Vergessen Arbeit zu melden?

1 Antwort

Wenn nichts beantragt wurde und keine Leistungen erbracht werden, dann darf es auch keine Probleme geben, denn es kann dann ja nicht zum Bezug von zu Unrecht erhaltenen Leistungen gekommen sein.

Solltest Du noch unter 25 sein und Kindergeld gezahlt werden, sollte eine Meldung bei der Familienkasse nachgeholt werden, aber da sollte es dann auch keine Probleme geben, weil es beim Kindergeld schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt.

Ein Problem könnte es nur dann geben, wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben würdest und neben der Schule mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden gearbeitet hättest, dann würde man einer Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehen und der Anspruch würde entfallen.

Valentin003 
Fragesteller
 22.05.2022, 23:07

Danke für die Info! Ne also ich hab lediglich nur einen Minijob(450€) mit einer 8 Stundenwoche, also sollte ich keine Probleme kriegen

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