Grundsätzliches Recht auf Telefonbucheintrag?
Hallo zusammen,
ich war bislang immer mit meiner Mobilfunknummer im Telefonbuch eingetragen. Ich weiß, das ist eher selten der Fall als Privatperson, aber ich hatte das viele Jahre.
Nachdem ich nun den Provider gewechselt habe lehnt dieser eine Eintragung ins Telefonbuch ab mit der Begründung, dass die das nicht machen.
Im Telekommunikationsgesetz(TKG) habe ich den §45m Abs.1 gefunden, der lautet:
"Der Teilnehmer kann von seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. 2Einen unrichtigen Eintrag hat der Anbieter zu berichtigen. 3Der Teilnehmer kann weiterhin jederzeit verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen; für diesen Eintrag darf ein Entgelt erhoben werden."
Ich bin kein Rechtsanwalt und suche hier auch nicht nach einer kostenlosen Rechtsberatung. Mich würde lediglich Eure Einschätzung dazu interessieren. Darf der Anbieter mir eine Eintragung verwehren? Vielleicht hatte ja jemand von Euch auch schon mal eine ähnliche Situation?
Freue mich über Eure Antworten hierzu.
Viele Grüße
4 Antworten
Für deinen privaten Anschluss kannst du dass direkt selbst machen: https://mein.dasoertliche.de/pub/login und/oder
https://mein1.dastelefonbuch.de/pub/login
Nach der Registrierung bekommst du einen Rückruf (das kann ein paar Tage dauern), durch den sichergestellt wird, dass du auch wirklich der Anschlussinhaber bist.
Dann schreibe Deinen Provider nochmal an und zitiere den Paragraphen.
Dann kannst Du Dich mit deinem Anliegen mal an die Bundesnetzagentur wenden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html
Danke Dir.
Das wäre auch mein nächster Weg gewesen. :)
Die Telefonbücher wurden früher von der "Deutschen Post" herausgegeben und auch betreut.
Diese gibt es in diesem Sinn aber gar nicht mehr. Ob die Telekom als Nachfolgeorganisation das überhaupt noch macht oder an kommerzielle Verlage delegiert hat, musst du mal prüfen (lassen)
Warum das Theater?
Du kannst dich direkt an den gewünschten Telefonbuch-Anbieter (sofern noch existent) wenden und dort den Eintrag veranlassen. Ganz einfach.
Hi!
Das geht so leider nicht, denn beispielsweise "dasoertliche.de" nimmt keine Eintragungen von externen Privatpersonen an. Sie begründen das mit der fehlenden Überprüfbarkeit der Daten.
Die Daten die der Anbieter von einem hat sind ja im Normalfall immer aktuell. Wäre natürlich schön, wenn es so einfach ginge... :/
Dann Konsequenzen ziehen und Provider wechseln. Nummer kannste ja mitnehmen ;)
Grundsätzlich hast Du natürlich Recht, das wäre aber eher der letzte Weg, den ich gehen möchte, zumal mir dadurch ja auch wieder unnötig Kosten (Portierung) und eine zeitweise Unereichbarkeit entstehen.
Hi!
Das habe ich bereits getan, ich habe zum einen auf den Paragraphen hingewiesen und auch erwähnt, dass in deren AGB kein Hinweis auf einen möglichen Ausschluss einer Eintragung besteht.
Die kurze knappe Antwort von dem Provider, Zitat: "wie mitgeteilt, ist eine Eintragung ins Telefonbuch ist über uns nicht möglich."