Wer weiss wie hoch die hundesteuer für gefährliche Hunde in sögel ist?

4 Antworten

Niedersachsen war das erste Bundeland, dass schon vor 10 Jahren Hunde nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einstuft. Damit ist Niedersachen absolut vorbildlich und zum Glück sind mittlerweile auch zwei weitere Bundesländer dieser Richtung gefolgt.

Erstens müssen Hundehalter jetzt einen theoretischen und praktischen Hundeführerschein machen und als gefährlich gelten Hunde nur noch, wenn sie gezeigt haben, dass sie tatsächlich gefährlich sind. So kann auch ein Chihuahua oder sogar ein Goldie ein gefährlicher Hund sein.

Entsprechend gibt es auch keine erhöhten Steuern mehr für Listenhunde - denn diese gibt es nicht mehr.

Ist dein Hund natürlich aufgrund seines Verhaltens und mangelhaftr Erziehung als gefährlich eingestuft worden, dann wird dir eine möglicherweise hohe Steuer mitsamt den entsprechenden Auflagen mitgeteilt werden.

BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 18:03

Nope mein Hund ist nie aufgefallen und trotzdem ist die Steuer hier eingestuft als gefährlicher Hund. Ist halt so

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Meinst du Sögel in Niedersachen?

Dort gibt es doch eigentlich gar keine "gefährlichen" Hunde mehr! Diese Rasselisten der "Kampfhunde" sind dort doch längst abgeschafft.

Dafür gibt es dort andere Haltungsvoraussetzungen für ALLE Hunde, die man schon vor einer Hundeanschaffung beachten muss.

https://openrathaus.soegel.de/buergerservice/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2510/show

Wenn ein Hund in Niedersachsen aufgrund seiner individuellen Gefährlichkeit (Beivorfälle etc.) eingestuft worden ist, dann wird man dem Halter auch die Konsequenzen (Auflagen, Kosten etc.) mitgeteilt haben.

BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 17:22

Nein die bestimmten Rassen gelten trotzdem als gefährlich. Total bescheuert egal ob negativ aufgefallen oder nicht

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BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 17:26
@dsupper

Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstabe d) sind 

a) solche Hunde, bei denen nach ihrer Veranlagung, Erziehung und/oder Charak-

tereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder 

von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. 

b) Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind auf jeden Fall Hunde der Ras-

sen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-

Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Kreu-

zungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genann-

ten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin/der Halter nach-

zuweisen, dass eine Rasse oder Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

Aber du weisst es ja besser

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dsupper  20.03.2021, 17:27
@BayernLove717

ja, das ist das alte Gesetz von vor 2011. Das neue habe ich oben kopiert!

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BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 17:28
@dsupper

Es ist aktuell👌

Ergänzung zu den Steuersätzen der gefährlichen Hunde:

Zu den gefährlichen Hunden zählen neben American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier, auch deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Hunde, die durch aggressives Verhalten und erhöhte Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe aufgefallen sind

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BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 17:35
@dsupper

Junge es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und jetzt hör auf mit deinen falschaussagen

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dsupper  20.03.2021, 17:36
@BayernLove717

Und hier habe ich dir noch einmal den § 7 des Landeshundegesetzes NDS kopiert, wo die "gefährlichen Hunde" ganz klar definiert sind:

§ 7 Gefährliche Hunde

(1) 1Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund, der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter nach § 1 Abs. 2 gehalten wird, eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere

1.Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder

2.auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist,

so hat sie den Hinweis zu prüfen. 2Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3Die Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.

(2) 1Wer einen Hund hält, der außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes durch Verwaltungsakt als gefährlich eingestuft worden ist, hat dies der Fachbehörde unverzüglich mitzuteilen. 2Die Fachbehörde hat zu prüfen, ob der Hund gefährlich ist; Absatz 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.

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dsupper  20.03.2021, 17:36
@BayernLove717

Nein, das ist ein LANDESGESETZ - danach MUSS sich jede Kommunde im Bundesland Niedersachsen richten!!

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BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 18:10
@dsupper

Joa TUN SE ABET NICHt aber ich rufe da Montag an und mache stress

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dsupper  20.03.2021, 18:15
@BayernLove717

Woher weißt du denn, dass es eine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen gibt? Wenn du hier nachfragen musst, wie hoch die Steuer ist ..... dann passt das irgendwie nicht so wirklich zusammen - findest du nicht?

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dsupper  20.03.2021, 18:46
@BayernLove717

Dann ist das auch völlig veraltet - denn in diesem Link der Stadt Meppen wird ja auch auf das aktuelle Hundegesetz verwiesen und da steht eben jener § 7 drin, den ich dir oben kopiert habe!

Selbstverständlich dürfen Kommunen ihre Hundesteuer selbst regeln - aber da es in Niedersachsen eben laut Landesgesetz KEINE gefährlichen Hunde als RASSE gibt, kann sich auch keine Kommune darauf berufen.

