Wie ist das eigentlich wenn das Amt die Wohnung bezahlt, kann der allein lebende einen Nebenjob ausüben und bekäme er dann noch leistungen?
Also jetzt soll man ja etwas über 500€ verdienen können in seinem Nebenjob, sind es dann in dem fall nur die 500€ von dem der alleinstehende dann lebt? und die Miete bezahlt weiter das Amt oder erübrigt sich da nur ein Vollzeitjob um für alles aufzkommen zu können?
2 Antworten
Derzeit hat sich an der Anrechnung von Einkommen auf ALG - 2 Leistungen noch nichts geändert.
Es gilt erst einmal weiter der § 11 b SGB - ll , die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Bei 450 € Brutto wären das also 170 € Freibetrag, die dann theoretisch vom ausgezahlten Einkommen abgezogen würden und max. 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben würden.
Der ungedeckte Bedarf wird dann vom Jobcenter in Form einer Aufstockung gezahlt.
Aktuell sind es meines Wissens nach noch 450 €, die man max. in einem Minijob verdienen darf.
Davon werden bis zu 280 € auf das ALG 2 angerechnet = davon abgezogen.
Das verbleibende ALG 2 wird ausgezahlt.