Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 4 Familienhaus(alles Eigentumswohnungen). Nun ist die Eichfrist von Wasseruhren im Waschkeller abgelaufen. Ob die Eichfrist der Wasseruhren in den anderen Wohnungen abgelaufen ist, kann nicht nachgewiesen werden. In meiner Eigentumswohnung sind 2 Zähler betroffen(Ende der Eichfrist 2017) Es wird jedes Jahr die Wasseruhren abgelesen, die Heizung abgelesen und die Rauchmelder durch einen Ablesedienst protokolliert. Der Ablesedienst hat sich wegen den abgelaufenen Wasseruhren nicht gestört. Von den anderen Eigentümern ist keine Auskunft und Nachweis der Eichfrist zu bekommen. Der Verwalter hat angeblich keine Handhabe die Wasserzähler in den Wohnungen zu Überprüfen. Meine Fragen: Kann ich den Wasserverbrauch anzweifeln , die Abrechnung anzweifeln und Geld bis zur Klärung einbehalten? Muß der Verwalter Auskunft über die Eichfrist in den einzelnen Wohnungen erteilen? Kann ich wenn ich alle Zählerstände in meiner Wohnung zusammengerechnet habe nur diesen Betrag zahlen?