallentschädigungen würde ich immer erst nach Feststellung und Berechnung des tatsächlichen Schadens bezahlen.
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Selbstverständlich darfst Du den Ausweis kopieren. Banken machen das z.B. generell bei Kontoeröffnung. Der Hintergrund ist zwar ein anderer, aber es gibt dennoch hinsichtlich der Kopie für sie keine rechtliche Ausnahme.

Außerdem gibt es Meldegesetze. Die gelten auch für Privatvermieter. Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, die Gastdaten festzuhalten. Üblicherweise wird ein Meldeschein ausgefüllt und vom Gast unterschrieben. Nur bei Fewos wird es selten kontrolliert. Außer bei Kommunen, die eine Kurabgabe erheben.

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Es gibt Lösungen wie Sand am Meer. Excel kann zwar viel. Es gibt dafür fertige Anwendungen für einen Belegungsplan. Aber gebraucht wird doch hier etwas anderes:

  • Belegungsplan
  • Erzeugung von Angeboten
  • Erzeugung von Buchungsbestätigungen
  • Gastdatenverwaltung
  • Anreiseübersicht
  • Schnittstellen zu Buchungsportalen und/oder der örtlichen Touristinformation

Das Problem sind die Schnittstellen. Online-Buchungsportale wie booking.com, HRS usw. schalten Anbindungen nur nach aufwändiger Zertifizierung. Folglich ist die das leistende Software etwas teurer. Schick mir mal eine PN. Bei mir gibt es kostenlose Beratung und eine bedarfsgerechte Lösung zwischen kostenlos und günstig... Unverbindlich selbstverständlich!
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Naja, die Frage ist schon nicht eindeutig. Günstig und groß (lt. Überschrift) oder nur schön und günstig (lt. Text)? Zunächst einen Ort wählen, die kommunale Zimmervermittlung suchen und dann hoffen, dass die was passendes im Angebot haben? Eher mühsam. Denn grad die guten und großen Häuser sind sehr oft nicht über die kommunalen Vermittlungsstellen buchbar.

Nächste Schwierigkeit ist die Reisezeit. Für August dürfte der Zug weitgehend abgefahren sein.Die Antwort von WeiSte war da schon zielführender. Novasol ist ein überregionaler Anbieter mit tollen Objekten. Die sind meist auch nur über Novasol direkt buchbar. Auf jeden Fall findet man dort unter den Bedingungen "groß" und "schön" Angebote auch an der Nordsee. Vorausgesetzt, man ist nicht auf bestimmte Orte fixiert.

Die einfachste Suche für regional und preislich unentschlossene Urlauber bieten die großen Online-Buchungsportalen wie BestFewo.de oder holidayinsider.de . Allen gemeinsam ist, dass man Region (z.B. Nordsee), Reisezeit und Personenzahl vor der Suche eingeben muss. Dann erhält man eine Trefferliste, die leicht weiter gefiltert werden kann. Dahinter stehen die Daten zahlreicher Anbieter. Und eben oft auch einschließlich der Objekte kommunaler Vermittlungsstellen. Sofern sie mit modernster Software arbeiten und ihre Daten an die Portale liefern.

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Gut, dass es hier so viele "Sachverständige" gib. ;-)

Im Ernst:

  1. Einige haben Recht mit der Einschätzung (oder Erfahrung), dass man über Silvester nichts für 2-3 Tage bekommt. Habt bitte Verständnis für den Vermieter, der auf die Einnahmen angewiesen ist. Wer soll davor oder danach für weitere Tage buchen? Ihr würdet es ja auch nicht!
  2. Ein weiterer Grund ist, dass Vermieter eine Scheu davor haben, dass nur wegen der Feierei gebucht wird. Die befürchteten Folgen von Ruhestörungen gegenüber weiteren Gästen, Schmutz und Beschädigungen entspringen leider gemachter Erfahrung. Wobei hier keinesfalls alle Gäste über einen Kamm geschert werden sollen!
  3. Du hast selbst schon eingeräumt, dass die Eltern für Minderjährige buchen müssen. Dann stellt Euch auch darauf ein, dass sie vorsorglich gleich eine Haftungserklärung mit zu unterzeichnen haben. Selbst das wird u.U. nicht reichen. Denn ein Ansprechpartner ist im Fall der Fälle nicht zeitnah greifbar, um für Ordnung zu sorgen.
  4. Zu anderen Reisezeiten wird es von Vermietern nicht immer so streng gehandhabt. Aber Silvester ist speziell.
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