Wirtschaft und Finanzen – die neusten Beiträge

Robo-Advisor sinnvoll für Einsteiger / Uninteressierte?

Hallo.

Eine Freundin, 20 Jahre jung, Studentin, hat 20.000€ (Bsp.) geerbt.

Wäre ein Robo-Advisor wie Quirion für sie geeignet? Sie hat keine Ahnung von Geldanlagen etc. (ich auch nicht) und sträubt sich auch dagegen, sich damit zu beschäftigen. Das liegt aber wahrscheinlich vor allem an der hohen Verantwortung / der Angst etwas falsch zu machen und so das Erbe in den Sand zu setzen (was meines Wissens nach gar nicht so leicht ist). Ich könnte mir vorstellen, dass wenn sie sich sicher sein kann, das Richtige zu tun, sie sich doch ein wenig damit beschäftigen würde. Wenn sie also z.B. überzeugt wäre, dass Quirion ein guter Weg ist das Geld anzulegen, würde sie sich sicherlich auch ein wenig informieren (lassen), wie genau Quirion eigentlich funktioniert.

Ist Quirion denn ein guter Weg so ein Erbe langfristig anzulegen? Mir ist bewusst, dass es auch nicht allzu schwer ist, das Geld auf eigene Faust mit der gleichen Strategie anzulegen, wie sie die Robo-Advisor nutzen (Aktien und Anleihen) und sich so die Kosten für eben diese Advisor zu sparen. Aber da die mir die Kosten sehr gering erscheinen (0,43% p.a. bei Quirion) und ich möglichst viel Wert auf Komfort für die Freundin lege, wäre das doch eine sinnvolle Methode?

Wäre es also in Ordnung, wenn eine in Sachen Geld anlegen relativ ahnungslose Studentin ihr wertvolles Erbe von heute auf morgen komplett einem Robo-Advisor wie Quirion anvertraut? Wenn ja, wie kann ich sie davon überzeugen (eine Hoffnung sind qualifizierte Antworten auf diese Frage, aber vielleicht habt ihr ja noch weitere Ideen 😉)?

Finanzen, Geld, Wirtschaft, Erbe, Anlegen, Finanzberatung, Wirtschaft und Finanzen

Bewerbungsanschreiben - Vertrieb (erster Job)?

Hallo wie findet ihr mein Anschreiben? Irgendwelche Verbesserungsvorschläge ? Danke :)

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Zukunft aktiv mitzugestalten, halte ich für eine spannende und verantwortungsvolle Aufgabe. Insbesondere die Tätigkeiten in einem innovativen und nachhaltigen Unternehmen wie der … , gelten meinem besonderen Interesse. 

In meinem interdisziplinären Studium Betriebswirtschaftslehre wurde mir in verschiedenen Vertiefungen und Studienschwerpunkte eine praxisnahe, weitgefächerte Ausbildung vermittelt. In einem 6-monatigen Praxissemester bei der Daimler AG bekam ich einen Einblick in die Aufgaben einer Projekt Management Organisation. Seit meinem 16-Lebensjahr bin ich durch verschiedene Aushilfstätigkeiten im Verkauf tätig gewesen. Durch den täglichen Umgang in einem Team und mit Kunden habe ich den direkten Kontakt mit Menschen zu schätzen gelernt und kann mich schnell in neue Aufgaben und Herausforderungen einarbeiten. 

Zu meinen besonderen Stärken zähle ich meine Stressbeständigkeit, die es mir ermöglicht, auch in schwierigen und herausfordernden Situationen einen klaren Kopf zu bewahren, überlegt zu handeln und Entscheidungen zu fällen. Ferner zähle ich meine Teamfähigkeit ebenso zu meiner Charaktereigenschaft, die ich bereits bei mehreren Projekten meines Studiums unter Beweis stellen konnte.

Ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Unternehmen kann mir die Möglichkeit bieten, in einem professionellen und internationalen Umfeld zu wachsen. Daher würde ich gerne den ersten Karrierebaustein in Ihrem Unternehmen für die Zukunft legen und würde mich daher freuen, wenn Sie mir die Gelegenheit geben, mich in einem persönlichen Gespräch vorstellen zu können. 

Mit freundlichen Grüßen

Schule, Anschreiben Bewerbung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Qualitatives Arbeitszeugnis - Entspricht dies einer Note 1?

Hallo zusammen,

ich habe hier einmal mein Arbeitszeugnis niedergeschrieben. Kann mir jemand sagen, ob dies einer Note 1 entspricht? Dies war zumindest bei meinem ehemaligen Arbeitgeber so kommuniziert. Aufgaben und Einleitung habe ich rausgelassen:

Frau xxx verfügt über ein äußerst umfassendes und fundiertes Fachwissen, das Sie jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Daher war sie in unserem Hause eine in höchstem Maße geschätzte Ansprechpartnerin bei allen fachlichen Problemstellungen. Sie nahm zudem eigeninitiativ und stets mit außerordentlichem Erfolg an zahlreichen Fortbildungen teil. Besonders hervorzuheben ist die höchst erfolgreiche Teilnahme an der Preisverleihung xxxxxx Award. Im Jahr 2017 belegte Sie mit Ihrer entwickelten Marketingstrategie für unser Unternehmen den 4. Platz und konnte durch gezielte Anpassungen die Platzierung im Jahr 2019 um eine Position auf Platz 3 verbessern.

