Verfahrenskostenhilfe bewilligt aber! Hohes Einkommen?
Ja ich wiederhole mein Thema..aber zwinge keinen zu antworten. Ich habe ein verfshrenskostenhilfe bewilligt bekommen...jetzt aber habe ich seit kurzem gutes Einkommen..das wissen die vom Gericht net ,da ich davor arbeitslos war ...jetzt hab ich Angst das die Bewilligung zurück gezogen wird !! Mein Einkommen ist 2000 netto ...meine erwartenden Kosten betragen 2000-3000 Euro :(( ..wird die Bewilligung zurück Gezogen oder net ??? Kann ich notfalls in raten bezahlen
7 Antworten
Nein, die steht dir noch zu, selbst wenn du dem Gericht das mitteilst. Ausschlaggebend war dein Einkommen und deine Ausgaben während oder im Monat deines Antrages auf Verfahrenskostenhilfe
Auch dann. Schließlich hast du auch Ausgaben, und mit der Arbeitsaufnahme in der Regel sogar mehr
Die Möglichkeit besteht, dass du die Prozesskostenhilfe zurück zahlen musst.
Lies meine Antwort zu deiner Frage!
In diesem Monat vom Antrag und auch mehre Monate danach hatte ich nahezu kein Gehalt
Rückzahlung der Prozesskostenhilfe
Auch wenn man die Prozesskostenhilfe erhalten hat, kann es dennoch sein, dass man diese eines Tages zurückzahlen muss. Das Gericht ist nämlich berechtigt, bis zu vier Jahre nach Gewährung der Prozesskostenhilfe, die finanzielle Situation auf Veränderungen hin zu überprüfen.
ganz leicht gesagt ..ich hab letzte Woche die Bewilligung bekommen und die können jetzt 4 Jahre gucken wohl ob ich bezahlen kann wohl ??
Als du Prozesskostenhilfe beantragt hattest, war dein Einkommen sicherlich gering, mir wurde mal mitgeteilt, dass es sich um den „IST Zustand„ handelt.
Da es genehmigt ist, dürfte es keine Probleme geben, wenn doch, frag dann beim Gericht, bezüglich Ratenzahlung, auch hier kommen die entgegen. Warte aber bis die Forderungen stellen.
Ich gehe davon aus, dass du die Prozesskostenhilfe meinst:
Schau hier mal rein und lese bis zum Schluss - unter anderem den Artikel über die Rückzahlung der Prozeßkostenhilfe!
Ich gehe davon aus, dass du die Prozesskostenhilfe meinst:
In Verfahren nach dem FamFG heißt die PKH aber tatsächlich VKH 😉 Das erkennt man aus § 76 FamFG.
(1) Auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
Super erkannt! Ich habe ja auch nur mitteilen wollen, dass sich im Wesentlichen nur der Name unterscheidet. Und dies auch nur, weil dir der Begriff offenbar nicht geläufig war.
Spätestens bei der Überprüfung kommt das heraus. Oder wenn der Verfahrensgegner davon Wind bekommt.
Bei 2000 Euro netto kann oft noch Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Das kommt auf die näheren Umstände an. Dann aber nur auf Raten.
Du wirst auch später noch aufgefordert werden, dein Einkommen nachzuweisen- Wenn du leistungsfähig bist, musst du die erhaltene Hilfe in Raten erstatten
Ja in raten nicht so das Problem..habe Angst das ich alles sofort bezahlen muss
auch bei aktuell 2000 netto Gehalt ?? Ich weis so viel ist es auch net ..aber habe bedenken