Kann man Essen ohne weiteres Reklamieren?

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Wenn ich im Verkaufsrecht richtig informiert bin, kannst du dein Geld nur zurückverlangen, wenn die Ware schlecht ist oder andere Mängel aufweist. Aber nur wegen des Geschmacks...nein. Man könnte bestenfalls nachwürzen oder es vorher erst gar nicht bestellt haben.

annacristina  12.01.2023, 15:46

Schön, dass ich dir helfen konnte.

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Nur weil es nicht schmeckt, kann man es nicht reklamieren. Da braucht es schon mehr, dass es z. B. nicht gar ist oder nicht der Speisekarte entspricht (z. B. billigere Garnelen statt der bestellten Skampi).

"Schmeckt mir nicht" ist wohl als Reklamationsgrund eher diskutabel, aber wenn z.B. Fremdkörper in einer Wurst enthalten sind, ist das stichhaltig. Oder wenn ein Produkt fremdartig oder verdorben riecht.

"Schmeckt nicht" ist kein Reklamationsgrund, wenn das Produkt ansonsten einwandfrei ist. Zumindest hast du hier keinerlei rechtliche Ansprüche. Ob der Verkäufer es aus Kulanz trotzdem akzeptiert, ist dann seine Sache.

Übrigens hast du auch bei einem tatsächlichen Reklamationsgrund, also bei einem Sachmangel, nicht grundsätzlich das Recht sofort das Geld zurückzubekommen, sondern lediglich das Recht auf Nachbesserung, also auf ein mangelfreies Produkt.

Auf der Basis von Kulanz, klar. Rein rechtlich nur mit einem Grund, wenn zum Beispiel Haare im Essen sind. Dass es dir "nicht schmeckt" reicht jedenfalls nicht aus.