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Wer kommt für Schäden auf, die eine geistig Behinderte verursacht wenn keine Haftpflichtversicherung besteht?

Die Schwester einer Bekannten hat eine Schwerbehinderung und lebt derzeit mit in der Wohnung meiner Bekannten. Diese Schwester ist 23, hat keinen gesetzlichen Betreuer und hat keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern. Sie ist mittellos und arbeitete bisher nur in Werkstätten für Behinderte. Ihr Leben regelt sie eigentlich allein trotz ihrer Behinderung, nur sie wurde eben obdachlos und kam dann bei ihrer Schwester unter.

Bezogen auf die Behinderung ist sie aber nicht zu 100% behindert. Vor einigen Jahren musste sie mal einen IQ-Test machen mit dem Ergbenis von nur 68 IQ-Punkten. Deshalb wurde sie damals als leicht retardiert eingestuft. Sie hat zudem noch eine psychische Behinderung und hat deshalb 50% Behinderung gehabt. Sie hat einen Schulabschluss mit 2er-Schnitt geschafft und wurde hinterher arbeitslos.

Was ich damit sagen will, ist das sie mittellos ist, nicht in der Lage ist am 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten und deshalb für die Schäden nicht selbst aufkommen kann. Sie hat nicht einmal eine Haftpflichtversicherung.

Zu den Schäden kam es, indem ihr die Badewanne in der Wohnung ihrer Schwester übergelaufen ist und das Wasser dann bei den Nachbarn unten durch die Decke getropft ist. Dabei ist das Wasser auf das Parkett und mehrere Elektrogeräte getropft (u.a. Flat-Screen und XBox). Dabei ist ein Schaden von mindestens 10.000€ entstanden. Die Frage ist jetzt wer für die Schäden aufkommt? Die behinderte Schwester kann nicht dafür aufkommen da sie bereits Schulden hat und von nur 70 Euro Taschengeld lebt.

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Welche Weiterbildung, Handels- oder Wirtschaftsfachwirt?

Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor der Entscheidung, wie ich meine Weiterbildung bzw. in welchem Bereich ich meine Weiterbildung mache.

Zur Auswahl steht der Wirtschafts- und der Handelsfachwirt.

Natürlich hab ich bei der IHK schon angerufen und mich informiert und weiß, dass die Wirtschaftsfachwirte mehr mit Steuern, Finanzen und Buchhaltung zu tun haben.

Während die Handelsfachwirte mehr in dem Bereich Großhandelsunternehmen und Einzelhändler tätig sind, zumindest laut der IHK.

habe auch die "Inhaltsbücher" der jeweiligen Fachwirte von der IHK geschickt bekommem.

Soviel dazu. Hier dann noch kurz mein Werdegang:

  • Habe meine Mittlere Reife in der Wirtschaftsschule absolviert.
  • Anschließend eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann gemacht.
  • Aktuell bin ich als Bürokaufmann tätig, da ich leider nicht übernommen wurde nach der Ausbildung.

Ich würde ja am liebsten beide machen, denn ich interessiere mich ja echt für beide Bereiche. Ich hab Rechnungswesen in der Wirtschahftsschule zum Beispiel schon sehr gemocht, mehr als Betriebswirtschaft zum Beispiel.

Auf der anderen Seite habe ich eine Ausbildung in einem Großhandelsbetrieb absolviert und habe daher auch schon Vorkenntnisse in dem Bereich, war aber auch in dem Großhandel während der Ausbildung in der Buchaltung tätig und das hat mir echt sehr gut gefallen.

Selbstverständlich ist es auch wichtig, was ich danach arbeiten bzw. weitermachen würde, da hab ich zwar noch ein wenig Zeit, aber mein Plan ist es entweder nach einen der Fachwirte zu studieren (BWL,Wirtschaftswissenschaften, VWL und was es da noch so alles gibt, aber aufjedenfall im Wirtschaftlichen Bereich) oder dann einfach eine höhere Position in einem Betrieb einnehmen, und wenn es mir gefällt dann einfach in dem Bereich bleiben, also beim Wirtschaftsfachwirt im Bereich Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und beim Handelsfachwirt strategischer Einkäufer, Vertriebler oder account manager o.Ä.

Aufjedenfall brauche ich einen Rat, entweder für was ich mich entscheiden soll, oder wie ich mich besser entscheiden kann :)

Bedanke mich bereits bei euch im Voraus!

LG

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H&M Inkasso (minderjährig)?

Ich habe vor 2 Tagen einen Brief von dem HIT (Hanseatischen Inkasso-Treuhand Unternehmen) erhalten, in welchem sie meine Bank nach Auskunft über Adressangabe meines Kontos gebeten haben.

