Wenn zuviel Störungen oder Ausfälle im Glasfasernetz ist hat man denn Ansprüche auf Schadensersatz bzw Preisminderung?

7 Antworten

Hallo creattimes,

was das neue TKG betrifft, hast du hier ja schon viele richtige Antworten erhalten.

Pauschal, ohne jetzt zu wissen, was das bei dir für Störungen oder Ausfälle sind, kann man sagen, dass eventuell eine Preisminderung oder eine Sonderkündigung möglich sein kann.

Wie genau äußern sich denn bei dir die Störungen? Und hast du diese schon bei deinem Anbieter gemeldet? Denn dies muss auf jeden Fall passieren.

Wenn wir das sind, kümmere ich mich natürlich gerne darum.

Viele Grüße

Rebekka H.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom
creattimes 
Fragesteller
 16.02.2023, 16:47

Das Problem ist derzeit nicht bei der Telekom sondern anderer Anbieter

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Wenn zuviel Störungen oder Ausfälle im Glasfasernetz ist hat man denn Ansprüche auf Schadensersatz bzw Preisminderung?

--> Nein

Der ISP kann eine Kulanzhandlung machen ,jedoch steht das dem ISP völlig Frei wie und wo. Wenn 1 Monat generell keine Internet Verbindung vorhanden wäre , müsste der ISP den Monatspreis erstatten.

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/neues-telekommunikationsgesetz-telefon-internet-ausfall-vertrag-kuendigung-100.html

Zitat aus der Quelle :

Weiteren Druck auf die Internet-Anbieter dürfte außerdem der jetzt geltende Anspruch auf schnelle Störungsbehebung mit sich bringen. Wurde eine Störung mit der Internet- oder Telefonverbindung gemeldet, hat der Anbieter sie innerhalb von 24 Stunden zu beheben. Dauert die Behebung länger als einen Tag, muss der Kunde informiert werden und kann ab dem dritten Tag eine Entschädigung verlangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Linux Administrator
Das am 12. Dezember in Kraft getretene überarbeitete TK-Gesetz (TKMoG 2021) sorgt hier für mehr Verbraucherschutz. So haben Nutzer einen gesetzlichen Anspruch auf eine sofortige, kostenlose Entstörung. Ist die Störung innerhalb eines Tages nach eingang der Störungsmeldung nicht beseitigt, gilt eine Informationspflicht seitens des Anbieters am Folgetag über die eingeleiteten Maßnahmen und bis wann die Störung behoben sein soll.
Ist die Störung nach zwei Kalendertagen nicht behoben oder wurde ein Technikertermin versäumt, so haben Verbraucher den Anspruch auf eine Ausfallentschädigung. Diese ist gesetzlich wie folgt festgelegt:
am 3. und 4. Tag: 5 €, alternativ 10% der monatlichen Tarifgebühr
ab dem 5. Tag: 10 €, alternativ 20 % der monatlichen Tarifgebühr
bei versäumten Termin: 10 €, alternativ 20 % der monatlichen Tarifgebühr

Quelle: https://www.dslweb.de/schadensersatz-bei-ausfall.php

Wichtig hierbei ist die Meldepflicht deinerseits.

creattimes 
Fragesteller
 16.02.2023, 14:58

wie ist das denn wenn störung ist 2-3 stunden wieder Ok nächsten Tag wieder störung abend wieder alles Ok usw dieses hick hack. fängt denn dieses Zählwerk jeweils von vorne an ?

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lisaloge  16.02.2023, 19:43
@creattimes

Theoretisch ist das so, weil nur anhaltende Komplettausfälle von dieser neuen Regelung erfasst sind.

Aber jeder Anbieter hat ein SLA, da werden die Störungszeiten aufsummiert.

Wenn da z.B. 96% stehen, sind das immer noch 29,22 Stunden möglicher Ausfall pro Monat.

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Nein, die garantieren eine Bitrat bis zu … das bedeutet das du zahlen musst auch wenn die nur 1mb Bitrate hast. Du kannst aber mal nachfragen vielleicht kommen sie dir entgegen - glaube ich aber nicht.