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Ist der Widerspruch dieser GEZ Nachzahlung wirkend?

Hallo zusammen.

Habe heute Post bekommen in der ich eine Nachzahlung bei der GEZ nachgehen soll welche aber meines Wissens nicht nachvollziehbar ist. Ich habe ein Widerspruchsschreiben fertig gemacht was den Sachverhalt erklären sollte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die oben genannte Zahlungsaufforderung vom 03.01.2020 ein. Bei der Wohnung, für die Sie den Rundfunkbeitrag erheben, handelt es sich bis zum Zeitpunkt der Ummeldung (09.10.2019) um einen Zweitwohnsitz. Der Eizugszeitpunkt des Zweitwohnsitz war bereits am (01.06.2014) laut Meldebestätigung, da ich die Ummeldung aus Unwissenheit versäumt hatte. Aufgrund das ich bis (09.10.2019) offiziell noch in (Ort) gemeldet war, welcher in diesem Fall noch mein Erstwohnsitz war, wurde für diese Wohnung der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet. Als Beitragszahler ist Herr (Name) bei Ihnen angemeldet, die Beitragskontonummer lautet (Nummer).

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit zu prüfen und eine Berichtigung des zu Unrecht veranlassten Beitragsbescheids zu veranlassen, welcher eine Belastung ab 01.2016 beinhaltet und diesen auf das offizielle Datum meiner Ummeldung (09.10.2019 = 01.10.2019) zu datieren.

[Anlagen]

Meldebestätigung vom 09.10.2019

Kurz und Knapp soll ich jetzt 3 Jahre nachzahlen obwohl ich erst offiziell seit 09.10.2019 gemeldet bin.

Eine Service-Mitarbeiterin der GEZ meinte ich solle die Meldebestätigung hinsenden, da automatisch zurückdatiert wird wenn keine Meldebestätigung vorliegt, was mit diesem Schreiben abgewickelt wird. Und ich solle aufgrund der verspäteten Ummeldung einfach den Wohnzeitraum (Datum-Datum) angeben wo ich vor Ummeldung gemeldet war.

Der Haupt-Knackpunkt welcher mich gerade verunsichert ist da das Einzugsdatum schon seit 2014 ist, aber nicht als Erstwohnsitz.

Worauf sollte ich mich noch einstellen? Ist mein Widerspruch wirkend aufgrund dieser Umstände?

Nein 100%
Ja 0%
Recht, GEZ, Widerspruch, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen

Kleinunternehmerregelung Grenze?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

EÜR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatz, Kleinunternehmensregelung, Wirtschaft und Finanzen

Kann mir jemand eine BWL Frage beantworten?

Also kurz zur Situation: Ich arbeite im Einzelhandel (Lebensmittel) und nein nicht dort wo mein Name vermuten lässt. Ich bin Marktleiter, seit 4 Jahren im Unternehmen und habe schon 2 andere Filialen erfolgreich geführt, weswegen ich jetzt in die aktuelle Filiale gehen durfte (eine der größten in der Region)

Wie zu erwarten war, war bei meinem eintreffen der Markt und die Mitarbeiter in einem desolaten Zustand. Mehr als die Hälfte der Belegschaft hatten gekündigt und die Umsätze sind eingebrochen.

Das ist nun ein halbes Jahr her. Leider erweist es sich als schwierig den Markt wieder auf die Füße zu setzen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten überhaupt neue Mitarbeiter zu finden haben wir inzwischen wieder ein recht gutes Team beisammen. Leider erreicht die Filiale nach wie vor die Umsatzziele nicht und auch optisch ist es ein auf und ab, einfach kein Einkauferlebnis wie es auch mein Anspruch wäre.

Meine These: Da mein Vorgesetzer natürlich mit der Leistung unzufrieden ist und ich der Meinung bin es liegt nach wie vor an einem Mitarbeiterdefizit, habe ich errechnet, dass wir etwa 25-30% weniger Arbeitsstunden verplanen als im Vorjahr. (Damals lief es gut und die Umsätze stiegen). Leider ist die Antwort meines Chefs immer ein "Nein" oder ein Augen verdrehen. Woran es seiner Meinung liegt will er mir aber auch nicht sagen. Ich vermute er macht mich dafür verantwortlich.

Jetzt zur Frage: Ist ein solcher Mitarbeiterabbau im Verhältnis zu einer erwarteten Umsatzsteigerung von 5 bis 10% in einem seit 10 Jahren bestehenden Markt normal? Welche Aspekte berücksichte ich nicht, die mein Chef offenbar zu kennen scheint. Wo liegt mein Denkfehler? Gibt es unter BWLern eine Formel die mir helfen kann es zu verstehen? Oder ist mein Chef ein Blender? (halte ihn eigentlich für einen intelligenten Mann)

Ich weiß aus der Ferne schwierig zu beantworten aber vielleicht weiß jemand Rat.

BWL, Einzelhandel, Führungskraft, Handel, Lebensmitteleinzelhandel, Personalwesen, Umsatz, Wirtschaftswissenschaft, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen

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