GEZ bekommt nur die hälfte des Briefes mit?

Hallo liebe Community. Hab nun folgendes Problem: Bin Student und beziehe bafög. Hatte letztes Jahr auch ein Freistellungsantrag ausgefüllt und abgeschickt, wurde auch angenommen und ich hab ein Jahr lang kein gez gezahlt. Nun, der Bewilligungszeitraum ist abgelaufen und da ich im 5. Semester war und mir die restlichen CP fehlten (Leistungsbescheid muss ausgefüllt werden) konnte ich ein Monat später erst Bafög-Antrag stellen und dank meiner "leistungsstarker" Bearbeiterin bekam ich mein Bafög mit 5 monatiger "Verspätung". GEZ wollte sofort Geld für diese Monate haben und hat mir eine Rechnung geschickt. Da ich in einer WG wohne und meine Mitbewohner GEZ auch zahlen, hab ich ein Zweizeiler mit dem Inhalt "Ich wohne mit dem und dem seit dem und dem zusammen und die Gebühren wurden bereits beglichen. Die Nummer lautet so und so..." dazu hab ich die Kopie der GEZ Rechnung mit markiertem Zeitraum beigelegt.

Nun 3 Monate später kommt ein Brief, mit dem Inhalt: "Tut uns sehr leid, dass es so lange gedauert hat...schön geschriebener Geschwafel...wir hatten sehr viel zu tun. Wir verstehen ihr Anliegen nicht, sie haben uns nur die Rechnung zurückgeschickt." Eine Woche später kommt bereits der nächste Brief, genau mitten in der Klausurenphase, mit weiteren 50€ und Mahngebühren.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich mein Zweizeiler beigelegt habe und ich erinnere mich sehr gut daran, dass ich es zweimal ausdrucken musste, weil ich das erste mal falsch gefaltet habe und es nicht in das Kuvert gepasst hat. Und ich schaue 10 mal rein, bevor ich es zu mache und die Marke daraufklebe.

Ich hab meine Lektion gelernt und werde keiner Anstalt mehr trauen, und Briefe nur mit Einschreiben mit Rückschein versenden.

Nun zur Frage: wer hat die Beweislast? Ich kann doch genau so, behaupten, dass ich von der GEZ noch nichts bekommen habe.

...zum Beitrag

wenn du bafög bekommst, dann schickst du einen zweizeiler an den beitragsservice und bittest um befreiung. das wird dann auch gemacht.

wenn du in der zwischenzeit umgezogen bist, dann schickst du eine kurze erläuterung dass du umgezogen bist in den haushalt xy beitragsnummer z und person vorname nachname. dieser zahlt den beitrag und du bittest um abmeldung deines beitragskontos ab einzug in die wohnung. mit dazu legst du deine meldebescheinigung und deinen bafögbescheid mit bitte um befreiung und abmeldung ab einzug. das ist doch ganz einfach.

wenn du natürlich nur die rechnung von einem fremden schickst, dann kann keiner wissen was du damit willst. den zusammenhang, dass du dort einziehst, wird keiner von sich aus bilden "wollen". solange du also nicht befreit und abgemeldet bist, bist du beitragspflichtig und musst zahlen.

...zur Antwort

du gehst zum jugendamt und lässt dich in obhut nehmen. dort bringt man dich dann in ein heim u. dort bleibst du bis du dann 18 bist. danach bist du für dich selbst verantwortlich und solltest genug einkommen haben um dich durchbringen zu können.

gründe für die inobhutnahme wäre misshandlung, schwerer missbrauch. das wäre dann bei dir so?

wenn nicht, musst du lernen, dass deine eltern den ton angeben, egal wie alt du bist. es ist ihr internet, ihre wohnung, es sind ihre dinge die du benutzt und mit denen du lebst. sie sind nicht verpflichtet dir internet, rechner oder anderen luxus zur verfügung zu stellen. eine matratze und ein stuhl 2-3 anziehsachen genügen völlig aus. solange du also bei deiner mutter und ihrem mann lebst, tust du das was dir gesagt wird oder du wartest bis du 18 bist und ziehst auf eigene kosten aus.

