Wie sieht ihr die Situation?

Hallo,

Ich bin nervös morgen habe ich ein Gerichtstermin wegen einem Verkehrsunfall 2020

Vom Unfallgegner seine Versicherung hat mir 100 % ausgezahlt nach dem hin und her schreiben über mein Anwalt

Aber der Unfallgegner der mich gestreift hat gibt mir die Schuld und ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und hat mit seinem Anwalt schaden Ansprüche gegen meine Haftpflichtversicherung und mich gestellt deshalb findet morgen der Gerichtstermin statt

Und hier der Unfallhergang wenn seht Ihr da als Schuldigen da ich mich nach wie vor als unschuldig sehe.

ich fuhr damals auf der Autobahn rechte spur um die nächste ausfahrt bzw. Rastplatz raus zu fahren um eine Pause zu machen wegen meiner kleinen Tochter

Darauf hin während ich mich auf der Rechten Spur befand zog ein Fahrzeug auf der linken spur an mir vorbei streifte mein Fahrzeug von Kotflügel hinten bis vorne Kotflügel und blieb viel weiter weg zum stehen daran sollte man eigentlich erkennen das dass Fahrzeug was mich gestreift hat höhere Geschwindigkeit drauf hatte als ich

Und vor allem was mir aufgefallen ist das der Außenspiegel nicht nach hinten beschädigt worden ist sondern nach vorne die A Säule hat auch n Abplatzer vom Spiegel gehabt was auch mein Gutachter notiert hatte sprich ist eigentlich der Beweis das der Links Fahrende mir rein gefahren ist und nicht ich Ihm sonst wäre bei mir ja umgedreht der Außenspiegel nach Innen Beschädigt und nicht nach vorn da er ja die Komplette Fahrerseite erwischt hat

Wie würdet ihr die Situation einschätzen gibt es vielleicht gute Gutachter die Anhang schaden Bilder den Unfallhergang rekonstruieren können und es mein Beweis wäre vor Gericht das der Unfall nicht vermeidbar wäre von meiner Seite aus und ich an dem Unfall keine Schuld trage

Unfall, Recht, Autobahn, Auto und Motorrad
Wer hat ein größeres "Anrecht" auf die Überholspur - der Überholende mit etwas über Richtgeschwindigkeit oder der Raser?

Wir hatten Silvester eine Diskussion mit 2 verhärteten Lagern zum Thema Überholspur (linke Spur auf der Autobahn).

Person 1 berichtete, auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 130 km/h gefahren zu sein. Es gab dort keine Geschwindigkeitsvorgabe.

Vor Person 1 tauchte ein Fahrzeug auf, dass nur 100 km/h fuhr, also blickte Person 1 in den Rückspiegel, sah dort sehr weit entfernt ein Fahrzeug und setzte zum Überholen an.

Bei dem Fahrzug, NOCH weit entfernt, handelte es sich um einen Raser, der weit über 200 km/h unterwegs war, sich nun während des Überholvorgangs dem Auto von Person 1 stetig näherte und schließlich hupend mit Lichthupe hinter 1 an der Stoßstange klebte.

Person 1 schilderte, dass dies sehr häufig zu beobachten sei, und nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Raser so dicht auf der linken Spur auffahren.

Obwohl im Rückspiegel das Fahrzeug noch deutlich entfernt war beim Überholvorgang, drosselt der Raser seine Geschwindigkeit nicht, sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit auf den Überholenden zu und verlangt, dass dieser die Überholspur räumt.

Es schaltete sich dann Person 2 ein und sagte, sie sei eine Raserin und der Raser würde korrekt handeln, da der Fahrer mit dem Überholwunsch prinzipiell nur dann überholen dürfe, wenn die Überholspur hinter ihm komplett frei sei.

Wenn da immer Raser auftauchen, dürfe er halt auch generell nicht rausziehen und müsse hinter dem langsamen Fahrzeug verbleiben.

Man habe prinzipiell Rasern den Vorrang zu gewähren, da diese es eilig hätten und nicht durch normal schnell fahrende Autos aufgehalten und zum Drosseln des Tempos gezwungen werden dürften.

Das Drangsalieren und dichte Auffahren sei zwar nicht korrekt, prinzipiell sei aber der Raser im Recht.

Bitte Eure persönliche Meinung oder rechtliche Einschätzungen dazu.

Dass auch der mit dem Überholwunsch vorausschauend fahren und nicht einfach rausziehen darf, ist klar.

Unklar ist, wenn hinten am Horizont weit weg ein Fahrzeug auf der Überholspur zu sehen ist, ob man dann immer davon ausgehen muss, dass sich da ein Raser nähert, der nicht bereit ist, den Anderen überholen zu lassen, da er sein Tempo nicht drosseln will (die Rede ist hier nicht von einer Vollbremsung wegen eines unvermittelt Überholenden, sondern von einem Fahrzeug, bei dem aus weiter Entfernung schon zu sehen ist, dass es überholen will und wird (langsamer Vordermann, links ist aktuell frei, Blinker ist gesetzt)).

Auto, fahren, Recht, Autobahn, Spurwechsel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Raser, überholen, Bedrängen, Drängler, Lichthupe, Auto und Motorrad

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