Persönlichkeitsrecht/Datenschutz?

5 Antworten

Wüsste nicht auf welcher Rechtsgrundlage das Strafbar sein soll.

Die DSGVO findet hier keine Anwendung, siehe Art 2 Abs 1. und 2 (https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/)

Ein allgemeines Persönlichkeitsrecht gibt es in Deutschland nicht so wirklich (es gibt hierzu jede Menge Urteile und eine gelebtes "Richterrecht", aber eben keine expliziten Gesetze.).

Damit bleibt im Grunde nur das Zivilrecht. Hier wäre es möglich, zum Beispiel mit einer Geheimhaltungsvereinbarung, die Weitergabe von Informationen zu verbieten. Ich gehe aber mal davon aus, dass es hier keine solche Regelung gibt.

Ich glaube schon dass das strafbar ist, da private Daten nur mit Einwilligung öffentlich gezeigt werden dürfen. Die Frage ist nur, ob das Gesetz eine WhatsApp-Gruppe als Öffentlichkeit betrachtet. Was aber sicher strafbar ist: Die Screenshots an sich. Eigentlich musst du mit den Screenshots einverstanden sein (dass er sie überhaupt macht) und er muss sie löschen, wenn du das willlst. Wenn er sie also gegen deinen Willen nicht löscht, macht er sich strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es handelt sich höchstwahrscheinlich um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Das Persönlichkeitsrecht ist ein Schutzgut im Sinne des BGB.

Du hast das Recht am eigenen Wort. Die Frage ist, ob man das Herumzeigen als Veröffentlichung werten kann. Denn nur dann viele es unter dieses Gesetz.

Wurde dein Persönlichkeitsbild verfälscht, so fällt dies ebenfalls darunter.

Nein, das ist nicht strafbar.

Strafbar wäre es nur wenn ein/eine andere MitschülerIn heimlich eure Nachrichten lesen würde

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite seit vielen Jahren in der IT

Glaube schon

aber rechtlich gesehn befindet man sich via whatsapp auch schon in einer grauzone - denn in den AGB's steht drin das es nicht geschäftlich genutzt werden darf - und warum hast du überhaupt die Nummern deiner schüler?