darf ich auf Kraftfahrtstraßen schneller als 100 fahren?

4 Antworten

Hi, auf der Kraftfahrstraße ohne Tempolimit gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 - genau wie auf der Autobahn.

Und genauso ist es auch da nur eine Empfehlung und keine Pflicht.

Daher gibts kein Tempolimit.

AntonAntonsen  25.10.2023, 13:38

Die Einordnung als Kraftfahrstraße ist kein entscheidendes Merkmal für das Nichtvorhandensein eines Tempolimits bzw. die Gültigkeit der Richtgeschwindigkeit.

Hier z.B. gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen für außerorts, denn die Straße entspricht nicht den Anforderungen aus § 3 Abs. 3 Buchstabe c Satz 2 StVO.

1

Das hängt davon ab, ob die Fahrtrichtungen voneinander baulich getrennt sind und auch das lernt man in der Fahrschule. Befindet sich etwa ein Grünstreifen mit Leitplanke zwischen den beiden Fahrtrichtungen und ist kein Tempolimit angegeben, so ist die Richtgeschwindigkeit wie auf der Autobahn 130 km/h. Ist jedoch zwischen den beiden Fahrtrichtungen keine bauliche Abtrennung, sondern nur eine Fahrbahnmarkierung, so ist auch ohne zusätzliches Tempolimit die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur 100 km/h, aber wie erwähnt lernt man das so in der Fahrschule. (Ich weiß das, weil ich (sofern es meine Arbeit zulässt) derzeit selbst für die offene Motorradklasse bei einer Fahrschule Theoriestunden in Anspruch nehme.)

Bei 2-spurigen Straßen sind höchstens 100 erlaubt. Es gibt aber auch Straßen, die 3-spurig und 4-spurig sind. Dort ist im Normalfall ebenfalls nur 100 erlaubt, aber es kommt vor, dass eine gewisse Strecke auch mal mit 130 ausgeschildert ist und später wieder auf 100 durch ein Schild reduziert wird.

Schimeck  25.10.2023, 00:06

Bei baulich getrennten Fahrspuren pro Richtung gilt ohne jede Beschilderung Richtgeschwindigkeit.

1

Es kommt nicht darauf an, ob es eine Kraftfahrstraße ist. Sondern darauf, wie sie ausgebaut ist.

Auf Straßen, die in jede Richtung mindestens zwei durchgehende Spuren und dazwischen eine fest gebaute Abtrennung haben, gibts in Deutschland kein generelles Tempolimit, sondern nur die 130 als Richtgeschwindigkeit (d.h. eine Empfehlung). Ob die nun als Autobahn oder als Kraftfahrstraße ausgeschildert sind, ist wurscht.

Wenn es statt der baulichen Abtrennung nur Linien zwischen den Fahrtrichtungen gibt, sind o.g. Kriterien nicht mehr erfüllt und es gilt Tempo 100. Genauso, wenn die beiden Spuren pro Richtung nicht durchgehen, sondern nur streckenweise als Überholspur zur Verfügung stehen. Und auch da ist dann egal, ob die Straße als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist oder nicht.

AntonAntonsen  25.10.2023, 13:52

Grundsätzlich stimme ich zu.

Allerdings interpretiere ich § 3 Abs. 3 Buchstabe c Sätze 2, 3 StVO so, dass entweder eine bauliche Trennung oder zwei Fahstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden sein müssen. Nicht beides gleichzeitig.

1