Wo können die p Daten anfallen?
Wo können personenbezogene daten anfallen?
A) Bei der Beauftragung eines Handwerkers
B) Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags
C) Bei einem Anschreiben an die Gemeindemitglieder
D) Bei der Bestellung von Büromaterial
Ich würde B und C sagen bin mir aber echt nicht sicher. Was würdet ihr sagen
Zudem hätte ich das im Netz gefunden:
Auch subjektive Informationen wie Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen können personenbezogene Daten sein. So etwa die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person oder die Einschätzung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers
Ihre personenbezogenen Daten werden in aller Regel direkt bei Ihnen im Rahmen des Einstellungsprozesses oder während des Beschäftigungsverhältnisses erhoben. In bestimmten Konstellationen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften Ihre personen- bezogenen Daten auch bei anderen Stellen erhoben
2 Antworten
Wo können personenbezogene Daten anfallen?
Ganz einfach: Überall.
Sobald ein Name, eine ID-Nummer, Telefonnummer (z. B. auch nur für einen Rückruf) usw. oder nur eine Unterschrift ins Spiel kommt, fallen personenbezogene Daten an.
Personenbezogene Daten (sowohl privat als auch beruflich) können sein:
- Daten zu persönlichen Verhältnissen (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- Daten zu sachlichen Verhältnissen (Einkommen, Stromverbrauch, Versicherungen)
- Pseudonymisierte Daten wie hier auf GF, wo ein Passwort für die Zuordnung einer Person benötigt wird.
Für Deine Antwortmöglichkeiten würde ich sagen:
A) Ja, denn der Handwerker schreibt sich sicherlich Deinen Namen, Adresse und ggf. Telefonnr. auf.
B) Auf jeden Fall. Hier werden bei der Einstellung auf einem Personalbogen auch personenbezogene Daten hinterlegt. Im Arbeitsvertrag selbst taucht auf jeden Fall der Name der Person und ggf. auch die Adresse, sowie die Daten des Betriebs auf.
C) Handelt es sich um ein Schreiben einer Privatperson mit Briefkopf (Absender), handelt es sich hierbei auch um personenbezogene Daten.
D) Je nachdem, wie die Bestellung durchgeführt wird. Handelt es sich um eine große Firma, bei der Mitarbeiter telefonisch Büromaterial aus einem zentralen firmeneigenen Lager bestellen oder es dort persönlich abholen können, dann möglicherweise nicht (falls sie den Empfang nicht quittieren müssen). Bei Onlinebestellungen von Privatpersonen beispielsweise, müssen natürlich auch wieder personenbezogene Daten, wie Name und Adresse hinterlegt werden. Handelt es sich um eine Firma, die Artikel bestellt, kommt es auf die Rechtsform der Fira an, ob es sich um personenbezogene Daten handelt. Endet die Firma auf e.K. (eingetragener Kaufmann) und wird diese Firma solo betrieben, sind Name und Adresse i.d.R. personenbezogen. Bei einer GmbH, AG o.ä. sind es keine personenbezogenen Daten.
Personenbezogen ist also wörtlich zu nehmen.
Wenn man fragt, wo können personenbezogene Daten erhoben werden, sind sogar alle Antworten meiner Meinung nach möglich.
Also würdest du hier nur A und B sagen oder A, B und C?? 😊