Ich bin immer erstaunt: wenn man selbst die Fewo bezieht, liegt die Messlatte sehr hoch. Alles soll einheitlich sein, kein "Sammelsurium". Geht "mal" eine Tasse kaputt, heißt es fix: "ist ja nur von IKEA". Aber auch IKEA verschenkt kein Geschirr oder Besteck.

Selbstverständlich kontrolliert der Vermieter der Ferienwohnung, ob der Inhalt wie überlassen bei Abreise vorhanden ist. Weil auch der nächste Gast ein ordentliches Interieur vorfinden möchte!

Ich frage mich, wie man auf so eine Frage kommt.

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Schön und günstig schließt sich aus. Wobei, wenn ich im Adlon für 300 statt für 900 Euro wohne, ist das auch günstig. Und schön. Daher ist das schon mal relativ.

Ganz ehrlich?

Welcher Vermieter sollte für 2 Nächte den Aufwand auf sich nehmen, ein "schönes" Haus für weniger als 100 Euro inkl. (!) sämtlicher Kosten, seine Arbeitszeit, seine Anfahrt (denn das Haus soll ja "abgeschieden" und gleichzeitig "toll am Wanderweg" liegen) abzugeben, weil jemand im Mai nach Amerika fliegt und bis dahin augenscheinlich klam ist. Ganz zu schweigen davon, dass es in 3 Wochen noch kalt ist und das Haus auch vorher aufgeheizt werden muss (was dann Anfahrt für den Vermieter bedeutet und wieder nach Hause fahren, denn das Haus soll ja ziemlich abgeschieden liegen).

Ein Ferienhausvermieter vermietet ja nicht zum Spaß. Der will ja was an der Vermietung verdienen. Nicht zuletzt muss er erstmal die Kosten reinholen. Nicht noch neue produzieren. Das Finanzamt verbietet ihm, keinen Gewinn zu produzieren.

Das ist jetzt mal eine Antwort aus Vermietersicht. (Den lachenden Smilie finde ich hier leider nicht)

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In Deutschland muss auch jeder ausländische Gast aufgrund des Meldegesetzes in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen seine Ausweis-Daten angeben. Allerdings erst bei Anreise auf dem Anmeldeformular. Nicht schon bei der Buchung.

Womöglich ist das Gesetz im Urlaubsland ein anderes.

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Wenn das Förderprogramm der KfW es vorsieht, dass der geförderte Raum vermietet wird, sollte das auch passieren. Die Frage ist jedoch: wer hält das nach?

Die Finanzierung lief sicher über eine Bank oder Sparkasse. Diese ist Ansprechpartner für diese Frage.

Nur Mut! Sollte die Vermietung dann icht wie angedacht erfolgt sein, wird schlimmstenfalls das Darlehen sofort zurückgefordert. Die Alternative ist, es in eine Hausbankdarlehen der Bank oder Sparkasse umzuschulden, welches dann - logischerweise - nicht so zinsgünstig ist, wie das öffentlich geförderte Darlehen der KfW.

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Hinsichtlich der Buchung einer Ferienwohnung liegt die Vertragsgestaltung anders als beim herkömmlichen Mietvertrag einer Wohnung.

Die Anmietung einer Ferienwohnung kann mündlich (Telefon), schriftlich (E-Mail oder Briefform) erfolgen. Hat Gast gesagt, er mietet und der Vermieter nimmt die an, ist der Vertrag über eine Ferienwohnung bereits beschlossen. Ist dies per E-Mail ausdrücklich vorgenommen, gilt der Vertrag.

Nachzulesen auch unter https://www.deutschertourismusverband.de/service/recht-im-tourismus/reservierung-buchung.html

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Wie wäre es denn, den Ferienwohnungs-Vermieter anzusprechen und um den Schlüssel für die Kindersicherung zu bitten?

Niemand verbastelt soetwas und wirft dann den Schlüssel weg. Vermutlich gibt es ihn sogar - sicher verstaut - in der Ferienwohnung?


