Ich glaube schon dass das strafbar ist, da private Daten nur mit Einwilligung öffentlich gezeigt werden dürfen. Die Frage ist nur, ob das Gesetz eine WhatsApp-Gruppe als Öffentlichkeit betrachtet. Was aber sicher strafbar ist: Die Screenshots an sich. Eigentlich musst du mit den Screenshots einverstanden sein (dass er sie überhaupt macht) und er muss sie löschen, wenn du das willlst. Wenn er sie also gegen deinen Willen nicht löscht, macht er sich strafbar.

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Zwei Idioten sitzen auf einem Baum und sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen. Ein normaler Mensch geht vorbei und meint: "Wenn ihr weitermacht, werdet ihr hinunterfallen!"

Am nächsten Tag liest er in der Zeitung, dass zwei Leute vom Baum gefallen sind, weil sie den Ast abgesägt haben, auf dem sie gesessen sind, und jetzt liegen sie im Spital. Also denkt sich der Mann, dass er die beiden besucht, und geht ins Krankenzimmer, wo die beiden liegen. Als er reinkommt, sagt der eine Idiot zum anderen: "Schau, der Hellseher von gestern ist wieder da!"

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