Verfahrenskostenhilfe bewilligt aber! Hohes Einkommen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die steht dir noch zu, selbst wenn du dem Gericht das mitteilst. Ausschlaggebend war dein Einkommen und deine Ausgaben während oder im Monat deines Antrages auf Verfahrenskostenhilfe

Batman349 
Fragesteller
 01.11.2019, 17:14

auch bei aktuell 2000 netto Gehalt ?? Ich weis so viel ist es auch net ..aber habe bedenken

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CHITTO  01.11.2019, 17:16
@Batman349

Auch dann. Schließlich hast du auch Ausgaben, und mit der Arbeitsaufnahme in der Regel sogar mehr

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Batman349 
Fragesteller
 01.11.2019, 17:18
@CHITTO

Also in dem Monat wo ich die behülfe beantragt habe ist es entscheidend wohl ?? Was davor und danach für Einkommen usw sind ist egal wohl ??

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Barbarosse  01.11.2019, 17:22
@Batman349

Die Möglichkeit besteht, dass du die Prozesskostenhilfe zurück zahlen musst.

Lies meine Antwort zu deiner Frage!

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Batman349 
Fragesteller
 01.11.2019, 17:23
@Barbarosse

In diesem Monat vom Antrag und auch mehre Monate danach hatte ich nahezu kein Gehalt

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Barbarosse  01.11.2019, 17:25
@Batman349

Rückzahlung der Prozesskostenhilfe

Auch wenn man die Prozesskostenhilfe erhalten hat, kann es dennoch sein, dass man diese eines Tages zurückzahlen muss. Das Gericht ist nämlich berechtigt, bis zu vier Jahre nach Gewährung der Prozesskostenhilfe, die finanzielle Situation auf Veränderungen hin zu überprüfen.

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Batman349 
Fragesteller
 01.11.2019, 17:28
@Barbarosse

ganz leicht gesagt ..ich hab letzte Woche die Bewilligung bekommen und die können jetzt 4 Jahre gucken wohl ob ich bezahlen kann wohl ??

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Als du Prozesskostenhilfe beantragt hattest, war dein Einkommen sicherlich gering, mir wurde mal mitgeteilt, dass es sich um den „IST Zustand„ handelt.

Da es genehmigt ist, dürfte es keine Probleme geben, wenn doch, frag dann beim Gericht, bezüglich Ratenzahlung, auch hier kommen die entgegen. Warte aber bis die Forderungen stellen.

Batman349 
Fragesteller
 05.11.2019, 09:17

Also eine Ratenzahlung wäre machbar??

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Ich gehe davon aus, dass du die Prozesskostenhilfe meinst:

Schau hier mal rein und lese bis zum Schluss - unter anderem den Artikel über die Rückzahlung der Prozeßkostenhilfe!

https://www.juraforum.de/lexikon/prozesskostenhilfe

Grinzz  01.11.2019, 17:48
Ich gehe davon aus, dass du die Prozesskostenhilfe meinst:

In Verfahren nach dem FamFG heißt die PKH aber tatsächlich VKH 😉 Das erkennt man aus § 76 FamFG.

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Barbarosse  02.11.2019, 01:04
@Grinzz

(1) Auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

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Grinzz  02.11.2019, 08:04
@Barbarosse

Super erkannt! Ich habe ja auch nur mitteilen wollen, dass sich im Wesentlichen nur der Name unterscheidet. Und dies auch nur, weil dir der Begriff offenbar nicht geläufig war.

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Spätestens bei der Überprüfung kommt das heraus. Oder wenn der Verfahrensgegner davon Wind bekommt.

Bei 2000 Euro netto kann oft noch Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Das kommt auf die näheren Umstände an. Dann aber nur auf Raten.

Du wirst auch später noch aufgefordert werden, dein Einkommen nachzuweisen- Wenn du leistungsfähig bist, musst du die erhaltene Hilfe in Raten erstatten

Batman349 
Fragesteller
 01.11.2019, 17:53

Ja in raten nicht so das Problem..habe Angst das ich alles sofort bezahlen muss

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