Frau xxx identifizierte sich in höchstem Maße mit ihren Aufgaben und engagierte sich in jeder Weise außerordentlich. Sie verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und jederzeit mit höchstem Erfolg. Sie arbeitete stets äußerst effizient, zielstrebig und sorgfältig und bewies ein herausragendes Organisationsgeschick. Darüber hinaus verfügt sie über ein herausragendes konzeptionelles Denkvermögen und einen ausgeprägten Sinn für das Machbare. Sie zeichnete sich auch in extremen Stresssituationen und unter Zeitdruck stets durch höchste Belastbarkeit und Zielorientierung aus.

Frau xxx hat ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht optimal entsprochen. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, externen Dienstleistern und Kunden war stets vorbildlich. Im Kontakt mit Kunden und externen Dienstleistern zeichnete Frau xxx sich jederzeit durch äußerst professionelles Auftreten aus. Sie verhielt sich stets loyal gegenüber dem Unternehmen und überzeugte durch ihre persönliche Integrität.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, Frau xxx für ihre stets sehr hohen Leistungen zu danken. Wir verlieren mit ihr eine außerordentlich tüchtige und schwerlich zu ersetzende Mitarbeiterin, was wir aufrichtig bedauern. Wir wünschen dieser stets exzellenten Mitarbeiterin auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin so viel Erfolg.

Frau xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum xxxxx.2019, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen.

Herzlichen Danke euch :)

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Arbeitszeugnis Bewerten, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Wer kann bei SGB 2-Fragen helfen?

Der Fall:

Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihren beiden Söhnen von Hartz IV.

Der jüngere Sohn (16J.) ist Schüler. Der ältere Sohn (19 J.) hat im August eine Ausbildung begonnen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehört der 19-jährige mit eigenem Einkommen (750,- EUR) nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft.

Da er jedoch weiterhin im Haushalt lebt ist nun die Frage, welchen Betrag der Auszubildende von seinem Einkommen behalten darf.

Meine eigene Recherche hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Freibetrag Erwerbseinkommen:

100,- EUR vom Bruttoeinkommen zzgl. 20 % vom Restbetrag.

Berechnung:

750,- EUR - 100,- EUR = 650,- EUR

20% von 650,- EUR = 130,- EUR

Demnach ergibt sich ein Freibetrag von 230,- EUR (100,- € + 130,-€)

Einkommen 750,- EUR - 230,- EUR Freibetrag = 520,- EUR Einkommen, das vom Jobcenter angerechnet wird?

Ist diese Berechnung soweit richtig?

Zudem kann der Auszubildende offensichtlich Fahrtkosten und andere Aufwendungen in Abzug bringen.

So richtig verstanden habe ich leider nicht die Erklärungen zu:

  • Grundfreibetrag von 3.100,- EUR für volljährige Personen
  • Rücklagen für das Alter

Entsprechende Aussagen habe ich hier gefunden:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/4-einkommen-und-vermoegen.html

Zusammenfassung:

  1. Berechnet das informierte Jobcenter den Freibetrag von 230,- EUR automatisch oder muss diesbezüglich ein Antrag gestellt werden.
  2. Bekommt der volljährige Sohn ebenfalls einen Bewilligungsbescheid, da er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
  3. Erhält der Sohn Auskunft, wenn die Mutter ihm Einsicht in den aktuellen Bewilligungsbescheid verweigert?
  4. Welche Möglichkeiten kann/sollte der Sohn nutzen um möglichst viel von seinem Einkommen als Auszubildender behalten, bzw. in die private Altersversorgung anlegen zu können?
  5. Wie genau verhält es sich mit dem Grundfreibetrag von 3.100,- EUR. Kann dieser Betrag geltend gemacht werden - wenn ja, wie?
  6. Welchen Status hat der erwachsene Sohn in dieser Gemeinschaft?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus!

Ausbildung, Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, SGB II, Wirtschaft und Finanzen

Findet ihr, dass eine Grundrente (Mindestrente) für alle Rentner eingeführt werden sollte oder diejenigen, die bisher keinen Anspruch auf Rente haben?

Letztens habe ich erfahren, dass eine etwas ältere Frau sozusagen im Stich gelassen wurde. Sie ist schon älter, im Rentenalter und ist jetzt sogar in die Obdachlosigkeit gerutscht. Sie hat vorher Sozialhilfe bezogen und wohnte in einer Obdachlosenunterkunft, aus der sie dann allerdings raus musste. So wie es scheint, ist sie eigentlich immer noch von Hartz4 abhändig, da sie keine (angemessene) Rente bekommt oder evtl. sogar gar keinen Anspruch hat.

