Datenschutz beschädigt oder nicht?
Hallo, meine Freundin ist Arzt Helferin und sie fand einem Patienten ganz süß. Somit hat sie sein Namen auf Social Media gefunden und angeschrieben, dies auch ihrer Freundin erzählt.
Jetzt ist die Frage, Datenschutz Technisch, ist das ein Grund für eine Abmahnung oder ist das nicht schlimm? Man gibt ja nichts preis vom Patient Etc
4 Antworten
Es ist ein zwiespallt. Nur den Namen auf Social Media zu suchen ist noch okey. Doch als Artz Helferin untersteht sie einer Schweigepflicht. Das heisst. Sie darf niemanden ausser den anderen Zuständigen Personen in der Praxis sich über den Patienten unterhalten. Zuhause oder auch mit Freunden darf sie das nicht. Alles was Auskunft über den Patienten oder dazu führen kann das du mit den Informationen jemanden zu erkennen gibst ist strafbar. Ausnahme bei einer Einqilligung des Patienten.
Wenn sie zum Beispiel später ein Paar sind kann sie sagen Er war mal bei mir in der praxis. Doch wann, weshalb und wie oft, wie lange oder als solche informationen darf sie nicht preisgeben.
Oder einfacher. Alles was sie durch ihre Arbeit pber ihn in erfahrung gebracht hat geht unter die Schweigepflicht. und darf nur in einem bestimmten Rahmen preisgegeben werden. Eben zum Beispiel im Team der Praxis wenn es um die Gesundheit oder ähnliches geht.
Das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Patienten sind tabu und die Recherche aufgrund der Patientendaten ebenfalls.
Aber wenn man eine Person doch toll findet und sich kennenlernen möchte, was spricht dagegen? Oder ist es dann NUR erlaubt, wenn der Patient die Arzt Helferin anspricht und nach Nummer fragt??
Wieso gibt es dann immer liebes Geschichten von wegen ,, mein Mann war damals mein Patient '' Etc, wenn sowas nicht erlaubt ist?
Sein social Media Account ist wahrscheinlich für jeden zugänglich. Solange diese Freundin keine privaten Informationen aus der Arbeit erzählt hat, ist das "schätze ich" nicht schlimm.
Da bist du aber im Irrtum. Arbeitsverträge beinhalten Schweigepflicht. So ein Verhalten ist abdolut tabu und führt bei Bekanntwerden häufig zur fristlosen Kündigung, in jedem Fall aber, wenn der Patient erkennt, dass es seine Arzthelferin ist, die ihn anschreibt und er das nicht so lustig findet.
Es hängt hier stark von der Beziehung zwischen Arzt und Patient ab und den Daten die hier weitergegeben worden sind. Es ist nicht illegal für der Ärztin den Patient auf Social Media anzuschreiben, solange nichts weiteres passiert. Man muss hier zwar aufpassen, aber meines wissens wurde hier in keinem Fall die Position der Ärztin ausgenutzt. Der Patient kontrolliert und ist für sein Social Media Account selbst verantwortlich.
Ich weiß nicht, welche Informationen der Freundin mitgeilt wurden, aber ich denke nicht, dass es private angelegenheiten des Patients waren.
Nur weil man einer freundin den Social Media Account einer Person teilt ist das nicht eine Straftat.
Hier ist ja auch nicht von "Straftat" die Rede, sondern von der Verletzung der Schweigepflicht, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die Person "Patient" ist völlig tabu für die Angestellte. Sie wusste seinen Namen nämlich ausschließlich aufgrund ihrer Arbeit als Arzthelferin. Und damit hat sie die Schweigepflicht gebrochen. Schon die Erwähnung gegenüber der Freundin, dass die Person Patient ist, reicht für die fristlose Kündigung aus.
Sehe ich auch so. Es geht niemanden etwas an, dass der Mensch überhaupt zum Arzt geht. Es gibt ja schliesslich auch noch ganz sensible Fachgebiete, wo es erst recht keinen etwas angeht.
Ich z.B. arbeite im Zahnlabor, auch wir haben Schweigepflicht. Wenn ich da Patientennamen rausposaunen würde.......Und sich dann rumspricht, dass die schönen Zähne doch nicht echt sind, könnte ich wohl meinen Hut nehmen.
Sie hat nicht Datenschutz beschädigt sondern die Schweigepflicht verletzt. Das ist oberstes Gebot in dem Beruf und ein Verstoss absolut unentschuldbar. Fristlose Kündigung ist möglich.
Aber wieso schweige Pflicht nur weil sie in einer Praxis arbeitet und automatisch sein Name kennt und ihn in Social Media Sucht?
Natürlich darf sie ihn kontaktieren. Sie hat es aber einer Freundin erzählt - darum geht's.
Ok, danke. Aber grundsätzlich als Arzt Helferin einen Menschen attraktiv finden und ihn ggf. In Social Media suchen und ihn anzuschreiben, ist nicht verboten?