Kontoübersicht?

4 Antworten

kommt drauf an, besteht ein Testament, wie ist die Kontovollmacht ausgestellt? In Normalfall erlischt diese. Es sei; über den Tod hinaus ist vermerkt.

Kontoübersicht? wofür gibt es Kontoauszüge

webya  08.07.2018, 09:31

Es gibt keine Vollmacht bis zum Tod, denn dann müsste siche die Bank immer nachweisen lassen, dass der Vollmachtsgeber (KOntoinhaber) noch lebt und das geht nicht.

0
Robert1954 
Fragesteller
 08.07.2018, 10:29

Laut Testament von 2008 ist meine nutter Alleinerbin , und meine Schwester weigert sich Kontoauszüge (Kopien) heraus zu geben.

0

Mein Beileid!

Warum setzt Ihr drei Euch nicht zusammen?

Ich nehme an, Deine Schwester hatte Kontovollmacht, weil sie sich bis zum Tod des Erblassers gekümmert hat. Diese erlischt mit dem Tod des Erblassers. Entscheidend ist der Kontostand zum Zeitpunkt des Todes, alles was vorher passiert ist, geht Dich nichts an.

Vom vorhandenen Guthaben gehen noch die Bestattungskosten ab. Falls dann noch etwas übrig ist, erhält jeder von Euch ein Drittel.

Ihr drei habt Euer letztes Elternteil verloren. Brich jetzt keinen Streit vom Zaun.

Alles Gute,

Giwalato

Robert1954 
Fragesteller
 24.06.2018, 20:45

Laut Sparkasse besteht Kontovollmacht über den Tod hinaus, bekomme auch keine Auskunft. Mit meiner Schwester ist kein Gespräch möglich da Sie immer gelogen hat und weiterhin lügt.

0
peterobm  24.06.2018, 21:46
@Robert1954

besteht ein Testament? das muss zunächst eröffnet werden

bzw. Erbschein beantragen dann bekommst auch Auskunft - die muss erteilt werden

0
webya  08.07.2018, 09:30

Wieso erlischt die Vollmacht mit dem Tod?

0
Giwalato  08.07.2018, 09:34
@webya

Weil dann an Stelle des Verstorbenen ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft tritt. Es ist aber auch möglich, eine Vollmacht zu erteilen, die über den Tod hinaus wirksam ist.

0
webya  08.07.2018, 09:38
@Giwalato

Vollmachten bis zum Tod werden von keiner Bank mehr gemacht, denn dann müssten sie sich immer den Nachweis holen, dass der Kontoinhaber noch lebt und das können sie nicht.

Lebt der Kontoinhaber nicht mehr, dürfen sie nicht auszahlen, woher sollen sie wissen, dass der KOntoinhaber nicht mehr lebt?? Sie wären dann Schadensersatzpflichtig. Deshalb geht die Vollmacht immer über den Tod hinaus.

Frage gerne bei deiner Bank nach, ob sie Vollmachten bis zum Tode machen.

0
Robert1954 
Fragesteller
 08.07.2018, 10:26

Laut Bank besteht die Vollmacht über den Tod hinaus. Laut Vertrag muß meine Schwester meiner jährlich 3000 für den Niesbrauch zahlen . Soweit ich weiß müssen Kontoauszüge 3 Jahre aufgehoben werden.Da meine geschwister lügen und keinen kontakt mit mir wollen, bleibt nur der Anwalt.

0

Besorg dir einen Erbschein, dann muss die Bank dir die Kontoauszüge- gegen Gebühr- zur Verfügung stellen.

webya  08.07.2018, 09:32

aber erst ab dem Todeszeitpunkt

0

Wieso wer muß die Bezahlen? Die Kontoauszüge sollten vorliegen und ja, du kannst als Erbe Einsicht fordern.

webya  08.07.2018, 09:32

aber erst ab Tod.

0