Ferienwohnung verbindlich gebucht und Vermieter will auf UNSERE Kosten stornieren?

Frage  - (Urlaub, Reise, Ferien)

6 Antworten

Auch wenn mit "ideal" die Formulierung vielleicht unglücklich gewählt ist - Fakt ist, dass die Wohnung maximal 8 Personen beherbergt.

Und eine Person ist auch ein 1 Tag altes Baby.

Es ist nicht immer böser Wille des Vermieters. Wir haben ein Ferienhaus in Florida mit 3 Schlafzimmern, das für 6 Personen ausgelegt ist. Ich darf gar nicht an mehr als 6 Personen vermieten - wegen Versicherung und Feuerwehr. Hinzu kommt, dass ich verpflichtet bin, stets einen Nachweis über die Personen zu führen und auf Anfrage bereit zu halten, die bei mir wohnen.

Wenn in der Beschreibung steht 6-8 Personen, dann können im Haus 6-8 Personen wohnen. Nicht 9! Und auch nicht 10, wenn die auf der Luftmatratze üernachten.

Ich vermute - denn Sie schreiben darüber nichts - Sie haben gebucht und im Nachgang gesagt, sie wären nun doch 9 Personen und dies ohne mit dem Vermieter vorab zu besprechen.

Die Wortwahl in seiner Anzeige ist nicht gesetzlich geschützt und was A sagt ist nicht wichtig sondern was B versteht. Ergo: er wird die Anzeige offeriert haben mit den Worten "ideal für 6-8 Personen".

Heißt: max. 8 Personen. Keine Kinder auf Luftmatratzen oder in der Besucherritze.

Kennen Sie die Ausstattung des Hauses? An einen Tisch gehen oft 8 Stühle. Selten 9 - um nur eines der nun nachfolgenden Probleme zu nennen. Will sagen: es geht nicht nur um den Schlafplatz. Es geht auch um die Ausstattung des Hauses. Und zudem kostet jede Personen im Ferienhaus den Vermieter: Wasser und nicht zuletzt die Abnutzung. All das muss der Vermieter bedenken.

Sie schreiben nun nicht, wie es dazu kam. Wir können hier nur interpretieren. Aber wenn Sie ohne die Angabe der 9 Personen gebucht haben und der Vermieter davon erst im Nachgang erfahren hat, dann liegen die Stornogründe klar auf Ihrer Seite. Hinweis: diese Stornogebühr fällt jedoch nur dann an, wenn der Vermieter die Fewo in der von Ihnen gebuchten Zeit nicht wieder neu belegen kann.


Dazu müsste man die ganze Beschreiung sehen und den Vertrag kennen. Ansonsten hättest Du Recht: Ideal heißt nicht, Höchstbelegung. Trotzdem kann der Vermieter die Buchung stornieren, wenn die Personenzahl nachträglich geändert wurde.

Was heißt: "Auf unsere Kosten."

Geld bekommt er dann aber nicht, schon wegen der mangelhaften Beschreibung.

Das ist ein unseriöser Versuch, Kinder zu vermeiden. Deine Auslegung ist völlig korrekt, da nicht eine Höchstzahl von Personen genannt ist und 1 Kind durchaus nicht den "Rahmen" von 8 sprengt. Ob die Anzahl der Toiletten im Haus hier eine praktische Beschränkung bedeutet, spielt keine Rolle, da rechtlich irrelevant wegen fehlender (schriftlicher) Limitierung.
8 Betten heißt nicht automatisch 8 Personen, da es ja auch Klappliegen und (Luft-) Matratzen gibt, die man selbst mitbringen kann. Der Rechtsstreit ist schon gewonnen. Anzahlung zurückfordern. Ich hoffe für Euch, dass es sich nicht um ein Land mit obskurer Rechtslage / fehlender Rechtssicherheit handelt :-)

Blackbeard95 
Fragesteller
 09.05.2017, 09:49

Danke! Genau der Meinung bin ich auch. Vorallem ist die Buchung ja scheinbar bei der Nachfrage von der Anzahl an Personen wegen der Kurtaxe gescheitert, daher bin ich der Meinung das noch keine Kosten entstanden sein können. Übrigens ist es die Ostsee

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Kleeblatt1812  10.07.2017, 18:53
@Blackbeard95

Es ist nicht dem Mieter überlassen zu entscheiden, wie viele Leute er mit in die Fewo nimmt. Der Vermieter hat ein Hausrecht. Und wenn er sagt, er möchte nicht noch mehr Gäste als die 8, die dann auf Luftmatratzen oder auf dem Stoffsofa schlafen, dann ist er im Recht.

Und zur Anmerkung, ob eine Toilette für 8 oder 12 Personen ausgelegt ist, entscheidet auch der Hauseigentümer. Oder kennen Sie die Umstände, wie das Abwasser entsorgt wird? Wohl kaum. Es gibt Orte, die haben eine begrenzte Möglichkeit, Schmutzwasser in Auffangbehältern aufzufangen und diese sind nicht am zentralen Abwassernetz angeschlossen. Von daher ist es manchmal auch technisch ein Problem, mehr Gäste aufzunehmen.

Sie sehen: es ist vielfältig. Und wenn der Vermieter die Gästeanzahl begrenzt, wird er dafür seine Gründe haben.


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Was meins du auf "deine" Kosten? Welche Kosten fallen an?