Polizei beschlagnahmt das Handy?

Dommie1306  17.07.2021, 20:21

Entschuldige übrigens, dass ich in meiner Antwort so arschig war. Hatte schlechte Laune und es an dir ungerechtfertigterweise ausgelassen, sorry dafür...

HappyHuntingXXX 
Fragesteller
 17.07.2021, 21:16

Kein Problem :) Ich bin niemand der sich provozieren lässt. Ich sehe alles sehr entspannt. Deine Informationen waren dennoch informativ und haben meinen "Wissensdurst" befriedigt.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Jetzt ist meine Frage, dürfen Polizisten die Handy's konvestieren?

Faustregel: Die Polizei ist in ganz Deutschland die einzigen, die keine Ahnung vom Recht haben und prinzipiell widerrechtlich handeln! Immer! Dass die Arbeit dann umsonst ist, weil die Richter die Beweise nicht anerkennen, wenn diese widerrechtlich erhoben wurden, ist denen egal und sie lernen auch nicht dazu!

werden sie sicherlich diese Daten einschauen, das verstößt doch sowas von gegen unsere Privatsphäre.

Ganz genau! Nächste Faustregel: Die Privatsphäre von potentiellen Straftätern ist unter allen Umständen zu schützen! Das sieht man ja schon daran, dass ein Bankräuber, der mit dem Auto flieht, keiner Polizeikontrolle unterzogen werden darf!

-.- Vielleicht kann man zwischen den Zeilen lesen, wie unglaublich ermüdend ich die tägliche gleichen Fragen finde... "Darf die Polizei das!?!?"

Argh.

Jetzt aber mal für alle, die wirklich was lernen wollen:

Besitz von Betäubungsmittel ist eine Straftat.

Das führt zu zwei Denkweisen: Entweder könnte derjenige es verkaufen wollen => Dafür ist die Handyauswertung praktisch.

Oder, damit er Besitzen kann, muss er es erst im Vorfeld erworben haben => Dafür ist die Handyauswertung praktisch.

Sowohl potentielle Käufer, als auch den möglichen Verkäufer lassen sich ggf. über z.B. Handychats herausfinden. Das Handy ist also Beweismittel in einem Strafverfahren.

§ 94 StPO
Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

Da steht: SIND in Verwahrung zu nehmen. Nicht "können", oder "nach eigenem Ermessen", nein, die Polizei HAT die Gegenstände sicherzustellen.

Weiter:

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
§ 98 StPO
Verfahren bei der Beschlagnahme
(1) 1Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§  152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. 

Wird das Handy nicht freiwillig herausgegeben, wird er beschlagnahmt (konfisziert, nicht konvestiert). Diese Beschlagnahme wird wenige Tage später von einem Richter bestätigt.

Dass das Handy anschließend ausgewertet wird, liegt denk ich auf der Hand... sonst gäbe es wenig Sinn, es im Vorfeld zu beschlagnahmen, oder?

Gegen die Beschlagnahme kann man Widerspruch einlegen, dieser hat aber keine aufschiebende Wirkung, das Handy wird dennoch erstmal beschlagnahmt. Auf jetzt knapp 15 Jahren, habe ich genau 0 Mal erlebt, dass ein Richter eine Beschlagnahme von Beweismittel für unrechtmäßig erklärt hätte (Bayern)...

Das ist auch keine Grauzone, das Handy wird ausgewertet Punkt. Wie stellst du dir das vor? Ein möglicher Amokläufer hat seine Anschlagspläne und seine Bombenbauanleitung auf dem Handy und das darf dann nicht angeschaut werden? *Kopfschüttel*

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
HappyHuntingXXX 
Fragesteller
 16.07.2021, 20:21

Danke für deine ausführliche Antwort. Bitte vergessen Sie nicht das es sich lediglich um eine erfundene Situation handelt dies hat sich nie so abgespielt. Natürlich wissen wir das der beitzt von BTM eine Straftat ist. Und Sie haben ein kleines Delikt mit etwas sehr schwerwiegendes verglichen. Das war unnötig. Oder sind Sie die Art von Polizist der Konsumenten und Mörder in eine Schublade stecken? So gehen wir im Beispiel aber mal bitte weiter da ich Ihre Antwort sehr informativ finde. ( Lob dafür ) Die Polizei findet tatsächlich absolut nichts, das Verfahren wird eingestellt aufgrund von Eigenbedarf und der Angeklagte hat dir Btm natürlich im Park auf den Boden gefunden (Wie immer also), dennoch wurden doch so sensible Daten ausgelesen, auch wenn sie natürlich nicht protokolliert wurden ist es doch dennoch ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und verstößt mehrfach gegen den Datenschutz.

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Dommie1306  16.07.2021, 20:43
@HappyHuntingXXX
eine erfundene Situation handelt dies hat sich nie so abgespielt

Klar, außer täglich in Deutschland...