Die Frau ist also alt, kann nicht mehr arbeiten, ist dazu noch schwer krank. Dann wurde sie vom deutschen Staat praktisch im Stich gelassen und wurde auf die Straße 'gekickt'. Sie wird wahrscheinlich bald sterben. Ob sie Sozialhilfe bekommt, weiß ich nicht genau, kann mir aber denken, dass sie keine Rente bekommt, da sie sonst womöglich längst eine Unterkunft hätte und sich eine Miete leisten könnte. Ich habe gelesen, dass sie zwar nachts für einige Stunden in einer Notunterkunft unterkommt, aber ansonsten muss sie tagsüber immer raus und muss sich irgenwo bei Wind und Wetter hinsetzen weil sie nicht mehr fit ist und fast nur noch sitzen kann.

Findet ihr, es sollte eine Mindestrente oder Grundrente eingeführt werden? Wenn die Frau Rente bekommen würde, könnte sie sich sicherlich eine Wohnung leisten und müsste ihren Lebensabend nicht auf der Straße verbringen.

Geld, Rente, Politik, Recht, Gesundheit und Medizin, Obdachlosigkeit, Rentner, Wirtschaft und Finanzen

Soll ich dieses Jobangebot annehmen?

Ich habe ein für mich sehr lukratives Job-Angebot erhalten. Dort steige ich gefühlt zwei Karrierestufen tiefer als bei meinen jetzigen Arbeitgeber ein und würde jetzt schon mehr verdienen. Die Aufstiegschancen sind aus meiner Sicht sehr gut, so dass ich mir mittelfristig eine Anstellung ausrechne, mit der ich mir 2-3 Urlaube im Jahr mehr gönnen könnte.

Dieser Konzern ist allerdings ethnisch betrachtet so gar nicht, was ich mir vorstelle. Wenn ich vor einem Jahr nach dem schlimmsten Unternehmen der Welt gefragt wurde, hätte ich, so wie viele von euch auch diese Firma benannt. In den letzten Jahren habe ich soweit ich es nachvollziehen konnte auf die Produkte aus deren Herstellung verzichtet.

Andererseits ist es für mich als Herausforderung auf wirklich interessant beim schlimmsten Unternehmen der Welt anzuheuern, mich dort hochzuarbeiten und dazu beizutragen deren Außenwirkung zu verändern. Jetzt arbeite ich im Marketing bei einen Unternehmen das sowieso eine relativ akzeptable Coperate Identity hat, was für mich beruflich nicht so reizvoll bzw. herausfordernd ist, wenn ihr versteht.

Es wäre für mich beruflich eine große Chance aber eigentlich kann ich nicht verantworten für Menschen zu arbeiten die aus meiner Sicht andere indirekt töten.

Wie denkt ihr darüber? Ich hätte gern weitere Meinungen. Gern mit Begründung.

Annehmen 67%
Ablehnen 33%
Arbeit, Zukunft, Job, Wirtschaft, Entscheidung, Ethik, Jobangebot, Menschenrechte, Moral, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen

Ich hätte gerne gewusst mit welchen Kosten Ich rechnen muss wenn ich eine Abänderungsklage einreichen will?

Hallo zusammen,

in meinen Vergangen fragen brauchte ich Rat wegen Mitwirkungspflicht von meinem Sohn usw. Kurz zur Geschichte: Mein Sohn ist nicht bereit seiner Belegepflicht nach zukommen zwecks Bedürftigkeit und Zielstrebigkeit trotz der doppelten Fristsetzung. Er hat aktuell eine Neuberechnung über das JA veranlasst und ich auch dazu bereit war. Die Überweisung habe ich seid September als Verwendungszweck „ Zins und Tilgungsfreies Darlehen“ betitelt.

Gestern kam ein Schreiben von seinem Anwalt das ich dies sofort abzuändern habe, und weil ich es so betitelt habe, zählt es nicht als Unterhalt, und soll doppelt bezahlen. Vom RA kam auch zugleich die Honorar Rechnung da ich im Verzug sei. Ich habe seinem RA eine E-Mail geschrieben das ich zu einem 2 mal eine Fristsetzung gesetzt hatte und zum anderen was daraus die Konsequenz sein wird. Ich habe auch dankend die Rechnung abgelehnt da ich nicht der Auftraggeber bin.

Ich werde gezwungen mir ein Anwalt zunehmen damit es nicht ausartet, weil die mir gedroht haben mit der Vollstreckung des Unterhaltstitel. Ich möchte vorab sagen das nichts offen ist. Das JA kann und will mir nicht helfen, also werde ich die Abänderungsklage einreichen müssen. Jetzt zur Frage: welche Kosten muss man einkalkulieren und wie sind die einzuschätzenden Chancen damit auch durch zukommen?

Rechtsanwalt, Recht, Unterhalt, Rechte, Kosten, Wirtschaft und Finanzen

Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






Arbeit, Recht, Azubi, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit, SGB II, Anhörungsbogen, Auszubildener, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen

Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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