...zur Antwort

dein anspruch ist in der regel:

 - 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite wochenende von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

- drei wochen sommerurlaub.

was die kindesmutter möchte ist dabei völlig uninteressant. solange sie stillt sind es unter der woche 3-4 nachmittage für 3-5 stunden und sollte sie bereits abgestillt haben, dann siehe oben.

mach eine umgangsvereinbarung wo du den von dir möglich zu machenden umfang in einer kalenderform aufnimmst und den umgang ab termin xy forderst. gib das in zweifacher form zu ihr und bitte um unterschrift und rückgabe einer kopie an dich zurück - frist 7 tage.

in der zwischenzeit such dir einen anwalt raus, schau ob du beratungshilfe beantragen musst/kannst und mach einen termin zur mediation beim jugendamt. sollte sie zustimmen, sage alles wieder ab, wenn nicht gehts in die nächste runde zur mediation.

dort trägst du vor, dass es zum wohle des kindes ist, deinen umgang in form x auszudehnen und das es für das kind wichtig ist auch zu dir eine stabile beziehung auszubilden. geht sie darauf nicht ein, macht dich schlecht, dann brich das gespräch ab und begib dich in die nächste runde zum anwalt mit umgangsklage. binde in den antrag ordnungsstrafe, ordnungsgeld, ersatzweise haft und androhung entzug des sorgerechtes ein.

sprich mit ihr nicht über weitere schritte. bitte um den normalen umgang der wichtig für dich und kind ist und geh die strecke schritt für schritt durch.bedrohe sie nicht, mach sie nicht schlecht und sprich nie über klage und gericht. lass sie im dunkel über das was ihr weiterhin bevorsteht.

...zur Antwort

nein du kannst es nicht beantragen, da du nur im laufenden monat beantragen kannst. dein anspruch für januar ist also bereits vorbei. du kannst aber dato für den monat februar beantragen bis du wieder lohn erhältst. unter umständen auf darlehen und mit einer sanktion von 30%.

...zur Antwort

ich gehe zur polizei und melde mein kind dort, so es nicht selbst dort hingeht und sich bewegen lässt sich zu stellen.

...zur Antwort
Post beim Jobcenter nicht angekommen. Was nun?

