Frage zur Notengebung im Unterricht!

Hallo, Ich habe grade versucht im Internet etwas über die Notengebung im Unterricht herauszufinden. Meinen bestimmten Fall habe ich jedoch nicht gefunden.

Es geht um folgendes:

Wir haben einen Russisch-Test geschrieben (Thema: Zahlen mit zusetzung von Rubel und Kopeken- In den richtigen Formen). Als wir den Test zurück bekommen haben, hat und unsere Russisch-Lehrerin gesagt, dass der Test so einfach war, dass Sie grundsätzlich nicht mehr als 13 Pkt.(1-) gegeben hat.

Unser Punktesystem umfasst 15 Notenpunkte wobei 13;14;15 den Noten 1-;1;1+ entsprechen. Dies setzt sich fortlaufen weiter bis zu einem Punkt ( 5-). 0 Punkte stellen die Note 6 dar.

Ich habe in diesem Test 31/31 Punkten erreicht und nur 13 Punkte bekommen. Eigentlich entspricht diese Leistung-15 Punkte. Mehrere aus meiner klasse haben 28 oder 29/31 Punkte und ebenfalls 15 Punkte erhalten.

Nun meine eigentliche frage: Dürfen Lehrer einfach die bestehende Punktebewertung außer kraft setzten und nach eigenem ermessen Bewerten?

Ich meine wir haben ja nicht um sonst eine Punktetabelle worin festgehalten ist ab wann es welche Note gibt ( sei es nun ein kleiner leichter Test oder meinetwegen eine Klausur). Und im Endeffekt zählt jeder Punkt beim Abitur. Da dies ebenfalls meine erste Note in diesem Kurshalbjahr (Russisch) ist, stehe ich jetzt 13 Pkt. anstatt eigentlich verdienten 15 Pkt.

Ich danke schon mal im Voraus für die Antworten.

Und bitte nur ernst gemeinte Kommentare und sehr hilfreich wäre es mit einem Paragraphen aus dem Schulgesetz oder der NVO oder was es sonst noch alles gibt wo dies festgehalten ist.

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Nein, darf sie nicht. Sie darf den Maßstab der Leistung entsprechend anpassen (z.B. bei zwei Fehlern gleich auf 12 runter). Aber 15 Punkte per se ausschließen, selbst wenn man die maximale Punktzahl erreicht, das geht nicht.

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Du müsstest selbst dann zahlen, wenn du nur im Dezember gearbeitet hättest.

Die Kirchensteuer bemisst sich nach deinem Jahreseinkommen. Von diesem Jahreseinkommen unterliegen normalerweise 12/12 der Kirchensteuer, und hier nur 5/12.

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Wie / mit was hast du umformattiert?

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US-Amerikaner.

Rassische Besonderheiten nennt und erwähnt man überhaupt nur, wenn sie aufgrund einer notwendigen Unterscheidung gegeben sind.

Hast du jemals gesagt: "Schau mal den Weißen da hinten." Warum also "Guck mal, da hinten der Schwarze." sagen? Das ist doch nur dann notwendig, wenn eine Unterscheidung auf andere Art nicht sinnvoll erscheint.

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Der Mann im Becken, könnte das dein Vater sein?

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außer dass ich einen stärkeren Bizeps und Trizeps, etwas festere Brustmuskeln und etwas schlankeren Bauch bekommen habe.

Das ist doch für ein paar Monate gar nicht mal schlecht? So schnell geht das nicht. Erste vorzeigbare Ergebnisse kommen - je nach Muskelgruppe - nach ca. einem Jahr. Dass sich bei dir jetzt schon was tut, zeigt doch nur, dass es bei dir funktioniert.

Trainierst du auch nach einem Plan? Trainierst du in Sätzen? Gönnst du den Muskelgruppen einen Tag Pause? Bei deinem Alter sogar lieber zwei Tage.

Unmittelbar nach dem Training lechzen deine Muskeln nach Eiweiß, idealerweiße in flüssiger Form. Proteinshakes sind nicht schädlich(er als andere Nahrungsmittel im Überfluss).

Ein anderes häufiges Missverständnis: Muskelaufbau lässt nicht automatisch die Fettschicht schmelzen. Du könntest bereits kräftige Bauchmuskeln haben, aber die Fettschicht dadrüber verhindert, dass man ein ausgeprägtes Sixpac sieht.

Dazu müsstest du in die Definitionsphase übergehen. Damit solltest du aber erst beginnen, wenn die Muskeln auf Wunschvolumen gebracht worden sind. Denn Definieren heißt hungern. In der Definitionsphase kannst du keine Muskelmasse aufbauen, du verlierst sogar noch welche.

Einfach weitermachen und nicht übertreiben. Du bist auf dem richtigen Weg.

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Hat sie dein Leben zerstört oder waren das nicht eher deine eigenen, hoch gesteckten Erwartungen?