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Wenn Du Dir absolut sicher sein kannst, dass es nichts kostet im Nachgang, kannst Du es schauen. Aber wer weiß das so genau? Auf jeden Fall protokolliert der Vermieter mit und macht Dich haftbar für die dann folgenden Kosten und Ermittlungen, so denn welche anfallen.

Bei uns kommt kein Feriengast ohne Vertrag in unser WLAN. Es nutzt nur jener Gast den Zugang. Niemand sonst. Sollten Forderungen von wo auch immer kommen, ist der Nutzer sofort nachvollziehbar.

Schon allein Deine Frage bestärkt mich, auch künftig Gäste nur mit entsprechender Belehrung, Nutzervertrag und Unterschrift unter denselben ins Netz zu lassen.

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Zum einen: bevor Sie diese Frage hier stellen - warum rufen Sie nicht einfach den Vermieter an und klären den Vorgang, ehe man hier über ungelegte Eier mutmaßt?

Zum anderen: vermutlich wird Ihnen dann der Vermieter sagen, dass er jeweils nur EINEM Gerät den Zugang freischaltet. Weil: es gibt in Deutschland aktuell noch immer (ja, man arbeitet daran, dass Vermieter nicht für ihre Feriengäste haften, aber derzeit ist das noch immer der Fall!) eine Störerhaftung. Wenn der Vermieter nun seinen WLAN-Anschluss so frei geschaltet hat, dass jedes neue Gerät separat zugeschaltet werden muss, dann hat er die Hand drauf, wer den Anschluss nutzt.Und wer dann ggf. Unfug im Netz getrieben hat.

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Wenn in der Beschreibung steht 6-8 Personen, dann können im Haus 6-8 Personen wohnen. Nicht 9! Und auch nicht 10, wenn die auf der Luftmatratze üernachten.

Ich vermute - denn Sie schreiben darüber nichts - Sie haben gebucht und im Nachgang gesagt, sie wären nun doch 9 Personen und dies ohne mit dem Vermieter vorab zu besprechen.

Die Wortwahl in seiner Anzeige ist nicht gesetzlich geschützt und was A sagt ist nicht wichtig sondern was B versteht. Ergo: er wird die Anzeige offeriert haben mit den Worten "ideal für 6-8 Personen".

Heißt: max. 8 Personen. Keine Kinder auf Luftmatratzen oder in der Besucherritze.

Kennen Sie die Ausstattung des Hauses? An einen Tisch gehen oft 8 Stühle. Selten 9 - um nur eines der nun nachfolgenden Probleme zu nennen. Will sagen: es geht nicht nur um den Schlafplatz. Es geht auch um die Ausstattung des Hauses. Und zudem kostet jede Personen im Ferienhaus den Vermieter: Wasser und nicht zuletzt die Abnutzung. All das muss der Vermieter bedenken.

Sie schreiben nun nicht, wie es dazu kam. Wir können hier nur interpretieren. Aber wenn Sie ohne die Angabe der 9 Personen gebucht haben und der Vermieter davon erst im Nachgang erfahren hat, dann liegen die Stornogründe klar auf Ihrer Seite. Hinweis: diese Stornogebühr fällt jedoch nur dann an, wenn der Vermieter die Fewo in der von Ihnen gebuchten Zeit nicht wieder neu belegen kann.


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Wie der Vorredner schreibt: Sie können bei einer Fewo nicht automatisch davon ausgehen, dass Bettwäsche vorhanden ist. Schon gar nicht, wenn diese im Text nicht erwähnt ist. Bettwäsche in der Fewo vorzufinden ist schon ein gewisser Luxus - was man aber nicht mehr erkennt als Gast! Und es demzufolge als "selbstverständlich" nimmt. Gerade jene Kosten nebenher sind es, was die Ferienwohnung (mit Bettwäsche und Handtücher usw.) eben teurer macht als die eines Vermieters, der "nur" die Fewo anbietet und man am Ende noch selbst putzen muss.

Gerade wenn der Vermieter nicht direkt vor Ort wohnt: wer sollte die Bettwäsche dann wechseln und waschen?

