Könnte man sich bei solchen Fehlern vom Jobcenter irgendwo beschweren oder so oder bleibt man darauf hocken?
Also es geht um meine Mutter, sie ist alleinerziehend und somit nicht arbeitsfähig, daher lebt sie vom Amt und in Vergangenheit vor 3 Jahren hat man ihr einfach gesagt das man für sie und ihre 2 Kinder über einen Zeitraum von 2 Jahren etwa einfach mal soeben 4500 Euro zuviel an Leistungen bezahlt habe versehentlich, und das würden die gerne wieder zurück haben wollen, da hattd sie kein Widerspruch oder so eingelegt und hatte das so hingenommrn gehabt, total verärgert natürlich, da sie eh wenig zum leben im monat zur Verfügung hatte ca. 800 euro für sie und ihre zwei kinder die bei ihr leben und dann wurde halt eine Rate vereinbar das man von ihr 100 euro an rate jeden monat differenzieren müsse, nun ist es so das der ältere Sohn der bei ihr lebt jetzt 18 wurde und bekommt nun diesen brief:
Meine Mutter lebte früher in Baden Württemberg und dort passierte ihr sowas nie von den Ämtern, sie kennt sich mit dem recht auf Leistungen in welcher Höhe nicht ganz aus bzw. wie das mit dem Lebensunterhalt berechnet wird der Kinder und der Miete mit ihr, es kommt manchmal so vor als würde das jobcenter das mit Absicht machen weil ich kenne meine mutter zu gut, bei Problemen versucht sie es auch so zu klären, das nicht nochmal solche fehler passieren, aber jetzt schon wieder, was wird man da noch tun können? Sie meint das sowas schon auch ihren 2 Nachbarn passiert sei, es ist einfach ärgerlich
5 Antworten
Das Jobcenter fordert überzahltes ALG 2 zurück vom Adressaten des Briefes.
Ich würde der Person empfehlen, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten:
Damit der Jurist prüfen bzw. einschätzen kann, ob bzw. inwieweit die Forderung (noch) durchsetzungsfähig ist. Und er kann, sofern erforderlich, ggf. bei der Einrede der Minderjährigenhaftung assistieren.
Zudem heißt es "rätst" und nicht "ratest".
Wenn sie über einen längeren Zeitraum zu viel Geld bekommen hat, MUSSTE sie das einfach bemerken. da kann sie sich nicht raus reden. Und das Jobcenter wird ihre Leistung so lange kürzen, bis der Ausgleich erfolgt ist.
Sie kann noch froh sein, wenn man ihr keinen Leistungsbetrug nachweisen kann
Das ist völlig korrekt - die Forderung richtet sich jetzt an das volljährige Mitglied der BG (natürlich nur der Anteil der dieses Mitglied der BG betrifft)
im Übrigen sind Alleinerziehende nicht "arbeitsunfähig" .... andere Alleinerziehende arbeiten auch
sie ist alleinerziehend und somit nicht arbeitsfähig
Wer hat Dir denn diesen Quatsch erzählt?
von 2 Jahren etwa einfach mal soeben 4500 Euro zuviel an Leistungen bezahlt habe versehentlich, und das würden die gerne wieder zurück haben wollen,
So etwas hat weder das Amt, noch das JC je Ihr "erzählt".
Die Mutter hat versäumt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.
Was der jetzt volljährige Sohn schnellstens machen sollte, ist die im Brief aufgezeigte Möglichkeit wahrzunehmen!
Er soll die Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach § 1629a BGB schriftlich erheben. Er muss sein aktuelles Vermögen darlegen, sprich Kontoauszüge vorlegen. Und dann ist er aus diesen Schulden raus.
Hier der erforderliche Text:
Hiermit lege ich die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB ein. Ich verfügte als Minderjähriger über keinerlei verwertbares Vermögen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Forderung gegen mich nicht weiter zu verfolgen und mir eine entsprechende Bestätigungsmitteilung zuzusenden.
Er soll das schnellstmöglich machen, da das auch an Fristen gebunden ist. Sind diese abgelaufen, hat er die Schulden sonst am Hacken!
Okay und wieso ratest du dazu?