Kann man seine Eltern auf Unterhalt verklagen, geht das?

3 Antworten

Wenn Deine Eltern Dich während einer laufenden Erstausbildung vor die Tür setzen, so werden sie auch barunterhaltspflichtig.

Bedeutet dann, Du hättest gemäß geltender Düsseldorfer Tabelle, als außerhalb des Elternhauses lebende/r Auszubildende/r seit dem 1.1.2020 einen (Barunterhalts-)Anspruch bis zu 830 Euro für Wohnen und Lebenshaltungskasten - worin das gesetzliche Kindergeld beinhaltet ist.

Um Deinen Anspruch prüfen zu können, müssen Deine Eltern Dir ihr Einkommen offenlegen, soweit sie der Auffassung sind, sie können den o.g. Betrag nicht aufbringen. Das Jugendamt kann und wird Dir dabei helfen.

Das Kindergld kannst Du - falls die Eltern nicht bezahlen wollen, umgehend abzweigen lassen, so dass die Familienkasse dieses Geld sofort an Dich auszahlt.

18 und in Ausbildung bzw im Studium. Bei Unterhalt weiß ich es nicht, aber Kindergeld steht dir zu

Wenn deine Eltern dich rausschmeißen steht dir das Kindergeld zu.