Darf ein Lehrer private Notizen konfiszieren?
Von vornherein: Meine Schwester geht in die sechste Klasse. Sie schreibt im Unterricht, wenn sie zum Beispiel im Unterrichtswechsel auf einen Lehrer warten muss, privat auf einem Block, Notizen um diese dann Abends in ihr Tagebuch einzutragen. Darf ein Lehrer diese Konfiszieren?
Im direkten Fall: Die Lehrerin hat ihr die Notiz weggenommen und offen auf ihren Schreibtisch gelegt. Dabei ist ihr nicht aufgefallen, dass sie die Notiz unter den Visualizer gelegt hat und somit ihre private Notizen vor der ganzen Klasse gezeigt hat. Nachdem einige Schüler sie darauf hingewiesen haben, hat sie nicht darauf reagiert.
Meine Mutter ist deshalb bereits zum Rektor der Schule, doch der meinte nur "Es sei bedenklich was Sie für Notizen schreibt. Zum Vorfall mit der Lehrerin wollte er sich nicht äußern.
Was sind nun Schritte die wir einleiten könnten? Wie würdet ihr damit umgehen? Ich konnte via Suche nichts finden, aber ist das nicht sogar gesetzlich geregelt, dass private Notizen, sofern sie den Unterricht nicht stören, nicht konfisziert werden dürfen, und wenn dann nur in einer abgeschlossenen Schublade verwahrt werden dürfen, bis sie zu Ende der Unterrichtsstunde zurück gegeben würden?
Wir sind über jede Hilfe dankbar.
5 Antworten
Lehrer haben die privaten Sachen der Schüler nicht anzufassen
und auch nicht zu konfiszieren, wenn dadurch nicht aktiv der Unterricht gestört wird.
Das war laut Deiner Beschreibung ja nicht der Fall.
Und auch wenn etwas konfisziert wurde,
hat der Lehrer kein Recht dies der ganzen klasse (oder sonst wem) öffentlich zu machen.
Das typische Zettelchen Vorlesen, wenn man erwischt wird, ist entsprechend auch nicht erlaubt.
Wenn der Schulleiter nicht reagiert, ist euere nächste Anlaufstelle das Schulamt.
Falls nicht zuvor getan, solltet ihr jedoch erst eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Schulleitung einreichen (ihr habt scheinbar "nur" ein Gespräch gehabt)
und dabei gleichzeitig das Schulamt darüber informieren.
Gespräch mit der Lehrerin, wenn das nichts bringt Beschwerde beim Direx, wenn das nichts bringt Beschwerde beim Schulamt, wenn das nichts bringt vor Gericht
Also. Ersteinmal hat der Lehrer das Recht, Dinge, die im Unterricht stören bzw. vom Unterricht ablenken (unter anderem auch solche Zettel), zu konfiszieren.
Jedoch darf er sie weder laut noch in Gedanken lesen oder öffentlich zeigen.
Bei Zetteln, die als Nachricht an andere gedacht waren, würde das Vorlesen bzw. generell das Lesen gegen das Briefgeheimnis verstoßen. Jedoch ist es hier eigentlich keine Nachricht an andere...
Ich würde zu Verletzung der Privatsphäre tendieren, allerdings kenne ich dazu nicht die genaue Rechtslage.
Ich sehe da keine rechtliche Handhabe und empfinde das auch als massiv übertrieben an.
Lehrer sind berechtigt Dinge zu konfiszieren wenn es den Unterricht stört.
Das Legen auf den Visualizer war deiner Schilderung nach keine Absicht, daher maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt.
Die DSGVO ist jeden Fall nicht anwendbar.
Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen mit welchem Recht ein Lehrer private Notizen lesen sollen dürfte.
Stört jemand beispielsweise mit seinem Handy im Unterricht gibt das dem Lehrer ja auch nicht das Recht das Handy auszulesen.