Bis zu 1000 Euro Geldstrafe?

6 Antworten

Die Geldstrafe bemisst sich am Einkommen des Angeklagten, aus dem nach einem bestimmten Berechnungsschema Tagessätze ermittelt werden. Je nach Schwere der Straftat wird die Geldstrafe bemessen, d.h. die Tagessätze mit einem bestimmten Faktor multipliziert.

Das genaue Berechnungsschema für diesen Fall ist mir gerade nicht bekannt. Bei Schülern werden bestimmte Pauschalbeträge angesetzt und mitunter auch bei anderen Personengruppen.

Wenn dort steht, das auf die Straftat eine Geldstrafe bis 1.000,-€ droht, dann wird die Geldstrafe nicht höher als 1.000,-€ sein.

Gruß

Nein, es wird nicht "einfach so" entschieden.

Es wird nach der Schwere des Falles, der aufgebrachten kriminellen Energie, dem Verhalten des Täters nach der Tat und bei der Verhandlung, etc. entschieden.

Wie kommt man darauf, Strafen würden in einem Rechtsstaat willkürlich verhängt?

Ich glaube das wird danach entschieden, wie schwerwiegend es ist. Ich nehme jetzt mal ein absurdes Beispiel. Du tötest 3 Wespen. Das ist eine Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro. Es hängt davon ab, ob du Wespen getötet hast, die man in Deutschland millionenfach finden kann oder eine seltene Wespenart getötet hast. Dann fällt die Strafe entweder niedrig oder hoch aus. Wenn du einen Kaugummi klaust fällt die Strafe auch geringer aus, als wenn du einen 30.000 euro teuren Fernseher klaust.

Da glaub ich reden aktuell noch alle Antwortgeber und der Fragensteller aneinander vorbei.

Eine Geldstrafe (STRAFE) wird in Tagessätzen zu einem gewissen Tagessatz ausgesprochen und bemisst sich tatsächlich am Nettoeinkommen. Eine Geldstrafe wird bei Straftaten verhängt.

Bei einer Geldbuße findet sich tatsächlich z.B. der Zusatz "bis zu 1000€), und wird bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. Da spielt das Einkommen erstmal keine Rolle, sondern die Bußgeldbehörden haben einen relativ großen Ermessungsspielraum (z.B. Wiederholungstäter, Jugendlicher, etc...)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt denke ich darauf an, um was es geht. Wird vermutlich je nach Schwere der Tat geahndet