Einzelverbindungsnachweis (EVN) nachträglich anfordern!?
Da ich über die Höhe meiner letzten Mobilfunkrechnung etwas verwundert bin, würde ich den Einzelverbindungsnachweis (EVN) für den Zeitraum meiner letzten Rechnung gerne einsehen.
Ist dies auch noch rückwirkend möglich, wenn ich diesen nicht schon vor Abrechnung beantragt habe, also habe ich das Recht darauf, diese EVN im Nachhinein einzusehen?