Ein persönliches Telefonat (bei aller Liebe zur Online-Buchung) ist immer wichtig und dies auch, um explizit all die Dinge, die einem wichtig sind, zu erfragen. Oder wenn man die Fewo, so wie Sie, als Anschlussbuchung vorsieht. Da kann man ja auch nicht davon ausgehen, dass eine Waschmaschine vorhanden ist - weil man ja schon 7 Tage Urlaub hatte und der Koffer voll ist.

Von daher bleibt nun nur, den Vermieter zu kontaktieren und zu fragen, ob die Möglichkeit besteht, gegen Kostenerstattung Bettwäsche bereit zu stellen.

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Das muss der Vermieter vorab definitiv wissen. Eigentlich hätte er auch selbst drauf kommen können. Bei nur einer gebuchten Nacht. Für Kurzzeitbuchungen stehen nämlich die Vermieterkollegen mit Hotels und Pensionen zur Verfügung. Ein Gutes hat es: der Vermieter lernt dazu. Der wird nie wieder für eine Nacht bedenkenlos vermieten.

Haben Sie die Anzahl der anreisenden Gäste beim Vermieter angegeben? Was ist, wenn Schäden auftreten? Schäden an gemieteten Sachen (ergo: auch die Ferienwohnung) sind über die Privathaftpflicht ausgeschlossen! Es sei denn, sie sind explizit eingeschlossen.

Eine Party in einer Ferienwohnung zu feiern geht definitiv über den bestimmungsgemäßen Gebraucht hinaus. Es ist ja kein Partykeller. Und es ist bestimmt nicht Sache des Vermieters, im Mietvertrag zu schreiben, dass keine Party stattfinden darf. Man darf ja auch kein Schwimmbecken aufstellen, nur weil es nicht im Mietvertrag steht.

Würde die Party in meiner Fewo gefeiert, wäre die Party ganz schnell zu Ende.


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Steht der Stellplatz in seinem Spondereigentum, darf er ihn vermieten. Es sei denn, die Teilungserklärung sagt etwas anderes aus.

Der Eigentümer muss ja auch nicht die Mehrheit der Eigentümer fragen, an wen er seine Eigentumswohnung vermieten darf.

Um des lieben Friedens willen hätte er sich vorher beim Hausverwalter erkundigen können (das können Sie übrigens auch, ehe Sie hier fragen). Der Hausverwalter kennt sich mit den rechtlichen Dingen rund um Ihre Wohnanlage am Besten aus.

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Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn
ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und
vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen
bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder
Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei
mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung
zustande. Es sei denn,
die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Wurde ein Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:


Gebucht ist gebucht.


Zum nachlesen auch noch einmal hier:

https://www.deutschertourismusverband.de/service/recht-im-tourismus/reservierung-buchung.html




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Airbnb funktioniert u.a. auch so, dass der Vermieter Dich im Nachhinein bewerten kann und auch oft bewerten wird. Ich kenne mich nicht genau aus, da ich als Vermieter die Methoden von Airbnb und die Mehr-Kosten, die der Gast und auch der Vermieter zahlen, ablehne. Am Ende gewinnt einer ganz gut: Airbnb!

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Das wird deshalb schwierig sein, weil in Deutschland schon seit Jahrzehnten das Bauen an Seen aus naturschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Und jene, die älter sind, stehen wahrscheinlich wegen der knappen Ausstattung nicht zur Vermietung zur Verfügung. Zudem hat man früher für 2-3 Bewohner gebaut und nicht für 10 Personen, die Urlaub machen wollen. Da gehen ganz einfach die Ansprüche damals und heute auseinander.

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Ist die Ferienwohnung in Deutschland? Dann gilt deutsches Recht. Wenn der Vermieter die Ferienwohnung nicht neu belegen kann, fallen Stornokosten an. Von daher kann er die Stornokosten auch erst in Rechnung stellen, wenn Dein Reisetermin vorüber ist.

Es fallen Stornokosten in Höhe von 90 % des Mietpreises an. 10 % werden als Verbrauchskosten abgezogen, die ja nicht entstanden sind, weil Du nicht angereist bist. Das sind die "ersparten Kosten".

