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Polizei beschlagnahmt das Handy?

Guten Tag meine Damen und Herren,

Wir alle wurden doch schon einmal Teil einer Personenkontrolle, zumindest die meisten von uns. Meistens gehen diese Kontrollen harmlos und ohne probleme aus.

Gehen wir jedoch mal von einem ziemlich dubiosen Fall aus, Sie besitzen Btm in geringen Mengen mit sich. In diesem Fall möchte die Polizei Ihr Handy konvestieren. Da sie dort immerhin weiter Anhaltspunkte finden könnten (Jedoch wissen Sie das dort nichts zu finden ist, und es gibt tatsächlich nichts zufinden) Sie selbst kooperieren nicht, Sie sagen einfach gar nicht's zum Sachbestand. Sie bestehen drauf vorerst mit Ihrem Anwalt drüber zu sprechen.

Jetzt ist meine Frage, dürfen Polizisten die Handy's konvestieren? Ich meine wir Leben in einer Zeit in der das Handy sogut wie alle wichtigen Datein einer Person beinhalten einschließlich Passwörter für, Foren, Social Media und gehen wir mal ganz hart in die Thematik, die Kontoverbindungen sowie das Passwort für's Online Banking stehen ebenfalls drin. Das sind sehr sehr intime Daten die für niemanden zugänglich seinen sollten, und niemand hat das Recht auf diese Daten einzulesen außer Sie selbst natürlich.

Wie läuft sowas für gewöhnlich ab? Wenn die Polizei das Handy beschlagnahmt dann werden sie sicherlich diese Daten einschauen, das verstößt doch sowas von gegen unsere Privatsphäre.

Datenschutz, Recht, Privatsphäre, Polizeikontrolle, Betäubungsmittelgesetz

Wo ist der Fehler?

Ich mache den Test jetzt mehrmals und komme nicht weiter undzwar was das KDG schützt?

A) Personal Daten

B) Sensible Finanzdaten des Bistums/der Kirchengemeinde

C) Einzelangaben einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person

D) Angaben über die Anzahl der Katholiken pro Person

Ich habe erst A gesagt und danach B) gesagt aber beides ist falsch bitte kann mir jemand helfen ich komm da nicht klar. Ich verzweifle.bitte leute

Es können auch mehrere Antworten richtig sein

Ich habe mich informiert und ich finde das im Internet :

Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) regelt den Datenschutz in kirchlichen Angelegenheiten für den Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. ... Dementsprechend soll das KDG den Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland herstellen.

In § 6 KDG werden zahlreiche Rechtsgrundlagen aufgezählt, die eine Datenverarbeitung rechtfertigen können. Rechtmäßig ist die Datenverarbeitung z.B. wenn das KDG oder eine andere kirchliche oder staatliche Rechtsvorschrift die Verarbeitung erlaubt oder anordnet oder die betroffene Person in die Verarbeitung einwilligt.

Aber irgendwie weiß ich immer noch nicht was die Antwort ist, bitte wer kann mir helfen

A und C, B oder D bitte angeben 50%
Andere Antworten zusammen 50%
A 0%
B 0%
C 0%
D 0%
Datenschutz, Religion, Lernen, Schule, Jesus, Deutschland, katholisch

Discord Mindestalter in Deutschland?

Guten Tag,

ich bin Besitzer eines mehr oder weniger großen Discord Servers und musste mich im Zuge dessen mit des Nutzungsbedingungen von Discord beschäftigen. Hier ein Auszug:

"Wenn Sie die Discord-Anwendung [...] benutzen oder sich dort anmelden, bestätigen Sie, dass Sie (I) mindestens 13 Jahre alt sind und die digitale Volljährigkeit in Ihrem Land erreicht haben, [...] (III) Im Falle des Alters zwischen 13 Jahren (oder der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend) und der Volljährigkeit muss ein/e Erziehungsberechtigte/r diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben."

Daraus ergibt sich für mich folgende Frage: Ist Discord in Deutschland nun mit der Zustimmung der Eltern ab 13 oder erst ab 16 nutzbar? Die "digitale Volljährigkeit" gibt Discord selbst nämlich für Deutschland mit 16+ an https://support.discord.com/hc/en-us/articles/360040724612

Laut Nutzungsbedingungen muss mindestens ein Alter von 13 Jahren UND die digitale Volljährigkeit (in DE 16+) erreicht werden. Sollte sich ein Nutzer zwischen dem Alter von 13 Jahren (ODER der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend [in DE 16+]) und der allgemeinen Volljährigkeit (in DE 18+) befinden, muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen.

Für mich ergibt sich daraus, dass Discord in Deutschland, auch mit der Zustimmung der Eltern, erst ab 16 Jahren genutzt werden kann. Sehe ich das falsch?

Vielen Dank

Datenschutz, Recht, AGB, Jugendschutz, nutzungsbedingungen, Discord, DSGVO

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