Außerdem: Wir sind hier im Internet in einem Forum, lass das "Sie".

Weiter:

Wenn du dich durch meine Antworten durchließt, wirst du feststellen, dass ich ein Legalisierungs-Befürworter bin.

und verstößt mehrfach gegen den Datenschutz

Jup, und weiter?

Dazu schauen wir uns an, wie eine Straftat aufgebaut ist:

  1. Menschliche Handlung => Liegt vor, Polizisten sind meistens Menschen.
  2. Tatbestandsmäßigkeit => Liegt vor, jegliche Tatbestände, die einen Verstoß gegen den Datenschutz vollenden, sind erfüllt.
  3. Rechtswidrigkeit => Und genau hier scheitert es. Die Polizei handelt nicht rechtswidrig, wenn sie ihre zugewiesenen Aufgaben erfüllt, als da wären Ermittlung von Straftaten und Prävention.

Das gleiche ist ja auch, wenn ein Verkehrsteilnehmer mit Ausfallerscheinungen zu einer Blutentnahme mitgenommen wird, und dann 0,0 mg/l Blutalkoholkonzentration festgestellt wird. Dann begehen die Polizeibeamten auch keine gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung, schlicht, weil sie das im Vorfeld nicht ahnen konnten, aber Indizien dafür vorlagen, dass eine Straftat im Raum steht. Genauso ist es, wenn einer Betäubungsmittel dabei hat. Ob auf dem Handy was zu finden ist, weiß man, NACHDEM es ausgewertet wurde.

Tatsächlich eine Faustregel: Datenschutz ist kein Täterschutz!

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HappyHuntingXXX 
Fragesteller
 16.07.2021, 20:53
@Dommie1306

Danke das du dir die Zeit genommen hast für die ausführlichen Antworten. Sehr informativ! So haben wir mal einen genauen Einblick bekommen wie eigentlich eine Straftat aufgebaut ist. Wie sieht es denn eigentlich mit dem Datenschutz aus wenn meine Daten beispielsweise im Handy Skript hinterlegt sind ich jedoch nicht angemeldet bin. Beispielsweise auf Instagramm darf die Polizei sich dann drauf anmelden ? Ich meine ja und nein, man kann es nachvollziehen wenn sie ihre Tätigkeiten nachgehen müssen aber wie weit darf die Polizei gehen?

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Dommie1306  16.07.2021, 21:22
@HappyHuntingXXX
  1. Lass das "Sie" weg.
  2. Eine Straftat ist noch weiter aufgebaut ;-) Nämlich Punkt 4. Schuldfähigkeit. Die ist aber nicht zu prüfen, wenn die Rechtswidrigkeit bereits ausgeschlossen ist.
Beispielsweise auf Instagramm darf die Polizei sich dann drauf anmelden ?

Das ist eine Online-Durchsuchung und durch das "normale" Auswerten eines Handys nicht gedeckt. In dem Fall bedarf es einen richterlichen Beschluss...

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Sie dürfen es nicht konvestieren aber konfiszieren wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht und Gefahr in Verzug ist auch ohne richterlichen Beschluss

HappyHuntingXXX 
Fragesteller
 16.07.2021, 19:54

Gut, das war eigentlich selbstverständlich. Aber wie verläuft es mit dem Datenschutz und der Privatsphäre wenn dort sensible Datein drauf sind ?

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andie61  16.07.2021, 19:56
@HappyHuntingXXX

Es wird nicht am nächsten Tag in der Zeitung stehen was die auf Deinem Handy finden,alles nicht für den Fall relevante wird auch nicht gespeichert.

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HappyHuntingXXX 
Fragesteller
 16.07.2021, 19:58
@andie61

Natürlich werden sie das nicht veröffentlichen. Damit wäre es ja offensichtlich das sie selbst eine Strafttat begehen. Meines Erachtens ist es aber eine Grauzone. Ich meine wenn die Polizei nichts findet nehmen die ja auch nicht dein Tagebuch weg.

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andie61  16.07.2021, 20:01
@HappyHuntingXXX

Auch das könnte beschlagnahmt werden,nachdem es dann ausgewertet wurde bekommt man es zurück wenn nichts gefunden wurde,gleiches bei einem Handy,wenn nichts fallrelevantes gefunden wurde dann wird auch nicht vermerkt oder gespeichert.

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HappyHuntingXXX 
Fragesteller
 16.07.2021, 20:06
@andie61

Das ist ja jetzt sowieso nur ein Beispiel, aber dennoch finde ich das diese empfindlichen Datein nicht von Dritten ausgelesen hätten dürfen.

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Die Polizei kann das Handy beschlagnahmen wenn davon ausgegangen werden muss das sich dort wichtige Dateine oder ähnliches befinden.

lg