Qualitatives Arbeitszeugnis - Entspricht dies einer Note 1?
Hallo zusammen,
ich habe hier einmal mein Arbeitszeugnis niedergeschrieben. Kann mir jemand sagen, ob dies einer Note 1 entspricht? Dies war zumindest bei meinem ehemaligen Arbeitgeber so kommuniziert. Aufgaben und Einleitung habe ich rausgelassen:
Frau xxx verfügt über ein äußerst umfassendes und fundiertes Fachwissen, das Sie jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Daher war sie in unserem Hause eine in höchstem Maße geschätzte Ansprechpartnerin bei allen fachlichen Problemstellungen. Sie nahm zudem eigeninitiativ und stets mit außerordentlichem Erfolg an zahlreichen Fortbildungen teil. Besonders hervorzuheben ist die höchst erfolgreiche Teilnahme an der Preisverleihung xxxxxx Award. Im Jahr 2017 belegte Sie mit Ihrer entwickelten Marketingstrategie für unser Unternehmen den 4. Platz und konnte durch gezielte Anpassungen die Platzierung im Jahr 2019 um eine Position auf Platz 3 verbessern.
Frau xxx identifizierte sich in höchstem Maße mit ihren Aufgaben und engagierte sich in jeder Weise außerordentlich. Sie verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und jederzeit mit höchstem Erfolg. Sie arbeitete stets äußerst effizient, zielstrebig und sorgfältig und bewies ein herausragendes Organisationsgeschick. Darüber hinaus verfügt sie über ein herausragendes konzeptionelles Denkvermögen und einen ausgeprägten Sinn für das Machbare. Sie zeichnete sich auch in extremen Stresssituationen und unter Zeitdruck stets durch höchste Belastbarkeit und Zielorientierung aus.
Frau xxx hat ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht optimal entsprochen. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, externen Dienstleistern und Kunden war stets vorbildlich. Im Kontakt mit Kunden und externen Dienstleistern zeichnete Frau xxx sich jederzeit durch äußerst professionelles Auftreten aus. Sie verhielt sich stets loyal gegenüber dem Unternehmen und überzeugte durch ihre persönliche Integrität.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, Frau xxx für ihre stets sehr hohen Leistungen zu danken. Wir verlieren mit ihr eine außerordentlich tüchtige und schwerlich zu ersetzende Mitarbeiterin, was wir aufrichtig bedauern. Wir wünschen dieser stets exzellenten Mitarbeiterin auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin so viel Erfolg.
Frau xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum xxxxx.2019, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen.
Herzlichen Danke euch :)
8 Antworten
Es ist in allen Punkten ein hervorragendes Zeugnis, es ist wirklich eine 1. Alle wichtigen und notwendigen Daten und Formulierungen wurden richtig verwendet.
ich gehe mal davon aus, dass du wirklich so eine hervorragende Fachkraft bist und man hat dich nicht wegloben wollte. Ein neuer Arbeitgeber wird sowas sofort merken.
Da hat sich jemand in Lobeshymnen "überschlagen.
Warum zweifelst Du, als derart übermäßig Belobigte, an dem Inhalt Deines Zeugnisses - Du selbst solltest Deine Leistungen doch auch kennen und einstufen können.
Ich kenne meine Leistungen, aber ich bin leider nicht zu 100% vertraut mit den Formulierungen eines Arbeitszeugnis. Daher wollte ich dies lieber einmal abfragen :)
Beim Schlusssatz fehlt der Dank für die geleistete sehr gute Arbeit sowie für die berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Ich habe selten ein so gutes Arbeitszeugnis gesehen.
Wenn Dein AG Dich nicht "weggelobt" hat und bei evtl. Rückfragen die gleichen Aussagen trifft und die Tätigkeitsbeschreibungen vollständig sind, kannst Du mehr als zufrieden sein.
Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung und auch der Schlußsatz sind sehr gut.
Im Schlußsatz steht der Beendigungsgrund, man bedankt sich für die geleistete Arbeit, bedauert Deinen Weggang und wünscht Dir "weiterhin so viel Erfolg". Es fehlt nichts was man negativ auslegen könnte. Glückwunsch
Vielleicht handelt es sich ja um ein Arbeitszeugnis, das die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber als Vorschlag vorlegt, um sich nicht vor dem Arbeitsgericht trennen zu müssen.
, um sich nicht vor dem Arbeitsgericht trennen zu müssen.
Um wegen eines Arbeitszeugnisses vors Arbeitsgericht zu gehen, braucht es aber einiges.
Laut Rechtsprechung des BAG ist ein Arbeitszeugnis das der Note "Drei" entspricht ein durchschnittliches Zeugnis.
Eine Zeugniskorrektur (§ 109 Gewerbeordnung) kann der AN nur verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er eine bessere Benotung als diese "Drei" verdient hat.
Ein AG muss bei einer "Vier" nachweisen können, dass der AN wirklich schlechter als der Durchschnitt war.
Mit einem "Einser-Zeugnis", das der TE erhalten hat, steht das Arbeitsgericht doch überhaupt nicht zur Debatte, egal wer das Zeugnis geschrieben hat.
Achte darauf, wirklich alles persönliche auszuxsen (Frau Kaufmann...).
Klingt wirklich nach einer sehr guten Note, nur aufpassen, dass es nicht nach weggelobt aussieht.
Habe ich direkt verbessert. Ist mir auch aufgefallen, wenn du das auch noch machen könntest :) :)
Okay, sollte ich darum bitten lieber noch eine Abstufung einzubauen?
Weder kommt hier ein Arbeitsgericht noch sonst was zur Sprache. Ich habe mich normal berufl. weiterentwickelt, all die Jahre nen super Job gemacht und mich zu 100% im positiven mit Umarmung von meinem ehemaligen Arbeitgeber getrennt.