Hallo,
am 31. Januar diesen Jahres soll es zum Brexit kommen. Wie ist es dann mit Internetbestellungen aus Großbritannien (zum Beispiel dem englischen eBay)? Müssen sofort ab dem 01. Februar Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden oder gibt es eine Übergangfrist bis zum 31. Dezember diesen Jahres?
Also ab wann muss man Einfuhrumsatzsteuer für Internetbestellungen aus Großbritannien gezahlt werden? Ab dem 01. Februar 2020 oder ab dem 01. Januar 2021?
Danke und lG,