Auto verkaufen Reimport angeben?
Hallo,
ich habe mir vor 3 Jahren einen Reimport von einem Händler in Deutschland geholt, das Auto wurde in München hergestellt (steht auch so in der EG-Übereinstimmungserklärung) und die EZ war in Slowenien dann wurde das Auto wieder nach DE importiert und ich kaufte es bei einem BMW-Händler. Die Papiere und alles sieht aus als wäre ich der Erstzulasser und auch sonst schaut alles so aus als ist es ein ganz normales deutsches Auto. Muss ich beim Wiederverkauf das im Kaufvertrag angeben, dass es ein Importwagen ist oder ist es dann überhaupt noch ein Importwagen also ein ganz normales Auto?
4 Antworten
Du musst auf jeden Fall im Kaufvertrag angeben, dass du der 2. Besitzer bist.
Das es sich um ein Reimport handelt brauchst du auch nicht zu verheimlichen.
Da du die Gurke relativ günstig bekommen hast, wird auch der Verkaufspreis in Ordnung sein, hoffe ich.
Etwas zu verbergen, um höhere Preise zu erreichen, kostet nicht selten am Ende mehr, als man Profit machen konnte.
Musst du, weil es preisbildender Faktor ist. Gibst du es nicht an, machst du dich der arglistigen Täuschung schuldig. Der Vertrag ist somit anfechtbar. Dazu gab es schon Gerichtsurteile. Nicht immer hat der Kläger sofort Recht bekommen, aber unter Berufung dann doch sehr oft. Würde ich nicht riskieren.
Also war es kein Re-Import-Neuwagen, den du konfiguriert hast, sondern ein bereits zugelassener Re-Import?
Was meinst du mit konfigurieren ? Sorry bin in dem gebiet sehr unerfahren :-( Der Wagen wurde 4000Km in Slowenien gefahren und wurde dann lediglich wieder nach DE geholt und ich habe ihn dann zugelassen
Ok, danke. Das reicht mir schon. Bei Re-Import gibt es auch die Möglichkeit, dass Du einen Wagen genau nach Deinen Vorstellungen "konfigurierst", also Du entscheidest, welcher Motor, welche Farbe, welche Ausstattung. Und dann ist der Wagen neu und du bist Erst-Besitzer. Wenn der Wagen bereits 4000 km gefahren wurde, dann bist Du ja nicht Erstbesitzer, sondern mind. Zweitbesitzer, was zumindest wichtig für den Kaufvertrag ist.
Ja genau der Händler hatte sich um den Reimport gekümmert und ich konnte das Fahrzeug ganz normal anmelden... Hab dan eben auch die EG-Übereinstimmungserklärung bekommen das das KFZ auch wirklich im München hergestellt worden ist
sollst du machen (der ADAC-Kaufvertrag beinhaltet ein Kästchen wo man ankreuzen soll), dass das Auto ein Reimport ist, ist verschlüsselt in den Papieren eingetragen, d. h., der Käufer kann das erfahren und dann dir Ärger machen.
Ich habe dem Käufer eine Nachricht gesendet das ich der Zweitbesitzer bin und die EZ im Ausland war, jedoch das Auto ein deutsches Auto ist. Ich will nichts verheimlichen mich interessiert nur ob ich das Kreuz "Ist das Auto ein Importfahrzeug" bei Ja oder Nein setzen muss