Hierzu bedarf es nicht einmal eines schriftlichen Vertrages. Auch Buchungen von Feriendomizilen mündlich per Telefon oder schriftlich per E-Mail gelten.

Nachzulesen auch gut unter https://www.deutschertourismusverband.de/service/recht-im-tourismus/reservierung-buchung.html

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Bitte den Freund Deiner Tochter, sich eine eigene Bleibe zu suchen. Für gut 23 Euro.Da wird er sicher ganz schnell fündig!!

Nein, merkst Du? Ich meine das natürlich nicht ernst. Aber schau, die Vermieterin vermietet auch nicht für umsonst sondern an jemand Weiteren, der ihr Haus mit (ab)nutzt. Und dafür steht Ihr selbstverständlich auch ein Entgelt zu. Da Ferienhäuser in der Regel nach der Zahl der anreisenden Gäste abgerechnet wird, erhöht sich selbstredend Eure Ferienhausmiete.

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Hier sind Laken (Molton-Auflage, Nässeschutz evtl. zusätzlich) und ein Kopfkissen- sowie ein Bettbezug mitzubringen. Du kannst ggf. noch erfragen, ob es sich um einere 90er Matratze oder um ein anderes Format handelt.

Kopfkissen und die Zudecke sind bei sowas IMMER vorhanden!

In einem Resort sind dann auch immer Hand- und Duschtücher mitzubringen. Jedenfalls ist es im Center-Parc so.

Oder Du kannst die Sachen gegen Aufgeld ausleihen. Das kannst Du individuell vereinbaren.

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Hier ist keine "Zweckentfremdung" gegeben - denn der Raum wird weiterhin als Wohnraum genutzt. Eine "Umnutzung" zu beantragen ist nicht notwendig.

Ein Gewerbe ist bei solch einer Zimmervermietung nicht anzumelden. Dies wird der "Vermögensverwaltung" zugeschrieben.

Die Einnahmen versteuert man aus "Vermietung und Verpachtung" in der nächsten Steuererklärung.

Ein Zimmer ist keine eigene Wohneinheit. Diese müsste abgeschlossen sein (im Sinne von eigene Haustür) und zudem als komplette Wohneinheit über EINE Küche UND Bad UND ein Zimmer bzw. Zimmer mit Küchennische UND ein Bad verfügen.

Ob sich der Gast wohl fühlt, wenn er einen Kühlschrank im Schlafzimmer hat? Ich bezweifle das.

Airbnb ist ursprünglich ausgelegt auf "Couch-Surfing" - sprich, der Gastgeber gibt dem Gast ein Sofa. Gefrühstückt wird am Familientisch. Geduscht wird im Bad der vermietenden Familie. Nur haben sich auf Airbnb im Laufe der Zeit auch Vermieter von Ferienwohnungen eingefunden. Airbnb war ursprünglich gedacht, eine Schlafmöglichkeit ohne viel "drumherum" gegen ein kleines Geld und mit Familienanschluss zu vermieten.

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Der Hintergrund sind neue gesetzliche Gegebenheiten. Will man als Eigentümer Kredit aufnehmen, dann bewertet die Bank die Sicherheit. In dem Fall das Haus des Vermieters/Eigentümers.

Seit einigen Jahren gibt der Gesetzgeber vor, dass dies nicht mehr - so wie früher - nur anhand von Außenfotos sondern auch anhand von Innenfotos dokumentiert wird, um den Bauzustand und den Zustand des Gebäudes überhaupt einschätzen zu können. Die Bank wird hierbei immer (!!) auf die Belange des Mieters eingehen und diskret vorgehen. Der Mitarbeiter schaut und macht Fotos; wird immer abwägen, ob man nun unbedingt noch das nicht aufgeräumte Bad mit ablichtet.

Diese Besichtigung dient ausschließlich der Einschätzung der Werthaltigkeit.

Und ob am Ende aufgrund von Verkauf oder die Bewertung für die Herausgabe eines neuen Darlehens erfolgt, muss den Mieter nicht interessieren. Der Vermieter hat die Besichtigung in diesem Fall angekündigt und mehr muss er auch nicht tun.


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