Da ich aber minderjährig bin (17 Jahre) wurde dieser Brief von meiner Bank an meine gesetzlichen Vertreter weitergeleitet. (da die Bank bei Minderjährigen keine Adressangabe machen darf)

Offensichtlich habe ich vor knapp 3 Monaten einen Kauf bei H&M mittels meiner EC-Karte getätigt, ohne das mein Konto ausreichend gedeckt war. Ich habe von all dem aber gar keinen Wind bekommen, da ich angenommen hatte, die Abbuchung geht mit meinem Kauf einher, somit bin ich davon ausgegangen, dass bei Akzeptanz meiner EC-Karte die Abbuchung erfolgt ist und es sich damit hat. Nun wie sich herausstellte war das nicht der Fall und ein Blick auf meine alten Kontoauszüge, welche ich normalerweise nicht sonderlich zu inspizieren pflege, offenbarte mir 2 Rücklastschriften in den vergangenen 3 Monaten.

Ich werde mich morgen bei der HIT melden und Adressangabe zu meinem Konto machen. Im Anschluss ist ja ein weiterer Brief der HIT zu erwarten, der die Hauptforderung + die gesamten entstandenen Kosten auflistet. Da ich mich bereits schlau gemacht habe und mich darauf einstelle, dass mir eine beträchtliche Geldforderung blüht, möchte ich folgende Rechtslage klären;

Meine gesetzlichen Vertreter haben sich wohl bemerkt nicht mit dem Kauf als einverstanden erklärt, welches ja laut des Taschendgeld-Paragraphen Grundvoraussetzung für einen gültigen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem minderjährigen Käufer ist. Außerdem besagt dieser, dass ich mich als Minderjähriger nicht Verschulden darf

Nun die Frage, ist die obige Tatsache problematisch für das Inkasso - Unternhemen?

Mein Kauf ist etwa 3 Monater her und ich habe die erworbene Hose noch immer im Original-Zustand mitsamt Etikett und Kassenbon, falls das irgendwie hilfreich für einen möglichen Kompromiss ist. Außerdem eine kleine Nebeninfo; Ich war zum Kaufzeitpunkt 16 Jahre alt und bin gewillt die Hauptforderung inkl. Mahn- & Rücklastschriftgebühren und Zinsen zu bezahlen, falls notwendig.

Ich bitte um Hilfe und Danke im Voraus!

Recht, Inkasso, minderjährig, Wirtschaft und Finanzen

Ohne kaufmännische Ausbildung in der Buchhaltung arbeiten?

Hallo!

Ich bin Anfang 40 und will meinen gelernten Beruf im sozialen Bereich nicht mehr ausüben. Ich kann mir vorstellen, dass mir der Bereich Buchhaltung liegt, da ich sehr korrekt arbeiten kann, im Mathe-Abi gut war und sehr gut logisch und strukturiert denken kann. Eine Umschulung bekomme ich mit Sicherheit nicht bezahlt, da ich nicht arbeitslos bin. Ich denke, einen regulären Ausbildungsplatz im kaufmännischen Bereich bekomme ich in meinem Alter nur sehr schwer.

Wie würdet Ihr in meinem Fall vorgehen? Meine Idee war jetzt, an der VHS Kurse und Prüfungen in Finanz- sowie Lohn und Gehaltsbuchhaltung abzulegen, um so mit den Vorkenntnissen einen Aushilfsjob in der Buchhaltung eines Unternehmens zu bekommen oder zumindest meine Chancen auf einen Ausbildungsplatz als Steuerfachangestellte oder Kauffrau Büromanagement z. B. zu erhöhen. Denkt Ihr, das ist realistisch?

Ansonsten ziehe ich noch ein Fernstudium in WIWI in Erwägung. Da weiss ich aber nicht, wie meine Chancen auf eine Werkstudentenstelle in meinem Alter stehen. Diese Stellen scheinen ja auch sehr begehrt zu sein und daher sicher lieber an junge Leute vergeben werden.

Ich bin hochmotiviert, das zu lernen und arbeite jetzt schon in meiner Freizeit Lehrbücher für Rechnungswesen und Steuerlehre durch, weil es mich interessiert und mir Spaß macht.

Außer meiner Erzieherausbildung + Berufserfahrung habe ich kurz Erfahrung als kaufmännische Mitarbeiterin und ein abgebrochenes Sprachenstudium "vorzuweisen".

Ganz herzlichen Dank für hilfreiche Antworten.

Schule, Berufswahl, Rechnungswesen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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