Kann ich etwas geschenktes zurück verlangen?
He also folgende Situation: Eine Freundin von mir schenkte mir ein handy , da sie ein neues hatte und meins kaputt war. Nun vor 2 wochen wollte sie das handy was sie mir geschenkt hatte wider. Ich gab ihr das handy zurück damit sie ereichbar ist. Allerdings bin ich jezt ohne handy und brauche es wider. Glaubt ihr ich kann es von meiner freundin zurück fordern? Oder muss ich warten bis sie ein neues handy hat? Lg queendisaster
11 Antworten
Geschenkt ist geschenkt wieder holen ist gestohlen~
Ihre Freundin hat es sich ja wiedergeholt, nachdem sie es ihr zuerst geschenkt hat.
Sie hat es von Ihrer Freundin geschenk bekommen... Solange diese Freundin nicht verarmt ist, bzw. die Beschenkte nicht grob Undankbar ist, muss die Beschenkte das Handy nicht wieder herrausgeben....
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen... richtig? Nicht ganz.. Das BGB sieht 2 hier zu nennende Fälle vor in denen man etwas Geschenktes zurück verlangen kann:
- die Verarmung des Schenkers nach § 528 BGB
- der Wideruf der Schenkung durch groben undank nach § 530 BGB
Da du aber das Handy schon zurückgegeben hast, muss man nun sehen ob du es ihr "zurückgeschenkt" hast oder einfach nur geliehen...
Sie hat dir das Handy geschenkt und dann zurück wollen?! Da hättest du ihr das Handy schon gar nicht mehr zurück geben brauchen. Ich würde mal fragen ob du das Handy wieder bekommst. Die ist ja gut drauf. Kauf dir ein eigenes.
Da hättest du ihr das Handy schon gar nicht mehr zurück geben brauchen.
Und die Freundin sagt, dass sie es ihr nicht geschenkt, sondern nur geliehen hat. Und dann.
So stand das da aber nicht drin. Sondern "geschenkt". Tolle Freundin.
Du hast ja recht. Die ganze Sache ist eh verfahren und stresslastig. Es fing ja schon damit an, dass die Freundin das Handy wiederhaben wollte obwohl sie es verschenkt hatte. Es ist leider nicht zu erkennen, ob die Freundin nun gesagt hat: " kannst du mir mal mein altes Handy leihen?" oder "Ich wills wiederhaben." Im letzten Fall hätte man ihr mal gepflegt einen Vogel zeigen können.
Ich glaube da waren einige hier, die dass alles nicht so ganz richtig interpretiert haben bzw. falsch verstanden haben.
Es wäre zu klären, ob sie dir das Handy geschenkt oder geborgt / geliehen hat. Unter Freundinnen sollte so etwas doch zu klären sein. Kaufe dir am besten ein eigenes Mobiltelefon und du bist unabhängig. Ich hoffe für dich das du sämmtliche eigene Daten vom Handy bei dir auf dem PC gesichert hast und das Gerät "sauber" zurückgegeben hast. Ein vernünftiges Gespräch könnte alles klären.
@queendisaster,
als Laie bin ich der Meinung, dass Du nur dann das Handy verlangen kannst, wenn Ihr beiden einen Schenkungsvertrag miteinander abgeschlossen habt.
Möglicherweise müsstet Ihr für den Abschluss eines Schenungsvertrages beide auch noch volljährig sein.
Freundliche Grüße
Delveng
Ein Vertrag kann mündlich schriftlich oder elektronisch geschlossen werden... Jedoch haben mündliche Vertrage wenig beweiskraft...
@PissedOfGengar,
ich habe mich in meiner Antwort etwas unpräzise ausgedrückt.
Mit Schenkungsvertrag meine ich (natürlich) einen schriftlichen Schenkungsvertrag.
Nicht in jedem Fall...