Kann ich etwas geschenktes zurück verlangen?

11 Antworten

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Geschenkt ist geschenkt wieder holen ist gestohlen~

Nicht in jedem Fall...

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@TanjaJanina41

Sie hat es von Ihrer Freundin geschenk bekommen... Solange diese Freundin nicht verarmt ist, bzw. die Beschenkte nicht grob Undankbar ist, muss die Beschenkte das Handy nicht wieder herrausgeben....

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Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen... richtig? Nicht ganz.. Das BGB sieht 2 hier zu nennende Fälle vor in denen man etwas Geschenktes zurück verlangen kann:

  • die Verarmung des Schenkers nach § 528 BGB
  • der Wideruf der Schenkung durch groben undank nach § 530 BGB

Da du aber das Handy schon zurückgegeben hast, muss man nun sehen ob du es ihr "zurückgeschenkt" hast oder einfach nur geliehen...

Sie hat dir das Handy geschenkt und dann zurück wollen?! Da hättest du ihr das Handy schon gar nicht mehr zurück geben brauchen. Ich würde mal fragen ob du das Handy wieder bekommst. Die ist ja gut drauf. Kauf dir ein eigenes.

Da hättest du ihr das Handy schon gar nicht mehr zurück geben brauchen.

Und die Freundin sagt, dass sie es ihr nicht geschenkt, sondern nur geliehen hat. Und dann.

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@TanjaJanina41

Du hast ja recht. Die ganze Sache ist eh verfahren und stresslastig. Es fing ja schon damit an, dass die Freundin das Handy wiederhaben wollte obwohl sie es verschenkt hatte. Es ist leider nicht zu erkennen, ob die Freundin nun gesagt hat: " kannst du mir mal mein altes Handy leihen?" oder "Ich wills wiederhaben." Im letzten Fall hätte man ihr mal gepflegt einen Vogel zeigen können.

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@StupidGirl

Ich glaube da waren einige hier, die dass alles nicht so ganz richtig interpretiert haben bzw. falsch verstanden haben.

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Es wäre zu klären, ob sie dir das Handy geschenkt oder geborgt / geliehen hat. Unter Freundinnen sollte so etwas doch zu klären sein. Kaufe dir am besten ein eigenes Mobiltelefon und du bist unabhängig. Ich hoffe für dich das du sämmtliche eigene Daten vom Handy bei dir auf dem PC gesichert hast und das Gerät "sauber" zurückgegeben hast. Ein vernünftiges Gespräch könnte alles klären.

@queendisaster,

als Laie bin ich der Meinung, dass Du nur dann das Handy verlangen kannst, wenn Ihr beiden einen Schenkungsvertrag miteinander abgeschlossen habt.

Möglicherweise müsstet Ihr für den Abschluss eines Schenungsvertrages beide auch noch volljährig sein.

Freundliche Grüße

Delveng

Ein Vertrag kann mündlich schriftlich oder elektronisch geschlossen werden... Jedoch haben mündliche Vertrage wenig beweiskraft...

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@PissedOfGengar

@PissedOfGengar,

ich habe mich in meiner Antwort etwas unpräzise ausgedrückt.

Mit Schenkungsvertrag meine ich (natürlich) einen schriftlichen Schenkungsvertrag.

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