Erstmal Hallo an alle, Ich bin momentan echt etwas genervt. Denn angeblich soll ein Brief den ich vor einigen Wochen abgeschickt habe noch immer nicht beim Jobcenter angekommen sein
So zumindest wurde es mir bisher geschildert. Ich wurde vor einiger Zeit vom Jobcenter aufgefordert Unterlagen zu Senden. (Rentenbescheid, Kontoauszüge.) Das habe ich auch getan. Kurz drauf kam wieder Ein Brief, ich hätte angeblich noch immer nicht mitgewirkt und ich solle doch jetzt bitte die angeforderten Unterlagen schicken. Das habe ich doch getan.. Also fahre ich persönlich zum Jobcenter und frage nach. Zu allererst wurde mir da gesagt das ich schon seit einiger Zeit eine andere Sachbearbeiterin habe. Schön das ich das auch mal erfahre. Habe dann eben geschildert das ich aufgefordert wurde die noch immer fehlenden Unterlagen zu senden. Als ich dann den Damen an der Anmeldung erklärt habe das ich das bereits getan habe wurde ich erstmal ratlos angeschaut bis man dann die Akten rausgekramt hat und nachgeguckt hat. Aber auch da waren sie nicht. Man hat mich dann zu der neuen Sachbearbeiterin geschickt die ich übrigens zum ersten mal sah. Vor 2 Wochen war es nämlich noch jemand anderes. Also habe ich es ihr auch nochmal alles ganz genau geschildert das ich eben diese Unterlagen schon längst geschickt habe. Ja man würde sich darum kümmern ich glaube ihnen das sie uns die Unterlagen zugeschickt haben ich werde mich erkundigen und mich dann bei ihnen melden. Darauf gab ich ihr dann auch noch den freundlichen Hinweis das ich vor einigen Wochen noch eine andere Sachbearbeiterin hatte. Und eben auf dem Brief auch diesen Namen angegeben hatte. Könnte ja sein das der Brief dann ja auch an eben diese Dame ging wer weiß. Man kümmere sich drum. Alles klar dachte ich jetzt müsste es sich ja geklärt haben. Doch falsch gedacht. Denn gestern kam wieder ein Brief. Man hat nach genauer Überprüfung nichts gefunden ich solle doch bitte bis zum 19.2 die angeforderten Unterlagen schicken sonst drohe eine Sanktion. Wenn man sich diesen Brief genau durchliest kommt es rüber als wenn man nie etwas geschickt hätte und ob ich sie auf Deutsch gesagt "Verarschen" wolle. Den Brief mit den angeforderten Unterlagen habe ich vor Wochen schon per Einschreiben mit persönlicher Übergabe an das Jobcenter geschickt. Als Beweis habe ich den Einsendungsschein. Zudem habe ich unter der Sendungsverfolgung den Beweis das der Brief nach 2 Tagen an das Jobcenter ging. Noch dazu mit der Unterschrift einer der Jobcentermitarbeiterin die den Brief persönlich angenommen hat. Außerdem habe ich meine Mutter und 2 Bekannte die Bestätigen können das ich die vom Jobcenter angeforderten Unterlagen abgeschickt habe. Sind das genug und rechtliche Beweise um Nachweisen zu können das dieser Brief sehr wohl angekommen ist noch dazu mit den angeforderten Unterlagen? (Zeugen die es beweisen können)

...zum Beitrag

du bist in der nachweispflicht, dass du die unterlagen abgeschickt hast. wenn nichts vorhanden ist, dann gilt das als nicht vorliegend. normalerweise nimmt man die sachen, kopiert sie und legt sie persönlich vor. wenn der sb reinschaut, nimmt man sie wieder mit oder wie auch immer.

einzige möglichkeit den versand nachzuweisen wäre per mail mit lesebestätigung oder per fax. deine zeugen sind uninteressant.

...zur Antwort

das ist völlig in ordnung. du küsst nur wen du möchtest. wenn du das nicht willst, dann reicht ein kurzes hallo. du lebst in deutschland und hier hast du die freiheit dich so zu verhalten wie du das möchtest. ob deine mutter das versteht oder nicht ist nicht dein problem. sie sollte das in den jahren die sie hier lebt begriffen haben.

...zur Antwort

du stellst einen antrag auf übernahme der maximal möglichen kdu. suche dir drei wohnungsangebote, von denen das welches du unbedingt beziehen möchtest, das günstigste sein sollte. informationen zur kdu deiner gemeinde findest du unter google und harald thome.

antrag auf kdu zusicherung, antrag auf erstausstattung, renovierung und umzugskosten. alles ans jobcenter senden oder persönlich abgeben.

weitere fragen und infos findest du unter:

www.elo-forum.org

...zur Antwort

du musst den rundfkunkbeitrag bezahlen, egal ob du geräte hast oder nicht und unabhängig davon ob du kabeltv hast oder nicht.

du zahlst pro haushalt und dafür das du die dinge nutzen kannst. du hast ja internet, sonst könntest du hier nicht fragen.

...zur Antwort

er muss als kind für dich überhaupt nicht aufkommen. er muss seinen mietanteil und seine anteile strom, wasser, lebensmittel an dich abtreten. der rest ist seines. da er aus der bedarfsgemeinschaft fällt bekommst du nur noch deinen mietanteil und deinen regelsatz. also stehen dir nur seine kostenanteile zu, mehr nicht.

