Darf Energieversorger Forderung an Inkasso abtreten und selbst noch fordern?

4 Antworten

2. Sperrankündigung Energielieferant, wegen o.a Rechnung, sie ist wegen wasser und heizung an diesen Versorger gebunden , gleiches wollen sie abstellen.

Das kann mitunter auch schonmal den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Insbesondere, wenn es im Winter ist, wenn auch beispielsweise kleine Kinder im Haushalt sind usw.

Allerdings hat man auch keine Narrenfreiheit bei Schulden. Irgendwann ist jedes Verständnis aufgebraucht und auch Grundversorger müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Sie ist knapp bei Kasse und würde es lieber in 2 raten zahlen, aber der Energieversorger hatte vor sperrandrohung bereits eine ratenzahlung abgelehnt,

Einfach das, was sie übrig hat, direkt an den Energieversorger zahlen. Dafür braucht man auch keine Erlaubnis.

Dann würde ich dem Energieversorger einen Brief senden. Folgendes in etwa:

"Werter Versorger. Ich habe soeben die angekündigte erste Rate bezahlt. Sollten sie ihre Sperrandrohung wahr machen, werde ich zum einen bei der Polizei vorstellig werden (Strafanzeige wegen Nötigung), zum zweiten werde ich beim Amtsgericht via Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken, die Sperre zurückzunehmen. Es gibt keine Zahlungsrückstände beim Wasser und der Heizung. Darüber hinaus müssen sie gemäß Gesetz die Ratenzahlung akzeptieren. Mehr geht einfach derzeit nicht. Ich kann ihnen nicht alles auf einmal bezahlen. Ich informiere sie zudem, dass hier ein Kind mit im Haushalt lebt. Es liegt somit auch ein entsprechender Härtefall vor."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mitglied AK Inkassowatch

Deine Freundin wird das Geld an das Inkasso Unternehmen überweisen müssen. Leider ist es oft so, dass der Energieanbieter da hart bleibt und sämtliche Versorgungen einstellt. Auch eine Ratenzahlung wird oftmals abgelehnt.

Wenn deine Freundin Geld vom Amt bekommt, dann könnte sie mit der Forderung dorthin gehen und die Situation schildern. In dringenden Fällen, so wie bei deiner Freundin, könnte die offene Forderung in Form eines Darlehens übernommen werden. Sollte das passieren, gibt das Amt dem Energieversorger Bescheid und die angekündigte Sperrung wird aufgehoben. So kenne ich das zumindest aus eigener Erfahrung, eine ähnliche Situation hatte kürzlich nämlich eine Bekannte von mir.

Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Helene86 
Fragesteller
 08.01.2020, 21:05

Nein, sie ist alleinerziehend und geht arbeiten, zu viel für Alg2 Anspruch, aber dennoch wenig... meiner Meinung nach. Sie lehnt es ab auch nur 1 Cent Hilfe anzunehmen. Aber trotzdem gute Idee . Sie wird wohl anderweitig Geld leihen.

Lg

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Ich würde an den Energielieferanten zahlen!

Wenn Ratenzahlung abgelehnt wurde, bedeutet das nicht, keine Raten zu leisten!

Einfach zahlen, soviel man zahlen kann. Der Zahlungsempfänger muß die Zahlungseingänge zugunsten des Schuldern verbuchen.

EXInkassoMA  09.01.2020, 10:24

Zweckgebunden zahlen ! Zusatz im Überweisungsträger " nur Hauptforderung"

Sonst geht man her und verrechnet mit Inkassogebühren ( BGB 367.1 und 2)

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Die Forderung ( Nachzahlung) ist tituliert ? Das ist sicher ?

Gab es da schon Vollstreckungsversuche ?

Helene86 
Fragesteller
 16.01.2020, 11:12

Hallo, also die alte Forderung ist tituliert und eine Ratenzahlung läuft seit kurzem.

Es hat sich rausgestellt dass der Anbieter das einfach als Druckmittel genutzt hatte, laut Inkassounternehmen sind sie mit der eintreibung der forderung beauftragt und es ist nur an das Inkasso zu zahlen. Mit dem Wissen hattenn wir gemeinsam mit dem Energieversorger gesprochen und mit einer Zahlung (3 Abschläge waren offen und wurden gezahlt) wurde die sperre storniert.

Der Rest aus dem alten Stromvertrag wird in 3 raten abgestottert und somit dann auch erledigt.

Hätte mich auch gewundert wenn das rechtens wäre .

Übrigens hat sie mittlerweile Wohngeld beantragt und es schaut aus dass sie von dort eine kleine Unterstützung bekommt

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