Schlüssel weitergeben?
Unser Verwalter hat von uns bei Antritt einen Schlüssel erhalten. Nun hat Er einen nachmachen lassen und einer Heizungsfirma ohne unser Einverständnis gegeben. Darf Er das?
6 Antworten
Das ist unzulässig. Ohne euer Einverständnis verstößt das gegen Treu und Glauben.
Und was soll die Heizungsfirma damit ????? Sollte die Heizung ausfallen, z.B. nachts, merkt es niemand da alle schlafen. Ein auftretender Schaden kann auch in den Morgenstunden behoben werden und dafür hat der Verwalter einen Schlüssel zum Heizungskeller / Heizungsanlage. Ich gehe soweit und behaupte das die Heizungsfirma sogar dafür einen Schlüssel hat.
Sollte an der Heizung ein Defekt vorhanden sein, liegt das an der Anlage. Dafür brauchen die Handwerker nicht in jede Wohnung.
Da es einen Verwalter gibt gehe ich davon aus dass es sich um ein MFH handelt. Wenn alle Mieter ( vllt. auch nur einige ) so wie ihr dem Verwalter einen Schlüssel gegeben habt und er jeweils einen nachmachen ließ.....dann Gute Nacht.
Sollten mal irgendwelche Gegenstände fehlen, wisst ihr an wen ihr euch zu wenden habt.
Nein, könnte aber durchaus Euer Vorteil sein, wenn gerade die Heizungsfirma jederzeit bei einer Störung Zutritt zur Heizanlage hat (z.B. in der Nacht von Samstag auf Sonntag morgens um 04.00 Uhr Totalausfall der Heizung) und die Heizungsfirma hat einen Bereitschaftsdienst.
Nein, darf er nicht. Also, er darf schon einen nachmachen, wenn er selber im Besitz eines Schlüssels ist un ihr einverstanden seid. Er darf aber keinesfall irgendwem den Schlüssel geben, wenn ihr nicht einverstanden seid. er darf nicht mal ohne Einverständnis die Wohnung betreten, auch nicht, wenn er einen Schlüssel hat.
Nein. Ihr bestimmt, wer einen Schlüssel haben darf und wer nicht.
Wenn man den wüßte, ob ihr Mieter oder Eigentümer seit, zu welchen Räumen der ausgehändigte Schlüssel passt und wie dessen Nutzung geregelt ist, könnte man zielführend antworten.
Also kommt man damit nicht in deine angemieteten Räume, sondern nur ins Haus, z. B. zu den Heizungseinrichtungen deines Vermieters. Und was genau hast du darüber zu entscheiden?
Na ich würde mich nicht wohl fühlen wenn irgendwelche fremden Leute Schlüssel zu meiner Wohnung und somit jederzeit Zutritt hätten .... wer garantiert mir denn das sie die Schlüssel nur im Notfall benutzen ?