Darf ein Lehrer private Notizen konfiszieren?

5 Antworten

Lehrer haben die privaten Sachen der Schüler nicht anzufassen
und auch nicht zu konfiszieren, wenn dadurch nicht aktiv der Unterricht gestört wird.
Das war laut Deiner Beschreibung ja nicht der Fall.

Und auch wenn etwas konfisziert wurde,
hat der Lehrer kein Recht dies der ganzen klasse (oder sonst wem) öffentlich zu machen.

Das typische Zettelchen Vorlesen, wenn man erwischt wird, ist entsprechend auch nicht erlaubt.

Wenn der Schulleiter nicht reagiert, ist euere nächste Anlaufstelle das Schulamt.
Falls nicht zuvor getan, solltet ihr jedoch erst eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Schulleitung einreichen (ihr habt scheinbar "nur" ein Gespräch gehabt)
und dabei gleichzeitig das Schulamt darüber informieren.

Gespräch mit der Lehrerin, wenn das nichts bringt Beschwerde beim Direx, wenn das nichts bringt Beschwerde beim Schulamt, wenn das nichts bringt vor Gericht

Also. Ersteinmal hat der Lehrer das Recht, Dinge, die im Unterricht stören bzw. vom Unterricht ablenken (unter anderem auch solche Zettel), zu konfiszieren.

Jedoch darf er sie weder laut noch in Gedanken lesen oder öffentlich zeigen.

Bei Zetteln, die als Nachricht an andere gedacht waren, würde das Vorlesen bzw. generell das Lesen gegen das Briefgeheimnis verstoßen. Jedoch ist es hier eigentlich keine Nachricht an andere...

Ich würde zu Verletzung der Privatsphäre tendieren, allerdings kenne ich dazu nicht die genaue Rechtslage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin selbst Schüler :D

Ich sehe da keine rechtliche Handhabe und empfinde das auch als massiv übertrieben an.

Lehrer sind berechtigt Dinge zu konfiszieren wenn es den Unterricht stört.

Das Legen auf den Visualizer war deiner Schilderung nach keine Absicht, daher maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt.

Die DSGVO ist jeden Fall nicht anwendbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – habe Software zur DSGVO mitentwickelt, pers. Interesse

Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen mit welchem Recht ein Lehrer private Notizen lesen sollen dürfte.

Stört jemand beispielsweise mit seinem Handy im Unterricht gibt das dem Lehrer ja auch nicht das Recht das Handy auszulesen.