...zur Antwort

fremde sind auch nur menschen, nur kennen sie dich nicht. die chance von fremden kritisiert zu werden ist daher relativ gering für dich und darum hast du probleme mit deinen freunden, aber nicht mit freunden. du belügst dich damit nicht nur selbst, sondenr haust auch den fremden die taschen voll - sie wissen ja nicht wer du bist und können nicht einschätzen wieviel du selbst schuld bist an deiner problematik. das können aber deine freunde. wenn du enttäuschung und kritik nicht verstehst, solltest du dringend mal einen termin beim therapeuten machen. sonst wird dein leben mal sehr einsam.

...zur Antwort

sobald sie davon wind bekommen musst du zahlen. und es könnte ein bauwagen sein in dem du haust.

...zur Antwort

natürlich hast du ihr vertrauen missbraucht. natürlich ist deine mutter erschüttert bis ins mark, aber für ihre traumata gibt es psychologen und therapeuten. du hast mit deinem verhalten gezeigt, dass du die geistige reife alkohol zu konsumieren noch lange nicht erreicht hast.

gut es ist dein kater und als strafe würde ich dich den ganzen tag in bewegung halten^^^krank nach trinken gibts nicht.

kontrolliere deinen alkoholkonsum beim nächsten mal einfach besser. wenn du denkst es fängt an sich zu bewegen um dich herum, dann solltest du einfach aufhören.

...zur Antwort

du solltest sogar einen neuen antrag stellen. das ist überhaupt nicht schlimm. gerade wenn du jetzt bedarf hast. habe auch keine angst vor irgnedwelchen phantasiegeschichten und reiche ein was gebraucht wird.

schau auch hier, wenn du fragen hast:

elo-forum.org

...zur Antwort

wenn du zuviel bezogen hast oder gar zu unrecht, dann hast du das geld einfach jeden monat weg gepackt. du musst damit rechnen das dei überzahlung eingefordert wird und dann der bezug endlich geschlossen wird.

bist du sicher das du keinen bedarf mehr hast? wenn du das geld nicht mehr hast, dann bittest du um ratenzahlung und die wird man dir gewähren. immerhin ist es nicht deine schuld, dass die damen und herren sich unendlich viel zeit lassen.

...zur Antwort
ALGII Maßnahme bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern?

Im Detail, geht es um eine Teilzeitmaßnahme von der Agentur für Arbeit. Gestern wurde ich zu einer solchen Maßnahme von 6 Monaten "verpflichtet".

Nur gibt es hierbei mehrere Probleme, zum einen habe ich 3 Kinder wovon eines Schwerbehindert (Spastik, Hemiparese links und posttraumatischer Epileptiker) ist, auf eine "spezielle" Schule (einige Orte weiter und mit nicht regelmäßigem Beginn/Ende) geht und mehrere Therapien die Woche bestreiten muss.

Zudem pflege ich ihn selbst zu Haus. Der andere geht zur Schule im Ort und die kleine noch in den Kindergarten. Die verschiedenen Zeiten was den Beginn, das Ende und auch die Therapien betrifft machen es mir nicht möglich einer solchen Maßnahme auch nur Teilweise zur Verfügung zu stehen. Noch nicht mal erwähnt das auch die knappe zeit am morgen ja schon im Haushalt drauf geht damit man dann Nachmittags, die Pflege, Essen kochen, Hausaufgaben erledigen, 4 mal Therapien die Woche abklappern und auch noch Mutter seien schaffen kann.

Ich weis nicht wie all das mit einer Maßnahme obendrauf zu schaffen seien soll. Hat jemand Erfahrungen wie man dagegen vorgehen kann?

Hab gelesen das:

"Wenn die Maßnahme für Sie nicht zumutbar, nicht rechtmäßig ist und für Sie KEINEN SINN ergibt, brauchen Sie die Maßnahme nicht antreten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 14 B 568/08 AS ER) entschied, dass Ihnen dann auch keine Sanktion wegen der Weigerung, diese Maßnahme zu besuchen, erteilt werden darf.

und...

