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BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?

Sehr geehrte Forrum-Mitglieder,

ich benötige dringende Hilfe.

im Jahr 0988-0889

sowie 0998-0890

erhielt ich BAföG in Form eines Darlehens (Fachhochschulausbildung). Der Rückzahlungsbeginn wurde zum 31.03.1997 festgesetzt. Durch eine schwere Erkrankung war es mir nicht möglich das Darlehen bis heute vollständig abzulösen.

Durch mein geringes Einkommen konnte ich mich regelmäßig von der Rück-zahlungsverpflichtung freistellen lassen, sodass eine Restschuld von ca. 60% aussteht.

In einem aktuellen Änderungsbescheid vom Oktober 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nach § 18 Abs. 3 Satz 1 (BAfög) die monatliche Mindestrückzahlungsrate von 105,00 auf 130,00 Euro angehoben wird.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass unter der Berücksichtigung der Höhe des Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums die Rate ab dem 01.04.2020 auf monatlich 130,00 EUR festgesetzt wird.

Restrate zahlbar bis zum 30.09.2022

Da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehe, die vom Grundsicherungsamt aufgestockt wird ist es mir nicht möglich diese Raten zu zahlen.

Kann ich mich weiterhin vor dem Hintergrund (langer Rückzahlungszeitraum) befreien lassen?

Der Änderungsbescheid lässt einen Widerspruch zu. Wie kann der ausformuliert werden?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B Stundung?

Vielen Dank für etwaige Auskünfte

Nestbauer

Recht, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Was ist besser: Volksbank oder Sparkasse?

Seit heute bin ich volljährig (Hurra, strafmündig -_-) und fand gleich zwei Briefe an mich adressiert. Einer von der Volksbank, bei der ich ein Girokonto habe. Diese gratulierte mir nicht zur 18. Jährung meiner Ausgeburt, sondern teilte mir mit, dass meine Mutter für meinen Führerschein ein paar 100 Euro vom Sparkonto abgezogen hat, was ich aber schon wusste. Der zweite Brief kam von der Sparkasse, bei der meine Oma zu meiner Geburt mal ein Sparkonto für mich angelegt hatte, die mir nicht nur gratulierte, sondern mir auch mitteilte, dass in der Sparkasse tatsächlich ein Geschenk auf mich wartet.

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich vielleicht ganz zur Sparkasse wechseln oder wie ein Bekannter der Familie mein Konto auf der Volksbank behalten und zusätzlich eins auf der Sparkasse anlegen sollte.

An der Volksbank stört mich nicht wirklich was, ich bin zufrieden im Großen und ganzen. Allerdings haben sie den schönen Weltspartag abgeschafft und mich in meinem Brief zwar mit vollem Namen angesprochen, aber nicht mit Frau, sondern mit Herr (Nachname), was mich so dezent gejuckt hat. Außerdem ist die Volksbank blau und die Sparkasse nach meiner Lieblingsfarbe rot, sie haben da noch einen Weltspartag und einen KNAX-Club, bei dem mein Bruder mal angemeldet war.

Es sind so kleine Dinge, die ich an der Sparkasse schön finde und die bei der Volksbank fehlen.

Aber ich weiß nicht, ob es entscheidende Vor- oder Nachteile gäbe, wenn ich zur Sparkasse wechsel oder bei der Volksbank bleibe. Oder, ob ich ein Konto bei der Sparkasse und eins bei der Volksbank machen sollte. Ich hab meine Mutter gefragt und sie sagt, dass die Sparkasse als Nachteil nicht so passende Öffnungszeiten hat und zwei Konten mehr Geld kosten. Sie weiß aber nicht aus dem Kopf, wie viel sie monatlich für ihr Konto auf der Volksbank bezahlt, weil die das automatisch bei ihr abbuchen?

Gibt es da preisliche Unterschiede zwischen Volksbank und Sparkasse und wie hoch ist so ein monatlicher Beitrag? Sollte ich wechseln oder mir zwei Konten errichten? Was wäre eure Meinung dazu?

Zukunft, Geld, Bank, Sparkasse, Volksbank, Wirtschaft und Finanzen

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