Grundsätzliches Recht auf Telefonbucheintrag?

Hallo zusammen,

ich war bislang immer mit meiner Mobilfunknummer im Telefonbuch eingetragen. Ich weiß, das ist eher selten der Fall als Privatperson, aber ich hatte das viele Jahre.
Nachdem ich nun den Provider gewechselt habe lehnt dieser eine Eintragung ins Telefonbuch ab mit der Begründung, dass die das nicht machen.

Im Telekommunikationsgesetz(TKG) habe ich den §45m Abs.1 gefunden, der lautet:

"Der Teilnehmer kann von seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. 2Einen unrichtigen Eintrag hat der Anbieter zu berichtigen. 3Der Teilnehmer kann weiterhin jederzeit verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen; für diesen Eintrag darf ein Entgelt erhoben werden."

Ich bin kein Rechtsanwalt und suche hier auch nicht nach einer kostenlosen Rechtsberatung. Mich würde lediglich Eure Einschätzung dazu interessieren. Darf der Anbieter mir eine Eintragung verwehren? Vielleicht hatte ja jemand von Euch auch schon mal eine ähnliche Situation?

Freue mich über Eure Antworten hierzu.

Viele Grüße

Telefon, Recht, Telefonbuch

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