ARAL angeblich nicht bezahlt - Post vom Anwalt - was tun?

Habe Post vom Anwalt, dass ich eine Tankfüllung (60 Euro) bei ARAL nicht bezahlt haben soll und man mir Gelegenheit gibt, bis mitte Dezember zu zahlen.

Dazu kommen noch Anwaltgebühren, die Gesamtsumme liegt dann schon bei 135 Euro.

Ich nutze Mobile Payment, zahle also immer mit dem Smartphone. Ich tanke öfter bei dieser Tankstelle, habe aber auch immer bezahlt. Falls ich an dem Tag dort tanken war, ist die Zahlung evtl. fehlgeschlagen.

Auf meinen Kontoauszügen steht auch nichts, allerdings weiß ich auch nicht mehr ob ich an dem Tag wirklich dort war.

Das Anwaltsbüro behauptet dies jedenfalls; "Ein entsprechender Beweis über den Tankvorgang liegt vor." Einen beweis mitgeschickt, haben sie allerdings nicht.

Ich wollte es jetzt eigentlich bezahlen. Da ich aber dieses Anwaltsbüro mal gegoogelt habe, (Rheinfeldt & Dr. Hellgardt Rechtsanwälte aus Hamburg) und dort extrem viele negative Bewertungen gesehen habe, bin ich etwas skeptisch.

Oft waren diese Kommentare von Leuten, die in der selben Lage waren wie ich und sich auch sicher sind, gezahlt zu haben oder sogar nie dort gewesen zu sein.

Was wäre der richtige Vorgang? Würdet ihr denen einfach alles glauben und bezahlen oder würdet ihr zuerst einen Beweis anfordern, dass ihr an dem Tag auch wirklich dort wart und auch wirklich nicht bezahlt habt?

Insolvenz, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Insolvenzrecht, Jura, PKW, Strafrecht

Kann Unternehmen einen Bewerber wegen falschen Lebenslauf verklagen?

Ein Großkonzern hat mit einer Bewerberin einen Anstellungsvertrag für eine Vertriebsposition geschlossen. Vertragsbeginn ist 01.02.2020.

NACH Vertragsunterzeichnung wollte der Arbeitgeber über einen Dienstleister einen ausführlichen Background-Check (Hintergrundüberprüfung) durchführen.

Die Bewerberin hat die Unterlagen des Background-Check-Dienstleisters nicht ausgefüllt und dem zukünftigen Arbeitgeber daraufhin mitgeteilt, dass der eingereichte Lebenslauf nicht der Wahrheit entspricht.

(Zeugnisse oder andere Urkunden wurden nicht eingereicht, die Bewerberin hat sich nur mit einem falschen Lebenslauf und Anschreiben beworben.)

Gleichzeitig hat die Bewerberin angeboten, noch vor Vertragsbeginn, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, falls eine Zusammenarbeit jetzt nicht mehr gewünscht ist.

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1) Kann das Unternehmen die Bewerberin nun auf Schadenersatz (z.B. Kosten des Bewerbungsverfahren) oder etwas anderes verklagen?

2) Kann das Unternehmen die Bewerberin, die zukünftige Position antreten lassen und sie dann einfach nicht wie vereinbart bezahlen, obwohl vor Antritt schon bekannt war, dass der Lebenslauf falsch ist?

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