Ob und wie man eine Brief durchleuchten kann? Hundesteuer?

2 Antworten

Hundesteuer ist Gemeindesteuer - jede Gemeinde regelt das ganz für sich alleine - dazu gibt es keine einheitlichen Bestimmungen!

Wenn es in eurer Gemeinde so ist, dass Menschen mit Behinderung keine Hundesteuer für ihren Hund zahlen müssen, dann setz dich mit dem Amt in Verbindung und frag nach, was du da jetzt machen kannst.

Grundsätzliche rechtliche Grundlagen gibt es dazu nicht.

Leilaandersen 
Fragesteller
 18.06.2021, 12:02

Da wierde ich nie 'drauf gekommen........

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dsupper  18.06.2021, 12:31
@Leilaandersen

Klar, denn warum sonst hättest du wohl gefragt? Denn wenn dir ja klar gewesen wäre, dass es sich um ganz individuelle Steuern handelt, die eben jede Gemeinde für sich selbst festlegt und auch die Ausnahmen - dann hättest du die Frage ja nicht stellen müssen.

Niemand weiß, wo du wohnst und das hast du ja auch nicht geschrieben. Scheinbar bist du also davon ausgegangen, dass es überall die gleichen gesetzlichen Regelungen gibt.

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teuerbefreiung (1) Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Rheinberg aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind. (2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilde Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen. § 4 Allgemeine Steuerermäßigung (1) Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19- 27 SGB II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf die Hälfte ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.Seite 3 von 6 (2) Für „gefährliche Hunde“ im Sinne des § 2 Abs. 2, die eine Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 des Landeshundegesetz NRW bestanden haben, wird die Steuer auf Antrag auf drei Viertel des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 ermäßigt. Weitere Steuermäßigungen werden nicht gewährt. 

wenn bei dir eins der Sache zutreffend ist würde ich mich mit deiner Gemeinde auseinander setzen was da gemacht werden kann:)

ich habe nur "G" und falle daraus....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
dsupper  18.06.2021, 12:33

Es handelt sich aber eben um die Hundesteuerregelung der Stadt Rheinberg - das kann in Duisburg, Frankfurt, Hamburg und München und in den knapp 11.000 Gemeinden in Deutschland völlig anders sein.

Es gibt sogar Gemeinden, da zahlt man gar keine Hundesteuer ....

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ARN21  18.06.2021, 12:36
@dsupper

das sind die Paragrafen der stadt düsseldorf :)

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dsupper  18.06.2021, 12:37
@ARN21

ja, mag sein, aber jede Gemeinde darf die Hundesteuer ganz für sich alleine festlegen ...

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