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BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 19:05
@dsupper

Ok hast du ein paar Paragraphen die ich denen Montag um die Ohren werfen kann?? Wenn dem so ist handeln die rechtswidrig und ich bekomme eine ordentliche Summe Geld zurück. Das sind 250€ zu viel im Jahr und das x5

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dsupper  20.03.2021, 19:16
@BayernLove717

Den § 7 des aktuellen Landeshundegesetzes, den ich dir hier oben schon kopiert habe - vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du mal lesen würdest, was man dir schreibt und nicht nur sinnfreie beleidigende Kommentare abgibst.

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dsupper  20.03.2021, 20:02
@BayernLove717

Da geht es um Hundehaftpflichtversicherung - nicht um Hundesteuer und Haftpflichtversicherungen werden für die gesamte Bundesrepublik abgeschlossen .... nicht nur für Hunde eines Bundeslandes

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dsupper  20.03.2021, 20:04
@BayernLove717

Nein, da steht dass man in NDS IMMER eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen MUSS - für JEDEN Hund .... anders als z.B. in anderen Bundesländern. In NRW braucht man das für kleine Hunde (unter 40 cm) nämlich nicht.

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BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 20:06
@dsupper

Nein

Für so genannte gefährliche Hunde gelten besondere Steuersätze. Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind insbesondere Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen.

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dsupper  20.03.2021, 20:09
@BayernLove717

Es gibt aber in NDS KEINE gefährlichen Hunde mehr aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit!

So steht es im Gesetz - wenn du das nicht lesen kannst oder lesen willst - dann ist mir das auch ziemlich egal.

§ 7 - da steht alles drin. Und mehr gibt es für mich hier auch nicht mehr dazu zu sagen!

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BayernLove717 
Fragesteller
 20.03.2021, 20:12
@dsupper

Lies die Antworten auf meine neue Frage, du hast UNRECHT. Find dich damit ab

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Bambiundlori  20.03.2021, 22:05

Haltungsvorschriften hat nichts mit Hundesteuer zu tun, für die Steuer können eigene Kriterien getroffen werden. Du vermischst hier einiges, nur weil die Rasseliste und die Einstufung als „gefährliche Hunde“ etc. für die Beurteilung der Haltungseignung abgeschafft wurde, heißt es noch lange nicht dass die Kommunen für die Erhebung der Hundesteuer nicht weiterhin solche Kriterien anwenden und bestimmte Hunde höher besteuern dürfen

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dsupper  21.03.2021, 08:46
@Bambiundlori

Da es in NDS aber eben keine per Gesetz definierten rassetypischen gefährlichen Hunde gibt, kann es auch aus diesen Gründen keine rassetypisch erhöhte Hundesteuer für diese Hunde geben. Selbstverständlich kann die Hundesteuer für gefährlich eingestufte Hunde entsprechend hoch ausfallen ...

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Csarasz  21.03.2021, 09:20
@dsupper

Die Rasseliste hat nichts mit Steuern zu tun.
Man darf einzelne Rassen hoch besteuern, da die Hundesteuer eine willkürliche Steuer ist. Sie unterliegt keinen Vorgaben. Das darf die Gemeinde so handhaben wie sie möchte.

Wenn in anderen Bundesländern und Gemeinden ein Pitbull 600.- Euro kostet, dann darf sich eine Gemeinde an diesen Preisen orientieren. Das ist erlaubt.

Denn wie bereits gesagt, die Steuer hat nichts mit der Rasseliste zu tun.
Die Steuer ist so hoch, damit sich weniger Menschen solche Hunde leisten können. Das ist clever Gedacht, mehr nicht.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

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Kessie1  24.03.2021, 20:28
Niedersachsen hat neben Schleswig-Holstein als die einzigen zwei Bundesländer  keine Liste für sogenannte Kampfhunde. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird rasseunabhängig ermittelt. Fachbehörden stufen Hunde als gefährlich ein, wenn sie Hinweise darauf bekommen, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist. Diese verdeutlicht sich durch eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe sowie durch das Beißen von Menschen oder Tieren.

https://www.finanzen.de/tierhalterhaftpflicht/hundehaftpflicht/hundesteuer-niedersachsen

Du hast völlig recht!

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Das Dorf Sögel wird Dir gern Auskunft geben.

NiceDude2001  20.03.2021, 13:53

Ich bin schon beim Psychologen wegen Depressionen Mein Leben ist auch nicht gerade einfach

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dsupper  20.03.2021, 14:34
@NiceDude2001

Schon blöd, wenn man sich so verrät, dass man einen verbotenen Doppel-Account hat!

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NiceDude2001  20.03.2021, 13:55

Ich werde mich versuchen zu bessern, hast Recht

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NiceDude2001  20.03.2021, 13:55

Tut mir Leid wegen meinen blöden Beiträgen

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ruf beim ordnungsamt an und schon weißte bescheid! ;-)