Wirtschaft und Finanzen – die neusten Beiträge

Praxisbezogene Fallaufgaben oder Fachreporte?

Hallo.

Ich bin zurzeit im 3. Ausbildungsjahr als angehender Kaufmann für Büromanagement und soll mich zwischen den o. g. 2 Varianten in der Fragestellung Entscheiden.

Variante 2: Zwei maximal 3-Seitige Reporte über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe der gewählten Wahlqualifikationen.

Mir ist unklar, was danach konkret erfolgt. Muss ich einen Report mündlich erläutern? Werden auch noch Fragen gestellt, die sich nicht auf den Report, sondern z. B. aus den Ausbildungsnachweisen beziehen? Sollte ich 3 Seiten schreiben oder weniger (und wieviel muss man mindestens schreiben?)

Variante 1: Am Prüfungstag bekomme ich 2 praxisbezoge Fallaufgaben aus einer der gewählten Wahlqualifikationen. Eine ist zu bearbeiten.

Optional gibt es eine gebührenfplichtige, 3. Wahlqualifikation, die gesondert geprüft wird.

Sollte ich die optionale Möglichkeit nutzen? Eventuell als Bonus zur Bewerbung? Was kostet diese konkret? Ich habe eine Schwäche in Rechnungswesen. Ist es daher nicht besser Variante 2 zu wählen?

Ich habe die Auftragssteuerung und Auftragskoordination, sowie die Kaufmännischen Abläufe in kleinen un mittleren Unternehmen als Wahlqualifikationen gewählt. Offen blieb aus betrieblichen Gründen Einkauf und Logistik.

Was bedeuten diese Wahlqualifikationen und worin unterscheiden sich diese?

Ich kann mich nicht Entscheiden. Ich kann zwar besser reden als schreiben und auswendig lernen, möchte jedoch nicht im Kriterium Rechnungswesen geprüft werden und habe Angst, dass beide auswählbaren Aufgaben Rechnungswesen - Bestandteile sind.

Ich danke im Voraus.

Variante 1 0%
Variante 2 0%
Schule, Ausbildung, Abschlussprüfung, mündliche Prüfung, Reportage, Abschlussprüfung Teil 2, Ausbildung und Studium, Kaufmann für Büromanagement, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Kindergeld Rückforderung, eigentlich unberechtigt - Konto Pfändung?

Hallo zusammen.

ich habe eine Tochter die seit knapp 2 Jahren nicht mehr bei mir lebt. Daher habe ich seitdem das Kindergeld erhalten und an das Jugendamt überweisen, darüber habe ich natürlich auch Belege.

Nun ist es so, dass die Kindergeldkasse im Juli schrieb und Geld zurück forderte, allerdings war ich im März umgezogen und habe diese Briefe nicht erhalten. Ich habe vergessen, mich dort umzumelden und meine Mum wohnt noch in diesem Haus, sodass ich dachte, sie würde Bescheid geben sollte Post kommen. Das tat sie aber nicht. Sie nahm 4 Briefe von der kindergeldkasse entgegen ohne mir etwas zu sagen und diese beinhalteten natürlich Mahnungen. Nun ist es soweit gekommen, dass mein Konto gepfändet wurde. Ich werde mir jetzt ein P Konto einrichten, aber das Problem der Rückzahlung bleibt. Ich habe mehrfach mit der Familienkasse und dem Inkasso gesprochen, ein hin und her bis ich dann heute die Aussage der Familienkasse erhielt: sie haben nicht innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt, also müssen sie das bezahlen - egal ob sie das Geld erhalten haben oder das Jugendamt.

ich weiß ich bin selbst schuld - aber ist deren Aussage überhaupt wahr? Dürfen die das wirklich? Ich denke nicht dass das Jugendamt mir bereitwillig das Geld zurück gibt. Es geht dabei um 3 Monate Kindergeld. Ich habe Beweise dass das Jugendamt das Geld von mir erhalten hat, aber was kann und sollte ich tun?

Danke schonmal!

Recht, Kindergeldkasse, Wirtschaft und Finanzen

Notartermin ohne Finanzierungszusage?

Hallo geschätzte gutefrage Community.

ich hatte vor eine Wohnung zu kaufen und der Notartermin war vereinbart, ich musste den Termin jedoch absagen, da mir noch keine Finanzierungszusage vorlag.

Grund: Die für den Finanzierungsantrag benötigen Unterlagen wie z.B. die Teilungserklärung wurden durch den Makler erst ein paar Tage vor Termin zu Verfügung gestellt und die Bearbeitung des Antrags konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.

Nun ist die Meinung des Maklers, dass eine Finanzierungszusage nicht zwingend notwendig gewesen wäre um den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Wohnung wurde daraufhin neu inseriert und falls ich noch Interesse hätte, müssten die Konditionen neu verhandelt werden.

Das man keine Finanzierungszusage benötigt, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch werde ich sicherlich keinen 6 stelligen Kaufvertrag unterzeichnen, ohne etwas schriftliches von der Bank als Sicherheit zu haben, zumal ich es ja nicht zu verschulden habe, dass der Antrag erst spät bearbeitet werden konnte.

Seiner Meinung wäre es aber gängige Praxis im ersten Schritt den Kaufvertrag zur Sicherung des Kaufrechts auf die Immobilie abzuschließen und solange die Grundbuch Auflassung nicht stattgefunden und die Bank das Darlehen nicht ausgezahlt hat, wäre es ohnehin kein Problem gewesen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Ich bin nun alles andere als ein Immobilien-Eexperte, aber ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist meiner Meinung nach ein rechtsverbindlicher Vertrag, den man nicht mal eben so auflösen kann. Und selbst wenn der Verkäufer einen Rücktritt akzeptieren würde, bliebe man zumindest auf nicht unwesentlichen Kosten für Notar und Co. sitzen.

Trotzdem bin ich etwas verwirrt, wie seht ihr das?

Danke vorab

Recht, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wirtschaft und Finanzen