Bis wieviel kann mann ein auto kaufen? wenn mann vom amt lebt?

5 Antworten

Ist ganz einfach:

Jede erwerbsfähige Person einer BG darf genau ein angemessenes Fahrzeug besitzen.

Bei einem Auto wird ein ZEITWERT von 7500€ generell als angemessen angesehen (Spezialfahrzeuge z.B. für Behinderte dürfen natürlich teurer sein; Einzelfallentscheidung).

Übersteigt der Wert des Autos 7500€, wird der übersteigende Teil zunächst dem allgemeinen Vermögensfreibetrag zugeschlagen (verkürzt: 150€ pro Lebensjahr + 750€); erst wenn der ausgeschöpft ist, darf eine Verwertung verlangt werden.

Besitzt man kein weiteres geschütztes Vermögen, darf man als Single also ein Auto im Wert von mindestens 11.350€ besitzen.

Einen genauen Grenzwert gibt es nicht. Der Wert des Autos muss angemessen sein. in der Regel sind das ein paar Hundert Euro für einen Gebrauchten.

Bei wertvollere Autos kann das Amt verlangen, dass dieser Verkauft wird. Von diesem Geld kann sich dann ein angemessenes Auto gekauft werden und der Rest wird zu 100% als Einkommen angerechnet.

9.000 € ist schon so eine Sache... theoretisch kann das Amt da den Verkauf verlangen... aber in der Regel wird sie das nicht. Meist werden sie da wirklich nur bei Neu- und Luxuswagen tätig.

So und nun noch eine gute Nachricht: In der Regel gilt dies nur für Autos die man bei Eintritt der Bedürftigkeit schon besessen hat. Wenn Du dir während deines Leistungsbezuges ein Auto kaufst, ist denen das meist egal. Es wird davon aus gegangen, dass Du den entweder vom Ersparten gekauft hast (ja, wenn man kann darf man sein ALG 2 auch ansparen!) oder Du wegen sehr guter Schufa Auskunft trotz ALG 2 einen Kredit bekommen hast. In beiden Fällen bestreitest Du die Anschaffung ja aus dem Regelsatz, was faktisch keinen Wertzuwachs darstellt, sondern nur eine Umverteilung der Werte.

Des weiteren hat ja auch jeder der ALG 2 bezieht einen Freibetrag für Ersparnisse und der ist gar nicht so niedrig. Erlaubt sind 150 € pro Lebensjahr, höchstens jedoch 10.050 Euro pro Person. Gut, bei 9000 € müsstest Du schon 60 sein.

Der Freibetrag gilt übrigens pro Person. Seit ihr also zu zweit (z.B. mit Frau/Freundin etc) kannst gilt der Freibetrag pro Person. Wenn beide 30 sind, passt es auch wieder ^^

Faktisch hab ich es aber noch nie erlebt, dass jemand nach dem Wert des Wagens fragt. Ich habe vor kurzem eine Umschulung gemacht und da waren fast alle ALG 2 Empfänger und fast alle hatten Autos und jeder hat Fahrtgeld für Hin- und Rückfahrt zur und von der Umschulung bekommen... und manche Autos waren da mehr Wert als nur paar Hunder Euro... und die Ämter wussten davon, haben ja Spritgeld dafür bezahlt.

isomatte  09.12.2015, 07:00

Natürlich ist das alles geregelt,man muss es nur wissen !

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blumenkanne  09.12.2015, 22:05

na sicher gibt es klare beträge für autos. die kann man auch wissen, wenn man sich beschäftigt.

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du darfst ein auto im wert von ca. 7500 euro besitzen. das wird dem schonvermögen zugerechent. alles was teurer ist musst du veräußern.

Das gilt für Frau auch

Ein angemessenes Fahrzeug bis 7.500 € wird nicht als Vermögenswert angenommen. Die Mobilität soll ja nicht eingeschränkt werden.

Ein Problem wird es, zu erklären, wo das Geld plötzlich herkommt, wenn es vorher nicht als Vermögen deklariert wurde.

Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:

  • ALG II / Hartz IV
  • Grundsicherung im Alter (auch genannt GruSi)
  • Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Sozialhilfe

Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Denn nur dann kann man Dir verlässliche Antworten geben.

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Die Antworten, die Du jetzt bekommen hast, beziehen sich auf ALG II/Hartz IV. - Lies auch diesen Artikel von gegen-hartz.de:

Hartz 4 Bezieher dürfen ein Auto besitzen! - Auto und Alg II - Autos mit bis zu 102 PS dürfen gefahren werden!

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596977f078be02.php

und google mit

hartz iv auto teurer als 7500 (die Wörter genau so)

und lies die Infos.

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Falls Du Grundsicherung im Alter beziehst, wirst Du mit dem Wunsch nach einem Auto kein Glück haben. - Diejenigen mit aufstockender Rente = Grundsicherung im Alter sollen ja arm wie Kirchenmäuse sein. Anders als diejenigen mit ALG II / Hartz IV haben diese Menschen lediglich einen Vermögensfreibetrag von 2.600 Euro. Es wäre also gar nicht möglich, 9.000 Euro zu besitzen, und wenn sie ein Auto besitzen, muss es eine alte Schrottkiste sein, die nicht mehr als 2.600 Euro wert ist / kostet. - Dann dürfen diese Menschen aber auch keinerlei anderes Vermögen mehr besitzen ... - Wenn Du dazu mehr wissen willst, dann google mit

grundsicherung im alter auto

Du siehst, es ist wirklich wichtig, die Art der Grundsicherung zu benennen.

cyracus  09.08.2013, 12:19

Damit Du keine unnötigen Schwierigkeiten mit dem Amt bekommst, lies meinen Tipp:

Umgang mit Sozialbehörden

http://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden-

Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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Kleiner Tipp:

Wenn Du Menschen allgemein meinst (so wie hier), wird es so geschrieben: man (= mit einem n und immer klein - naja, es sei denn, das Wort steht am Anfang eines Satzes).

Meinst Du einen männlichen Menschen, wird es so geschrieben: Mann (also mit zwei n).

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