rechtliche Lage Speicherung von IP-Adressen?

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Die DSGVO sieht vor, dass jeder Datenspeicherung ein berechtigtes Interesse zugrunde liegt. Ein reines "Ich will das speichern" ist kein berechtigtes Interesse. Im Falls der IP-Adresse müssten eigene Interessen im Bereich der Sicherheit oder der Funktionalität dem Datenschutzinteresse des Nutzers überwiegen. Ist die Speicherung also nicht notwendig, darf überhaupt nicht gespeichert werden. Und welches Betreiberinteresse tatsächlich eine Speicherung begründet, wird im Zweifel im Einzelfall entschieden.

Hat man nun tatsächlich ein berechtigtes Interesse, muss der Nutzer auch über die Speicherung informiert werden.

Die Speicherdauer ist in der DSGVO nicht fest gemeißelt. Sie sieht vor, dass Daten maximal solange gespeichert werden, wie unbedingt notwendig. Im Falle der IP-Adresse also maximal solang, wie sie für die betroffene Funktionalität notwendig ist, oder solange, wie sie für Sicherheitsbedenken vorgehalten werden können sollte. Auch hierüber ist der Nutzer zu informieren.

Nutzer haben darüberhinaus aber auch das Recht, vorzeitige Löschung zu beantragen - wobei es da auch wieder entsprechende Gerichtsurteile gibt, die das für einen sehr kleinen Zeitraum (7 Tage) oder für sehr bestimmte Grenzfälle außer Kraft setzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Inhaber einer App-Agentur & 15+ Jahre Programmiererfahrung