Ferienwohnung nicht bezahlt - ohne Vertrag anrecht auf Geld?
Hallo, ich habe meine Feriewohnung kurzfristig für 3 Nächte vermietet. Da es spontan 1 Tag vorher war, gab es nur Mailkontakt. Den Schlüssel konnten sich die Gäste im Ort in einem Café abholen. Gezahlt werden sollte per Überweisung im Nachhinein.
Das Geld habe ich aber nicht erhalten. Habe ich nun überhaupt einen Anspruch auf mein Geld? Es gibt keinen Vertrag, keine Anzahlung o.ä.
Die Gäste könnten nun auch behaupten das Geld vor Ort gezahlt zu haben oder gar nicht da gewesen zu sein...
NIE wieder ohne Vorkasse bzw. Anzahlung...
8 Antworten
Gibt es denn Namen, Adresse oder ist alles, was du hast eine Mailadresse?
dann schicke ihnen einfach eine mahnung per einschreiben. schreiben sie dann das sie bereits gezahlt haben hast du wenigstens einen beweis das sie da waren und kannst das geld einklagen
Danke, ich werde die Gäste schriftlich anmahnen, sofern die Adresse, die mir mitgeteilt wurde, überhaupt korrekt ist.
der vertrag ist gültig, auch wenn er mündlich war. wenn die gäste behaupten das sie vor ort gezahlt haben müssen sie das mit einer quittung nachweisen.
Selbstverständlich darfst Du den Ausweis kopieren. Banken machen das z.B. generell bei Kontoeröffnung. Der Hintergrund ist zwar ein anderer, aber es gibt dennoch hinsichtlich der Kopie für sie keine rechtliche Ausnahme.
Außerdem gibt es Meldegesetze. Die gelten auch für Privatvermieter. Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, die Gastdaten festzuhalten. Üblicherweise wird ein Meldeschein ausgefüllt und vom Gast unterschrieben. Nur bei Fewos wird es selten kontrolliert. Außer bei Kommunen, die eine Kurabgabe erheben.
Mündlicher Vertrag
Der Vertrag ist schon bei Bestellung geschlossen. Egal ob mündlich, schriftlich - per Brief, Mietvertrag oder Email. Du hast hoffentlich die Anschrift? Dann schreibe eine Rechnung. Vielleicht warten sie ja darauf! Erst wenn diese nicht beglichen wird, schreibst du eine Mahnung. Wird diese nicht beglichen, schreibst du die 2. Mahnung mit einer Frist. Wird die nicht bezahlt, gehst du sofort (und ohne Anwalt - denn das kostet nur zusätzlich und bewegen werden sie sich auch mit einer Androhung nicht schneller!!) zum Mahnbescheid über. Wie du den beantragst, kannst du wunderbar im Internet nachlesen. (Das bedarf hier keiner weiteren Frage mit Antworten von Laien.) Wenn sie dann den 1. Mahnbescheid widersprechen, gehst du zu Mahnbescheid 2 über. Diesen Mahnbescheid mußt du begründen. Ausführlich. Aber das kannst du ja. Von daher wird spätestens Mahnbescheid 2 sie zur Zahlung bewegen. Denn tun sie das nicht, kannst du daraus vollstrecken. Dazu befragst du dann einen Gerichtsvollzieher. Bei kurzfristien Buchungen zahlen Gäste bei mir bar. Sofort bei Schlüsselübergabe. Auch Gäste mit Mietvertrag zahlen spätestens am Anreisetag die Fewo. Egal ob sie 5 Nächte oder 14 Nächte gebucht haben. Bei mir zahlt niemand im Nachhinein. Weil: das bringt immer Diskussionen um die eventuell vorher abgereisten und nicht abgewohnten Tage. Seitdem ich das so halte, hatte ich keine Diskussionen mehr.
Name und Adresse habe ich.