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Wenn du Kleinunternehmer iSd. §19 UStG bist, darfst du die USt-ID in deinen Rechnungen nicht angeben, zumindest dann nicht, wenn du eine IG-Lieferung tätigst. Lass sie also am besten ganz weg und nutze stattdessen die Steuernummer.

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2cl Cognac. Hat bei mir Wunder gewirkt.

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Das ist nicht rechtens.

Du hast mit der späten Abgabe des Beleges eine Sorgfaltspflichtverletzung gemacht, die aber geringfügig ist.

Versetz dich in die Lage deiner Kollegin. Reisekostenabrechnungen können (müssen nicht) ganz schön nervig sein, insbesondere wenn man noch mehr stressigen Kram auf dem Tisch hat. Sie war bestimmt froh, die Abrechnungen endlich durch zu haben... und dann kommt da so ein trantütiges Heinzelmännchen und legt noch einen Beleg nach, wofür er den ganzen Monat Zeit hatte. Vielleicht warst du gar nicht mal der Einzige und sie musste schon ein paar Mal die Abrechnung neu aufmachen.

Sprich mal nett mit ihr, dass sie den Beleg auch im März abrechnen könne und dass du ihre Situation vollauf verstehst, ja sogar dankbar bist, dass du die Abrechnung nicht selber machen musst.

Wenn sie dann noch bockt, kannst du immernoch härtere Geschütze auffahren.

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Und jetzt erzähl mal die ganze Geschichte.

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Wie es in den Wald hineinruft...

Schreib einen Brief an die Schulleitung, und bitte um die Übersendung der Kopien. Freundlich, höflich. Bitte um Mitteilung eines Termines, bis wann das erledigt sein könnte.

Nenne alle Angaben, die helfen könnten, deine Akte zu finden (Mädchenname? Zweiten Vornamen mit Nachnamen verwechselt? Evtl. wegen einer Konferenz die Akte woanders lagernd?).

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Du gibst in deiner Umsatzsteuervoranmeldung Februar deinen Gesamtumsatz Februar an.

Das ist das, was du im Februar verkauft hast, abzüglich dem, was du im Februar erstattet hast. Oder kurz: Deinen Februarumsatz verkürzt um die Erstattungen, das ist dein tatsächlicher Februarumsatz.

Über den verringerten Februarumsatz bezahlst du dann auch weniger Umsatzsteuer und bekommst so deine USt. Januar zurück.

Zum Buchführungsproblem:

So wie du das machst, KANN man es machen. Du kannst deine Geschäftsvorgänge mit deinen Privatkunden beispielsweise ausschließlich über die Zahlungsflüsse erfassen / dokumentieren (Bankkontoauszüge).

Aber wirklich schön bzw. übersichtlich ist das nicht. Insbesondere wenn du das selbe Bankkonto auch für private Geldausgaben verwendest. Sicherlich, das geht prinzipiell. Aber du tust dir als Buchführungsanfänger wirklich keinen Gefallen damit. Mit richtigen Belegen für jeden Geschäftsvorgang (Rechnung, Gutschrift, Geschäftsvorfallbuch, Quittung, ordentliche Ablage in der man alles ruckzuck wiederfindet) machst du die Sache nicht nur für den Prüfer sondern auch für dich übersichtlich und transparent.

Ich möchte dir folgende Ratschläge mit auf den Weg geben:

T1: Existenzgründerkurs bei der IHK - kostet wenig, bringt viel.

T2: Kleines Rechnungserstellungs- und Buchhaltungsprogramm für ca. 100 Euro. Z.B. Lexware financial office ist was nettes.

T3: Ein zusätzliches Bankkonto ausschließlich für gewerbliche Zwecke (MUSST du nicht. Aber macht vieles so viel einfacher).

T4: Ein Besuch bei einem Steuerberater. Kostet schon was. Aber es gibt welche, die auf Klein- und Kleinstgewerbe spezialisiert sind. Da wird in einem ersten Gespräch erst mal ermittelt, was für Kenntnisse du hast, und wieviel von der buchhalterischen Arbeit du dir selbst zumuten solltest und wieviel besser der Steuerberater machen sollte.

Nur Mut, du packst das schon. Wir brauchen auch die kleinen Jungunternehmer, um den Karren hier ein bisschen vorwärts zu drehen!

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Sushi?

Ya Sushi De in der Königsgalerie, Laufband - immer was drauf (hinsetzen, losfuttern) - immer frisch - sehr hohe Qualität

Shinyu in der Friedrich-Ebert-Straße - kein Laufband - Essen muss nach Karte bestellt werden - sind aber recht fix. Ausgefallenere Variationen - etwas günstiger als Ya Sushi De.

Nicht so sehr empfehlen kann ich Running Sushi am Ständeplatz. Dafür immerhin sehr günstig und ausschließlich all you can eat.

An die anderen Schlacken hier: Gibt es eigentlich noch das Bolero an der Schönen Aussicht?

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