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Ich glaube schon dass das strafbar ist, da private Daten nur mit Einwilligung öffentlich gezeigt werden dürfen. Die Frage ist nur, ob das Gesetz eine WhatsApp-Gruppe als Öffentlichkeit betrachtet. Was aber sicher strafbar ist: Die Screenshots an sich. Eigentlich musst du mit den Screenshots einverstanden sein (dass er sie überhaupt macht) und er muss sie löschen, wenn du das willlst. Wenn er sie also gegen deinen Willen nicht löscht, macht er sich strafbar.