Das LSG Berlin-Brandenburg schrieb: „Einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist die Teilnahme nur an solchen Maßnahmen zuzumuten, die geeignet sind, seine Eingliederung in das Erwerbsleben zu befördern. Die Maßnahmen müssen Kenntnisse vermitteln, deren Erwerb für den Arbeitsuchenden in seiner konkreten Situation sinnvoll ist.“ Man kann davon ausgehen, dass das bei den meisten Maßnahmen nicht der Fall ist.

"Bricht der Leistungsbezieher eine Eingliederungsmaßnahme ab, weil sie etwa unangemessen lang und damit rechtswidrig ist, kann er deswegen nicht sanktioniert werden. Dies entschied das Sozialgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 3. 4. 2013 (S 42 AS 82/13 ER). Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III darf die Vermittlung von Kenntnissen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger die Dauer von 8 WOCHEN nicht überschreiten. * * Mit anderen Worten: Ihre Maßnahme ist mit 6 Monaten rechtswidrig. Sie darf in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern, nur bei Menschen unter 25 Jahren können sie unter gewissen Umständen bis zu 12 Wochen dauern.

Kann man sich auf solche Urteile berufen oder ist das immer eine Einzellfallentscheidung? Zudem muss ich auch jederzeit Abkömmlich seien da bei auftreten von Anzeichen einer Zustandsverschlechterung ich meinen Sohn umgehend aus der Schule abholen muss.

...zum Beitrag

Alg2 erhält wer mindestens 3 h tgl. dem arbeitsmarkt zur verfügung steht. wenn du das nicht tust, dann wirst du kein alg2 mehr bekommen können.

entwirf mal einen zeitplan für deine 3 kinder und geh damit zum jobcenter. erkläre deinem sbchen wo das problem für dich ist. das schulkind und das kitakind können in eine vollzeitbetreuung gebracht werden und das behinderte kind vielleicht in eine selbige art der betreuung indem das kind früh zur schule gefahren wird und nachmittags oder gegen abend nach hause. versuche die therapie in die schule zu verlagern oder dein sb soll dir vorschläge machen, wie du das bewältigen kannst oder wo es hilfe gibt.

...zur Antwort

die aussage das du das nicht melden hättest müssen, war falsch. wo auch immer du das her hast, hat keine ahnung.

wenn man umzieht, dann schreibt man dem beitragsservice, dass man zum termin x umzieht in die wohnung y und dazu gibts ein änderungsformular.

https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/

du schreibst rein, dass du umgezogen bist und für die neue wohnung noch keiner bezahlt. gib deine bisherige beitragsnummer an und dann "zieht der beitragservice dein konto um". solltest du bereits zwei konten besitzen, dann bitte um abmeldung des neuen kontos unter angabe des bereits vorhanden um eine doppelführung zu vermeiden.

...zur Antwort

dein bedarf ist mit dem was du bekommst gedeckt. deine freundin bekommt 450 euro durch ihr fsj und hat noch anspruch auf ihr kindergeld. wo ist das? wer bekommt das für sie oder bezieht das keiner.

problematisch ist das deine freundin nicht bei dir gemeldet ist. das solltet ihr ändern. es könnte sein, dass dein babanspruch verringert wird, da du weniger miete zahlen musst  - nämlich nur noch die hälfte. also melde deine freundin an, melde das der babstelle und schaut das deine freundin ihr kindergeld bekommt.

...zur Antwort

natürlich haben sie das recht. es ist immerhin ihre wohnung, ihr internet und ihr strom. wenn du in deiner eigenen wohnung, deinen eigenen strom zahlst und deinen eigenen internetvertrag hast, kannst du soviel zocken wie du möchtest. zum lernen benötigst du keinen computer und registrieren etc gehört auch nicht zur ausbildung, genausowenig wie zocken und chatten.

sie sind auch nicht verpflichtet sich bei sich wohnen zu lassen. wenn es ihnen nicht mehr passt mit dir, dann können sie dich von jetzt auf gleich rauswerfen.

...zur Antwort