Welche Lizenzen bekommen Bundeswehrpiloten?

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Als ehemaliger Teamleiter "Lizenzierung Cockpitpersonal" bei der Lufthansa kann ich sagen:

Es gibt eine Vereinbarung zwischen Luftfahrt-Bundesamt und dem Luftwaffenamt (heute: Luftfahrtamt der Bundeswehr). Die EASA-FCL erlaubt gem. Artikel 10 die Umschreibung einer militärischen in eine zivile Lizenz:

"Artikel 10 - Anrechnung für im Militärdienst erworbene Pilotenlizenzen

(1) Inhaber militärischer Flugbesatzungslizenzen beantragen die Erteilung von Teil-FCL-Lizenzen bei dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Militärdienst geleistet haben.

(2) Die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten werden für die Zwecke der einschlägigen Anforderungen des Anhangs I im Einklang mit den Festlegungen eines von dem Mitgliedstaat in Konsultation mit der Agentur erstellten Anrechnungsberichts angerechnet."  

Das ist also für Piloten von Transportflugzeugen relativ einfach; am einfachsten für die Piloten der Flugbereitschaft, die eine Typenberechtigung auf Airbus haben.

Es gibt (oder gab bis 2014) keine reine Zivillizenz. Die bei LH auf Airbus umgeschulten Piloten erhielten eine zivile Lizenz mit dem Eintrag "Gültig nur für den militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr auf Strahlflugzeugen ohne Schleudersitz."

Dann wiederum wurde diese Lizenz vom (damaligen) Luftwaffenamt in eine Militärlizenz umgeschrieben. Und wer unbedingt nach den 16 Jahren Mindestverpflichtung zivil fliegen wollte, musste halt die Lizenz wieder umschreiben lassen.

Alle anderen (also die Piloten einer Turboprop - Transall, A440M, P-3 Orion) müssten entweder Jetstunden nachweisen - falls die Airline nur Jets fliegt - oder eine bestimmte Anzahl an Propstunden. Und natürlich gehören auch das Medical und das MCC-Seminar dazu, aber das machen die Transportpiloten sowieso, da sie u. a. bezüglich der theoretischen Grundlagen des Fliegens auch bei LH ausgebildet werden.