Hat eine Reha Absage Konsequenzen beim ALG 1?
Ich war längere Zeit im Krankengeld, wurde vor 6 Monaten von meiner Krankenkasse (gesetzliche Versicherung) dazu aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen, und habe das auch gemacht.
Ich bin mittlerweile nicht mehr im Krankengeld (da wieder gesund und nicht mehr krankgeschrieben), bekomme aber derzeit noch ALG 1.
Die Reha soll ende November beginnen und aus Angst vor Corona möchte ich diese absagen.
(Falls das für meine Frage eine Rolle spielen sollte: Ich bin wieder fit und die Krankschreibung war wegen psychischen Problemen von meinem vorherigen Job und ging in die Richtung burn-out.)
Jetzt habe ich bei meiner Krankenkasse angefragt ob es irgendwelche Konsequenzen für mich hätte, wenn ich die Reha (wegen Corona) absagen würde und nur die schriftliche Antwort erhalten: Da ich Leistungen von der Arbeitsagentur erhalte, ist eine Absage der Reha mit der Arbeitsagentur abzustimmen.
Das hilft mir überhaupt nicht weiter, denn das war überhaupt nicht meine Frage.
Weiß hier vielleicht jemand ob so eine Reha Absage Konsequenzen bei der Krankenkasse oder dem ALG 1 Bezug hätte? (Unter Berücksichtigung das dies eine Reha ist von der ich damals von der Krankenkasse aufgefordert wurde)